Hallo zusammen,
erst mal, ich lese hier seit einer Weile mit, und es ist wunderbar, dass es euch alle gibt. Ich schätze, ihr habt mich schon vor einem Dutzend grober Fehler bewahrt. Im Moment habe ich eine konkrete Frage zur Berechnung des Unterhalts im Zusammenhang mit der Anrechnung des Wohnwerts von selbstgenutzen Eigentumswohnungen, aber da dies mein erster Beitrag im Forum ist, einige Worte zu meiner Situation:
Wie unschwer zu erraten ist, es läuft bei mir auf eine Scheidung hinaus. Geheiratet haben wir 1997, wir haben zwei Buben von elf und vier Jahren, wobei der Kleine behindert ist; ich denke, das spielt bei den Erwerbsobliegenheiten meiner Möchtegern-Ex eine gewisse Rolle. Meine Frau hat mir vor gut einem halben Jahr gesagt, dass sie sich von mir trennen will; konkret heißt das, sie hat einen Neuen gesucht und auch gefunden (nun, das hat sie mir zu dem Zeitpunkt natürlich nicht gesagt, das ist erst danach durch einen Zufall herausgekommen). Seit Mai leben sie und ich räumlich getrennt, aber beide in München. Die Jungs wohnen bei ihr, der Umgang mit den beiden klappt im Großen und Ganzen prima, Unterhaltszahlungen hatten wir bis vor ein paar Wochen unter uns geregelt, d.h. ohne wechselseitigen Anwaltskrieg.
Der richtige Ärger ging los, als sie zum Oktober wieder zu arbeiten begonnen hat (Teilzeit, mehr geht wegen der Kinder nicht; vermutlich macht sie mit dem Halbtagsjob eh' schon mehr als sie nach aktueller Gesetzesauslegung müsste). Jedenfalls, ich habe mir die „Frechheit“ erlaubt, ihr Einkommen ebenfalls in der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen.
Das Ergebnis war für sie wohl deutlich unerfreulicher als erwartet; d.h. sie ist zu einer Anwältin gelaufen. Nun, klar soll ich jetzt mehr zahlen als ich nach meiner eigenen Berechnung wollte; wenn es anders wäre, hätte ihre Anwältin auch einen schlechten Job gemacht. Meine Frau hat mir vorab die Berechnung aus dem Beratungsgespräch zukommen lassen (das offizielle Schreiben steht noch aus), es sind gut zweihundert Euro mehr als nach meiner Berechnung. Nun, das ist zwar eine Stange Geld, aber da lese ich hier im Forum häufig genug ganz andere Forderungen, d.h. für den Augenblick denke ich mir: Hätte schlimmer kommen können. (Und bevor mir einer der altgedienten Forumsteilnehmer den Kopf wäscht: Ich rechne damit, dass es schlimmer kommen wird – Beispiele dafür gibt’s hier ja mehr als genug zu lesen.)
Der größte Unterschied zwischen den beiden Berechnungen ist der Umgang mit dem Wohnwert für die selbstgenutzten Wohnungen. Ja, richtig gelesen, wir sind derzeit beide in einer Eigentumswohnung, und das kam so: Meine eigene Dreizimmerwohnung war ab Heirat die Familienwohnung, aber nach der Geburt des Kleinen war die uns zu klein. Es hat dann noch eine Weile gedauert, aber vor zwei Jahren sind wir in eine neue, gemeinsame Vierzimmerwohnung gezogen. Zum Zeitpunkt der Trennung war meine alte Wohnung noch immer nicht verkauft (die Gründe dafür zu erklären würde hier zu weit führen) und stand ohnehin leer, also bin ich dort wieder eingezogen.
Und nun endlich zu meiner eigentlichen Frage: In der Berechnung der Anwältin werden beide Wohnungen mit einem Mietwert von 10,- Euro pro Quadratmeter angesetzt, mit der lapidaren Bemerkung: „... auf beiden Seiten den Wohnwert mit geschätzten zehn Euro pro Quadratmeter eingegeben, so wie es in einer Unterhaltsberechnung korrekt ist.“ So – ist das wirklich korrekt, oder blufft die Dame? Fakt ist: Meine Wohnung ist über vierzig Jahre alt, ihre (besser gesagt: unsere gemeinsame, von ihr genutzte) Wohnung ist neuwertig; meine Wohnung liegt zwischen stark befahrenen Straßen, ihre Wohnung in einer ruhigen Anliegerstraße; zu ihrer Wohnung gehört ein Tiefgaragenstellplatz, zu meiner nicht; und so weiter. Wir hatten uns die neue Wohnung ja nun gerade deshalb gekauft, eben weil sie in vielerlei Hinsicht deutlich besser sein sollte als die alte Wohnung.
