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Helft mir mal beim Rechnen

 
(@sanpedro)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend liebe Forumsgemeinde,

da ich mich durch meinen Anwalt nur suboptimal vertreten fühle, erbitte ich heute Eure Hilfe. Meine Freundin ist schon länger hier zugange und hat Euch wärmstens und nachdrücklich empfohlen.

Ich habe mich im Oktober 2007 getrennt und bin aus der ehelichen Wohnung zum 1.1.08 ausgezogen. Meine Ex hat mich vorher noch überredet eine Trennungsvereinbarung zu unterschreiben. Da ich mich, vor allem in Hinblick auf meinen Sohn (7) gütlich einigen wollte, habe ich dieses getan.
In der Vereinbarung haben wir Umgang, Unterhalt und Hausrat geklärt.  :knockout:

Im nachhinein scheint es so zu sein, dass ich beim Unterhalt deutlich zu schlecht wegkomme, da z.B. ein Bonus mit berechnet wurde, der nun nicht kommt. Und falls er evtl. doch kommen sollte, dann erst in 2009. Vielleicht könnt Ihr mir ja mal rechnen helfen.

Also, folgende Zahlen:

Nettogehalt KV = 3.824 € (Stand 2008)
Riester = 100 € (hatte ich von 200 reduziert wg. der Belastung)
PKV KV = 245 €
GKV Kind = 128 €
Zinsen Kredit = 150 € (weil ich den kompletten Hausrat da gelassen hatte und mich neu einrichten musste)
Autorate für Auto KM = 125 € (Auto habe ich ebenfalls da gelassen, letzte Rate im Februar 09)

Nettogehalt KM = 1397 € (Stand 2007, neue Nachweise liegen trotz Anforderung des Anwaltes bis dato nicht vor)

KG geht an KM.

Gibt es sonst noch etwas, was man abziehen kann? Mein Anwalt hat noch 5% pauschal abgezogen, wofür sind die z.B.?

Zur Zeit zahle ich 1155 € KU+TU, dazu kommt die Rate für das Auto.

Viele Grüße

SanPedro


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.10.2008 00:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo heiliger Peter,

Die 5% sind eine Pauschale für Erwerbskosten, die man in der Regel ohne weitere Nachweise geltend machen kann.

Magst du uns evtl. noch sagen, wer deine Freundin ist? Das macht es einfacher die Hintergründe zuzuordnen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2008 00:39
(@Wolkenhimmel)

Hi Beppo  🙂

Ich bin's....  :angel2:

Aber mit der Unterhaltsberechnung für meinen heiligen Peter kenne ich mich nun mal überhaupt nicht aus  :redhead: , deswegen wäre es toll, wenn Ihr mal ein Auge oder zwei draufwerfen könntet?

LG Wolkenhimmel


AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2008 00:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aaahh!

Und wo kommt der Peter hin bevor er heilig gesprochen wird?  :undwech2:

Couldn't resist

Also mit einem drauf geworfenen Auge fällt mir sonst nichts auf.

Riester könnte man wieder etwas aufstocken bis 4% = ca. 150,-€

Auto und Hausrat wird man schon etwas diskutieren müssen, sollte aber durchgehen.

Interessant wäre noch wie KU und TU aufgeteilt sind.

Und die Frage, ob ihr euch einig seid, dass die Trennung in 2008 stattgefunden hat?
Ansonsten wäre die Falle mit Steuerklasse 1 noch zu beachten.
Spätestens ab 2009 ist dann die Trennung von TU und KU wichtig, denn TU ist ggf. absetzbar. KU nicht.

Ansonsten ist fraglich ob M'am überhaupt TU beanspruchen kann!
Dieser Frage würde ich nicht unbedingt in vorrauseilendem Gehorsam vorgreifen.
Regel: Erst die Bedürftigkeit inkl. eigenem Einkommen nachweisen, dann TU fordern und begründen lassen, dann ggf. bezahlen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2008 01:00
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Die Autorate ist Dein Privatvergnügen. Das Du bei Riester sparst ehrt Dich, schadet Dir aber - die von Beppo genannten 150 Euro sind drinne und ich tue es auch so seit Jahren (sogar bei ausschliesslich KU).
Ansonsten stimme ich Beppo voll zu.

Aber mal anders. Was fair ist müsst ihr untereinander ausmachen, alles andere zeigt nur die gesetzl. Regelungen auf, und die sind m.M.n. soviel wert wie ein Luftschloss.Ihr müsst damit klarkommen und dem anderen dabei in die Augen schauen können - das zählt.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2008 01:16
 elwu
(@elwu)

Also, folgende Zahlen: <snip>

Hi,

ich habe jetzt nicht mal den Taschenrechner angeworfen. Sondern sage rein gefühlsmäßig, und zwar weil die Zahlen bei mir damals gar nicht großartig anders waren: die Größenordnung müsste passen. Du zahlst 1155 KU + Tu, bei mir waren es bei nicht großartig anderen Grundlagen 750€ TU plus 413€ KU.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2008 02:00
(@Wolkenhimmel)

Und wo kommt der Peter hin bevor er heilig gesprochen wird?   :undwech2:

Interessant wäre noch wie KU und TU aufgeteilt sind.

Und die Frage, ob ihr euch einig seid, dass die Trennung in 2008 stattgefunden hat?
Ansonsten wäre die Falle mit Steuerklasse 1 noch zu beachten.
Spätestens ab 2009 ist dann die Trennung von TU und KU wichtig, denn TU ist ggf. absetzbar. KU nicht.

