Hallo Ihr Lieben,
nach langer Zeit und mit Aussicht auf DSL in absehbarer Zeit, bräuchte ich mal wieder eure Hilfe.
Wie wir heute erfahren haben, ist der Große mal eben nach der neunten Klasse (15 j. ) von der Realschule gegangen. Eine Ausbildung hat er nicht in Aussicht, Bemühungen dahingehend werden wohl (unter Vorbehalt) nicht unternommen.
Er soll wohl im nächsten Jahr, sofern er auch bis dahin keine Ausbildungsstelle hat, ein Berufschulpraktikum oder so machen und wird wohl schätzungsweise das ganze nächste Jahr bis auf ein paar Hilfsjobs zu Hause sitzen.
Wären wir eigentlich in der Zeit verpflichtet, den Unterhalt weiter zu zahlen, bis er eine Ausbildung beginnt?
Und zweitens würde nicht das, was wir evtl. nicht zahlen müssten; auf den kleinen umgelegt werden, da wir ne absolute Mangelfallberechnung vorliegen haben?
Danke im voraus!!
[red]Selig sind die geistig Armen[red] 
Hey Medusalem,
also Mathusalem biste ja nicht grad :wink:.
1. ist dein Sohni immer noch nicht voljährig und damit KU-Pflichtig
2. Sohnemann rennt gerade Volldampf in die Schice und du machst Dir Sorgen wegen ein paar Mücken? Kümmere Dich besser um deinen Sohn als um die Kohle.
Warum geht er von der Realschule ab? Mit nem Abschluss nach der 10 hat er doch echte Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, ao aber nicht.
Gruß,
Michael
Moin Medusalem,
ein minderjähriges Kind kann nicht so einfach die Realschule abbrechen. Wenigstens ein Erziehungsberechtigter muss eine Abmeldung für die Schule unterschrieben haben.
Zudem ist er berufsschulpflichtig, wird also auch im kommenden Jahr der Schule nicht entfliehen können.
Irgendwie etwas spärlich und verwirrend, diese Infos.
Gruß
eskima

