zahl ich zuviel? od...
 
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zahl ich zuviel? oder zu wenig?

 
(@biber169)
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hallo zusammen

kurz mal meine geschichte: trennung anfang 2005 tochter1: damals 5j .tochter2: 3j.  nach düsseldorfer tabelle seinerzeit  zahle ich für tochter1, 247 euronen, und für tochter 2, 199 euronen..... mein nettoverdienst liegt bei ca. 1450 euronen.
bis dato, hab ich an den betrag nix geändert.....
zahl ich nun zuwenig? oder zuviel????
da meine nochfrau geld von der arge bezieht, trat die arge auch an mich ran, und verlangte unterhalt für meine exe und mehr für die kinder. nachdem ich meine finanzielle situation dargelegt habe kam nur noch ein schrieb, das sie nicht mehr an mich herantreten würden.
da jetzt wieder das thema düsseldorfer tabelle aufkommt, bin ich mir sehr unsicher.
kann mir jemand bei meiner frage helfen???

LG biber


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2007 08:29
(@mofty)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Dieses Theme ist sehr nteressant, weil ich hab das gleiche Problem. Zumal ich von anderen Müttern gehört habe, das deren Kindesvätre weit weniger Unterhalt für ihre Kinder bezahlen wie du/ich. Selbst mein Anwalt konnte mir in dieser Hinsicht nicht weiterhelfen.

Komisch ist aber. Wenn eine Mutter Kindesunterhaltsvorschuß vom Jugendamt bekommt, dan ist das etwa die Hälfte wie es in der Düsseldorfer Tabelle steht und auf sieben Jahre beschränkt.

Einen Tipp hab ich dennoch. Ich jedenfalls werd mich mal mit diesem Thema an das Jugendamt wenden, mit der Frage wer bestimmt wie hoch das Kindesunterhalt sein soll.

Nicht falsch verstehn, würd alles für mein Kind geben Aber soll ich denn von Wasser und Brot leben, wenn sich die Kindesmutter mit dem Geld ein schönes Leben macht?

        Ich werd dich auf dem laufenden halten, Kopf hoch


AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2007 10:57
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Biber!

Die Beträge sind okay, allerdings hättest Du erst ab dem 6. Geburtstag des 1. Kindes den Betrag von 247 Euro zahlen müssen. Die neuen Beträge der DT liegen ein paar Euro unter den jetzigen.
Dass die Arge nicht mehr an Dich heran tritt liegt daran, dass Du NACH Zahlung des KU gegenüber Deiner Ex schon am Selbstbehalt liest (der liegt bei 1000 Euro) und Du daher nicht mehr für sie zahlen kannst.

@ Mofty

Nicht falsch verstehn, würd alles für mein Kind geben Aber soll ich denn von Wasser und Brot leben, wenn sich die Kindesmutter mit dem Geld ein schönes Leben macht?

Nee is klar! Und so ein Kind, das braucht kein Essen, keine Schuhe, keine Kleidung, keine Spielsachen,...
Dieses Denken, dass sich Mütter mit dem KINDESUNTERHALT ein schönes Leben machen, finde ich einfach  :knockout:

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2007 11:04
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also beim Unterhaltsvorschuß wird vom JA nach DDT Stife 1 gezahlt und die Hälfte des KG, also 77 Euro abgezogen. Das darf aber nur das JA. Wenn der Vater zahlt wird bis zu Stufe 6 das KG nur anteilig abgezogen, so das sich bis zur Stufe 6 immer ein und derselbe Zahlbetrag ergibt.

Ob zuviel oder zuwenig ist imemr eine Sache der Berechnung. Die ist nicht so ganz einfach in den meisten Fällen und von daher kann es zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.

Kleine Einführung:

Der Nettoldurchschnittslohn der letzen 12 Monate incl. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Steuerrückerstattung wird genommen und daraus ein Mittelwert gebildet. Davon können 5 % berufbedingte Aufwendungen pauschal abgezogen werden. U.U können auch Fahrtkosten und anderes abgezogen werden. Auch angemessene Bweträge zurAltersvorsorge könenn berücksichtigt werden. Wichtig ist auch wieviele Unterhaltsbrechtigte da sind und ob nach Abzug der Zahlbeträge dem Zahlenden noch der Selbstbehalt bleibt. Schulden werden bei KU in der Regel nicht berücksichtigt oder nur als Zins, nicht als Tilgung.... u.s.w. also nicht ganz so einfach.SO kann es auch kommen das JA udndereigene Anwalt zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen kommen,

wobei 199 und 247 der Stufe 1 entsprechen (ab 1. Juli wirds etwas weniger). Sollte kein Mangelfall vorliegen, d.h. weniger als 890 Euro nach Abzug des KU bleiben, dürfte es wohl kaum weniger werden.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2007 11:12
(@kodo_3kits)
Schon was gesagt Registriert

hallo biber169

zu deiner frage : laut düsseldorfer-tabele stimmen die beträge (so weit  ich es weis)
aber mit dem einkommen von dir , habe ich auch nicht viel mehr oder weniger.

es gibt einen sogenanten selbst behalt, der ist zur zeit bei 890 euro .
alles was drüber ist kann und wird normal für den unterhalt  weg gehn.

wo bei man noch einen mehr auf wand geldent  machen kann.
wie zum beispiel höhere kosten um zur arbeit zu kommen.
wenn man auf  ein auto angewissen ist, wo bei man dann nicht die möglich keit haben darf  mit bus oder bahn
seine arbeit zu erreichen.

und als mann solte man sich lieber wirklich eine anwältin nehmen, den rat habe ich hier im forum gefunden
und kann ihn auch nur weiter geben und am besten eieen für famielenrecht !

habe selber bis anfang des jahres 510 euro gezahlt und nach neuer steuerklasse eine neu berechnung
machen lassen und zahle seit dem 210 euro weniger .
kann nur sagen recht muß recht bleiben. und das jugend amt ist auch nicht immer zu den vätern nett.
da die nur ihr geld wieder haben wollen. aber es geht alles wenn es im sine des rechts ist.

mfg kodo_3kits


Wende Dein Gesicht in die Sonne und lasse den Schatten hinter Dir

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2007 13:30
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Biber!

.... @ Mofty

Nee is klar! Und so ein Kind, das braucht kein Essen, keine Schuhe, keine Kleidung, keine Spielsachen,...
Dieses Denken, dass sich Mütter mit dem KINDESUNTERHALT ein schönes Leben machen, finde ich einfach  :knockout:

LG LBM

nun ja ganz so ist es nicht: sie bekommt 566.- euronen, 308.- € kindergeld und noch 80 .-€ unterhalt (jetzt nicht mehr!) - macht zusammen 954 .- € netto steuerfrei.
und dafür kann man locker mal 2 kinder durchfuttern, wenn man mit jemandem wieder zusammenlebt. Mama, ich glaube das problem liegt darin, dass alleinstehende mütter, die ja doppelte arbeit leisten, wirkliche probleme haben - aber eben nicht alle ... achja ich muss mal eben mit 200 .- € auskommen und den kiddies auch noch was bieten - aber um mich gehts ja net .... hab glücklicherweise auch wieder jemanden gefunden ...


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2007 10:08