:phantom: Das wüsstest Du gerne, was? Nun ja, wir haben einen Nick gesucht... wie gut, dass auf seinem Shirt nicht noch andere Dinge standen!  :rofl2:

Ich versuche mal, nach bestem Wissen und Gewissen Licht ins Dunkel zu bringen:

KU sind 336€, TU der Rest, also 819€

Trennung war in 10/2007, Steuerklassen sind schon 1, d.h. also, für 2008 kann er schon TU absetzen?
Ex arbeitet 25h, sein Sohn ist tagsüber im Hort.

Was bin ich froh, dass ich mit meinem Wechselmodell und dem Verzicht auf TU so ein ruhiges Leben habe!  😉

LG in die Runde

Wolkenhimmel


AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2008 10:54
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Trennung war in 10/2007, Steuerklassen sind schon 1, d.h. also, für 2008 kann er schon TU absetzen?

Realsplitting bringt in dieser Konstellation unterm Strich (=nach Nachteilsausgleich) nicht so viel (ca 115€/Monat).

Aber er ist doch wahrscheinlich nicht nur zufällig erst am 1.1.2008 ausgezogen? Da würde ich die gemeinsame Veranlagung für 2008 mal noch nicht so weit wegwerfen. Die bringt nämlich viel mehr (ca 280€/Monat).

Nach meiner Überschlagsrechnung käme ich mit der 3/7-Rechnung so auf etwa TU=450€, wenn ich die Autorate nicht bei der Bereinigung abziehe, sondern vom TU., und ausserdem den KU-Tabellenbetrag abziehe. Wobei ich natürlich nicht weiss, ob die 3824€ mit oder ohne dem Wackel-Bonus sind.

Aber viel wichtiger, als hier ums bereinigte Einkommen zu diskutieren ist natürlich die Frage, ob überhaupt und wie lange TU nach der Differenzmethode geschuldet ist.  Denn der Verdienstausfall durch die Reduktion von 38,5 auf 25 Wochenstunden sind nämlich nur 400€/Monat, und das kann auch die Hausnummer sein.


AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2008 13:07
(@Wolkenhimmel)

Aber er ist doch wahrscheinlich nicht nur zufällig erst am 1.1.2008 ausgezogen?

Aber viel wichtiger, als hier ums bereinigte Einkommen zu diskutieren ist natürlich die Frage, ob überhaupt und wie lange TU nach der Differenzmethode geschuldet ist.  Denn der Verdienstausfall durch die Reduktion von 38,5 auf 25 Wochenstunden sind nämlich nur 400€/Monat, und das kann auch die Hausnummer sein.

Danke pappasorglos!  🙂

Doch, der 1.1. ist tatsächlich zufällig (Datum Beginn des Mietvertrages).

Ich dachte immer, TU wird nach der 3/7 Methode bis zur rechtsgültigen Scheidung fällig? Und je länger die sich rauszögert, desto länger gibt es ihn?

Belehrt mich bitte eines Besseren!  :hoffen:

LG Wolkenhimmel


AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2008 13:24
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich dachte immer, TU wird nach der 3/7 Methode bis zur rechtsgültigen Scheidung fällig? Und je länger die sich rauszögert, desto länger gibt es ihn?

Nein, das Mantra lautet eher: "Im Jahr nach der Trennung, kann eine Ausdehnung der Erwerbstätigkeit in der Regel nicht erwartet werden"
Also einen echten Rechtanspruch, der sich alleine aus dem, noch nicht geschieden sein, ergibt gibt es nicht.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2008 13:44




(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich dachte immer, TU wird nach der 3/7 Methode bis zur rechtsgültigen Scheidung fällig? Und je länger die sich rauszögert, desto länger gibt es ihn?

Naja, viel geht da wohl nicht, schon garnicht bei einer unterschriebenen Trennungsvereinbarung. Guter Text zum Thema hier (auch wenn Du keine andere Foren haben sollst...):

http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/01/09/trennungsunterhalt-nach-unterhaltsreform/

Ist da eigentlich noch ein Wohnwert-Aspekt in der Rechnung? Wenn er ausgezogen ist und sie jetzt in einer eigentlich zu grossen Wohnung lebt, kann sich das ja auch erhöhend auf den TU auswirken.


AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2008 15:18
(@Wolkenhimmel)

Nein, Wohnwert wurde - bisher - nicht berücksichtigt.

Noch eine Frage zur Altersvorsorge: muss man die Summe belegen, oder kann man im günstigeren Fall einfach auf die 4% zurückgreifen?

Danke noch mal an Euch!  :redhead:

LG Wolkenhimmel


AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2008 15:32
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Man muß die Höhe belegen, da nicht pauschal 4 % abgezogen werden dürfen, sondern von der Formulierung her die tatsächlich anfallenden Kosten, aber nur bis max. 4 % des Einkommens.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2008 15:56
(@Wolkenhimmel)

Danke Tina,

und wenn er jetzt von 100 auf 150 anhebt (um die 4% auszuschöpfen), ist das dann böswillig?  😉

Ich kann Fragen haben...  :redhead:

LG Wolkenhimmel


AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2008 15:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, das ist sein Recht. Auch jetzt noch.

Nur wenn er ein Mangelfall wäre, könnte man daran wieder rum knapsen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2008 16:16
(@Wolkenhimmel)

:dankeschoen: Ihr Guten!

Ich habe gerechnet.... *schwitz*

Komme auf 545 TU + 336 KU = 881 Zahlbetrag

(kann sich durch neuere Gehaltsdaten der Ex / ihren Riester etc. natürlich noch mal ein bisschen verschieben, oder durch anheben des eigenen Riesters... oh, dieser Riester!  😉 )

Das wären ja immerhin um die 270€ im Monat weniger.

Vielen lieben Dank, Ihr ersetzt wirklich jeden RA!

LG Wolkenhimmel


AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2008 16:58