Jedenfalls: Wenn ich die Daten beider Wohnungen mit dem Mietspiegel der Stadt München durchrechne, dann komme ich für ihre Wohnung auf knapp 12 Euro pro Quadratmeter (der Stellplatz käme dann noch extra dazu), und für meine Wohnung auf ca. 8,50 Euro pro Quadratmeter.
Frage ans Forum: Kann das wirklich sein, dass ihre Wohnung mit knapp zwanzig Prozent Abschlag auf die Marktmiete geführt wird, meine Wohnung hingegen mit fünfzehn Prozent Aufschlag (!) auf die Marktmiete? Und das mit der anwaltlichen Begründung „pauschale Berechnung“ und „das ist halt korrekt so“? Meinetwegen kann sie ja für ihre Wohnung gerne zwanzig Prozent Abschlag geltend machen, nur müsste dann doch für mich eigentlich derselbe prozentuale Abschlag gelten, und nicht im Gegenteil sogar ein Aufschlag ...
Oder bin ich da mit meiner Meinung auf einem der vielen Holzwege, die durchs Dickicht des deutschen Unterhaltsrechts führen?
Bereits im Voraus vielen lieben Dank für sachdienliche Hinweise,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit
Willkommen bei VS.de, der Seite auch für Immobilien Eigentümer !
Zu der Art der Berechnung kann ich dir leider nicht viel sagen, das ist nicht gerade mein Gebiet, aber eines kann ich dir sagen:
Anwälte schreiben gern und viel. Das ist ihr Job, denn sie möchten ja verdienen. Was die allerdings schreiben, hat mit der Rechtsprechung oft nicht sonderlich viel zu tun und ist für dich juristisch auch nicht bindend.
Entscheidungen werden nicht von Anwälten, sondern von Richtern getroffen. Mach dir also darüber nicht so einen Kopf.
LG Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Hallo Malachit,
das Familien- und Unterhaltsunrecht in D ist keineswegs so fein austariert und spezifiziert wie du es annimmst.
Für deine Frage gibt es also auch kein "Gesetz". Diesen Spielraum nutzt die gegnerische RAin natürlich so weit wie möglich für ihre Mandantin aus. Das ist noch nicht verwerflich, du kannst ja eine andere Rechnung aufmachen.
Grundsätzlich gilt: Anwälte entscheiden nichts! Auch wenn sie sich in ihren Schreiben gerne so aufplustern als hätten sie was zu sagen.
Du kannst in deiner Berechnung also gerne von 20,-€ für ihre Wohnung ausgehen und von 2,-€ für deine. Das wird genauso wenig bewirken wie ihre Berechnung.
Es gibt nur 2 richtige Wege:
Entweder ihr einigt euch auf etwas oder ein Richter entscheidet.
Das war das Vorwort.
Eines gibt es aber dennoch zu beachten:
In der Trennungsphase, wird ihre, nach deinem Auszug nun zu große und vielleicht zu komfortable Wohnung nicht nach nach ihrem tatsächlichen Wert bemessen, sondern nach dem, was deine Ex nun benötigen würde.
Nach der Scheidung sieht das etwas anders aus:
Dann wird die Wohnung nach ihrem tatsächlichen Wert bemessen, denn inzwischen hätte sie ja, wenn ihr das zu teuer ist, was billigeres suchen können.
Überspitzt gesagt, für dein nun leer stehendes Ankleidezimmer, deine Bar und deinen Hobbykeller muss sie sich zunächst keinen Wohnwert anrechnen lassen.
Auch nicht für den Marmorfussboden und die goldenen Wasserhähne.
Du könntest daher zwar versuchen deine 10,-€ /qm etwas zu drücken aber es dürfte schwierig werden ihre 10,-€/qm nach oben zu puschen.
Ich denke so ganz viel kannst du an der Front nicht gewinnen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Jemmy, hallo Beppo,
danke für eure schnellen Antworten. Die Sache mit den Anwälten ist mir, glaube ich, schon klar: Ein guter Anwalt vertritt in erster Linie die Interessen seines Mandanten, und in zweiter Linie seine eigenen Interessen; ein schlechter Anwalt ... dreht diese Reihenfolge einfach um. In keinem Fall vertritt aber die Anwältin meiner Frau meine Interessen. Genau deshalb stelle ich hier ja solche Fragen ...
Was ich mir aber inzwischen gedacht habe (und Beppos „Entweder ihr einigt euch“ bestärkt mich darin): Ich versuche, mich am Wochenende mit ihr zusammenzusetzen und mal über die Quadratmeterpreise zu reden. Jedenfalls, ich hoffe, dass sie noch direkt mit mir reden mag; wenn nicht, werde ich mir nächste Woche erst mal selber einen Anwalt nehmen. Mit meiner Frau kann ich auf Augenhöhe verhandeln; mit einem Anwalt der Gegenseite nicht.
