hallo,
ich bin im trennungsjahr und zahle TU und KU für Frau und kind.
nun werde ich in die ETW meiner neuen lebenspartnerin ziehen.
fragen:
muss ich mir einen wohnwertvorteil anrechnen lassen?
gibt es einen unterschied zwischen trennungsjahr und die zeit nach dem trennungsjahr?
lg
Moin,
dir kann umgehend eine Reduzierung des Selbstbehaltes angerechnet werden, weil du
a) weniger als 360 € Miete zahlst
b) in neuer Partnerschaft lebst
Das macht gut 20% aus.
Zwischen Trennungsjahr und Nachscheidungszeit gibt es für dich keinen Unterschied, weil die ETW nicht in deinem Eigentum steht.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi pappasorglos,
da hast du zwar im Grunde recht. Aber es gibt noch einen klitzekleinen Unterschied.
Hier ist es der Definition nach keine Haushaltsersparnis, sondern er darf mietfrei bei seiner LG wohnen. Das ist eine freiwillige Zuwendung Dritter. Diese bleibt in der Regel unberücksichtigt, wenn sie von Verwandten 1. Grades gewährt wird.
Bei andere Personen kann es als geldwerter Vorteil gesehen werden und wird in das Einkommen einbezogen.
Oder anders gesagt: Das Gericht hat zwar mal gesagt, das im SB 390 € Miete enthalten sind und es dem Pflichtigen freigestellt ist, ob er mehr oder weniger für Wohnkosten ausgibt ohne das dadurch sich der SB verändert. Aber anders sieht es dann wieder aus, wenn er eben gar keine Wohnkosten hat, weil er woanders unterkriechen kann.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
dann gibt es doch eine relativ einfache Lösung. Einen Vertrag mit der neuen Partnerin über die Beteiligung an den Wohnungskosten...
Gruß
aus Schwelm
Hi,
wenn ich auch was sagen darf 😉
Ich wohne mit im Eigentum meiner Frau Zahle Mon.Miete und Nebenkosten das alles ganz offiziell Mietvertrag/Kontoauszügen.
Vor 3 Wochen hatte ich ein Gerichtstermin wegen KU Unteraderen wurde das Mietfreie wohnen durchgekaut.
Erklärte der Richterin das ich Miete und Nebenkosten zahlt .Ohne ein Blick auf den Mietvertrag und Kontoauszügen zu schauen akzeptierte das Gericht es.
Aldruper
b) in neuer Partnerschaft lebst
nur, wenn das gemeinsame auf dauer angelegt ist ... also nicht ab dem ersten tag ... man geht von mind. 6 monaten zusammenleben aus ...
nur, wenn das gemeinsame auf dauer angelegt ist ... also nicht ab dem ersten tag ... man geht von mind. 6 monaten zusammenleben aus ...
das ist Unsinn; bei Unterhaltspflichtigen besteht diese Vermutung samt ihrer finanziellen Folgen (Verminderung des Selbstbehalts wegen Anrechnung einer Haushaltsersparnis) ab dem 1. Tag.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Dann hat mich mein RA falsch informiert ... müsste man noch einmal eruieren ...
