Guten Tag,
ich habe einen Sohn, der jetzt sein Abi gemacht hat. Nun überbrückt er seine Zeit bis zum Zivildienst, danach will er eine Ausbildung machen. Meine Frage ist, wie ist das geregelt in dieser Übergangszeit, und wie, wenn er keine Ausbildungsstelle bekommt und er weiterhin bei seiner Mutter wohnt, bzw. was ist, wenn er ausziehen will (fragt mich jetzt nicht, wo er die Kohle dafür hernehmen will)? Danke für Eure Antworten.
(Ich hatte hier schon alles mögliche gelesen, aber ich bin nicht wirklich schlau draus geworden, zumal auch viele Abkürzungen benutzt werden, diemir nichts sagen.)
Gruß,
hallygally
Hallo Hallygally,
herzlich willkommen auf VS.
Dein Sohn hat das Recht auf eine Erstausbildung (z.B. Studium). Die wirst Du wohl (unter teilweiser Anrechnung der Ausbildungsentgelte, so welche bezahlt werden) finanzieren müssen. Allerdings ist die Mutter ebenfalls mit unterhaltspflichtig. Wieviel dann auf wen zukommt müsste individuell errechnet werden.
LG, Uli
hallo Hallygalli,
während der Zivizeit entfällt der Unterhaltsanspruch. Bis dahin wir im Normalfall bis zu 6 Monate eine Übergangszeit angenommen (z.B. bis zur Aufnahme eines Studium oder eienr Ausbildung) Alles darüber hinaus kann mit Jobs selbst überbrückt werden. Mit Ausbildungsbeginn ist er dann wieder Unterhaltsberechtigt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Vielen Dank für Eure Antworten, das hilft mir schon mal weiter.
Prima Forum hier!
interessiert mich, deshalb frag ichs einfach mal:
bist du mit deinem sohn verstritten?
wieso nicht einfach so viel zahlen, wie möglich oder
mit ihm drüber reden, wieviel geld er für was braucht?
@Pappaplap: Es geht nicht darum, ob und wie ich zerstritten bin, sondern um die Frage, was das Gesetz sagt, bzw. welche Verpflichtung ich eingehen muß. Dein persönliches Interesse will ich damit nicht herabwürdigen.