Zumindest wird sie mir erklären müssen, warum sie beide Wohnungen mit dem gleichen Quadratmeterpreis in der Berechnung hat, wo sie meine Wohnung in den letzten Jahren hier doch mit so liebevollen Bezeichnungen wie „Bruchbude“, „Rattenloch“ und „eigentlich unzumutbar“ versehen hat. Vielleicht biete ich ihr auch an, dass ich mir eine Anderthalb-Zimmer-Wohnung miete, und dass sie mit den Kindern wieder in die Dreizimmerwohnung einzieht; dann könnten wir die große Wohnung verkaufen, die Schulden tilgen, und einen eventuellen Resterlös unter uns aufteilen. Ihre Antwort darauf kann ich mir aber fast schon denken ...
Wenn ich Beppo richtig verstanden habe, dann habe ich derzeit wenig Aussichten, ihren Zwanzig-Prozent-Rabatt zu streichen, es sollte für mich also eher darum gehen (a) die tatsächliche Marktmiete meiner Wohnung zur Grundlage der Berechnung zu machen und (b) wenn möglich für mich ebenfalls einen Rabatt zu bekommen, wobei dieser Rabatt dann natürlich genau wie bei ihr nach der Scheidung entfällt – oder? Ich will's mal so sagen: Auch wenn ich es „nur“ schaffe, meinen Wohnwert auf die Marktmiete zu reduzieren, macht das doch ca. hundert Euro in der Berechnung aus, also ca. fünfzig Euro weniger zu zahlen. Und das ist schon der Gegenwert eines sehr angenehmen Wochenendausflugs mit den Kindern (oder alternativ, wie in diesem Monat, je ein Satz Winterklamotten für die beiden jungen Herren als Wechselwäsche fürs Umgangswochenende).
@Beppo:
Es ist mir bewusst, dass es mir an der finanziellen Front derzeit deutlich besser geht als den meisten hier im Forum; und ich habe einen Heidenrespekt vor allen, die neben der Sorge um die Kinder, neben den eigenen verletzten Gefühlen, neben dem Kleinkrieg mit der Ex außerdem auch noch sehen müssen, wie sie mit dem Geld über die Runden kommen und/oder nicht wissen, wie sie den Umgang mit den Kindern finanzieren sollen.
Goldene Wasserhähne und das andere Zeugs habe allerdings auch ich nicht 😉
@Jemmy:
Ich mache mir derzeit noch keinen all zu großen Kopf über die Finanzen, Begründung siehe oben. Bei den Zahlen, die derzeit im Raume stehen, wird mir noch nicht bange; andererseits möchte ich meiner treulosen Verflossenen auch nicht mehr geben als nötig. Wenn ich dann wirklich zu viel Geld übrig behalte, tue ich lieber den Jungs direkt etwas Gutes.
Wenn ich mir einen Kopf mache, dann darüber, wie die Kinder mit alledem fertig werden. Insbesondere mein Großer hat ziemlich mit der Situation zu kämpfen; aber das wäre eine Geschichte für einen anderen Thread.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo
Wenn ich mir einen Kopf mache, dann darüber, wie die Kinder mit alledem fertig werden. Insbesondere mein Großer hat ziemlich mit der Situation zu kämpfen; aber das wäre eine Geschichte für einen anderen Thread.
Wenn es da Bedarf gibt, dann mache einen auf. 😉
Zu diesem Gebiet kann ich dann auch wirklich zielgerichtet etwas beitragen. :rofl2: :thumbup:
LG Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Hallo Halbedelstein,
wenn sich eure Auseinandersetzung auf die Frage nach qm Preisen eurer Wohnungen begrenzen ließe, hättet ihr schon sehr viel gewonnen.
Rechne nicht zu fest damit, dass es dabei bleibt!
Die Erfahrung zeigt, dass Rosenkriege meistens mit kleinen Differenzen anfangen und erst durch gute Hege und Pflege durch Freundinnen, Anwälte, Frauenschutzorganisationen wie z.B. Gerichte und Jugendämter, etc. erst so richtig wachsen und gedeihen.
Deine finanzielle Ausstattung ist bei der Vermeidung des Krieges keineswegs hilfreich, wie man an den ganzen, Beckers, McCartneys, Trumps, etc. erkennen kann.
Einen Krieg anzufangen, lohnt sich nur, wenn man Beute machen kann. Dies gilt sowohl für Exen als auch für RAtten.
Letztere ernähren sich fast ausschließlich von Rosenkriegen!
Und glaube mir, die 50,-€ um die es bei deinen qm-Preisen geht, sind dann das geringste Problem.
Eine Sache ist noch wichtig:
Eine Einigung ist gut! Leider muss sich niemand daran halten!
Bitte bedenke das bei deinen Verhandlungen.
Selbst ein notarieller Vertrag, kann locker wieder für nichtig erklärt werden, wenn das Richterlein meint, dass dieser eine der Parteiinnen einseitig benachteiligt.
Salaam Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
