Und nun keinen Unte...
 
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Und nun keinen Unterhalt

 
(@pit2008)
Schon was gesagt Registriert

hallo  bin seit 2 jahren alleinerzihender  papa..
meine geschieden  frau kommt mit der trennung nicht klar und ist reichlich durch den wind.
meine tochter  wurde mir per gerichtsbeschluss zugesprochen...der unterhalt wurde in diesem verfahren jedoch nicht geregelt.
ich beziehe  vom jugendamt unterhaltsvorschuss
ich habe nun die mutter auf unterhalt angesprochen und mußte mich arg beleidigen lassen..mit den worten du asoziale sau  wenn du dein kind erziehen willst geh arbeiten...wie kann ich mich gegen so etwas wehren...

zum thema  arbeiten  ..jo leider momentan  leider arbeitslos  aber  suchend  ..nur mit einer sechsjährigen maus  die gerade in die schule gekommen ist nicht so einfach...

lohnt eine anzeige    oder was kann man sonst noch machen.  giebt es entsprechende links  für musterschreiben etc

danke im vorraus  lg..pit


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2008 15:51
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo pit,

wenn du vom JA UVS bekommst, müßte doch das JA auch die KM angeschrieben haben, um zu sehen, ob sie leistungsfähig ist.

Ich würde eine Beistandschaft beim JA einrichten und das JA die KM zum KU auffordern lassen.

Eine Anzeige lohnt nicht, erstens bringt sie dir kein Geld, zweitens müßte ihr dann bewiesen werden, das sie mutwillig keinen KU zahlt, obwohl sie das könnte.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2008 15:58
(@pit2008)
Schon was gesagt Registriert

im grunde genommen ist mir das klar  aber für mich stellen sich immer wieder neue fragen..

1  die km  lebt von harz  4    betreibt 2  handys    1 auto  was  versicherung und steuern kostet  + treibstoff
1  wohnung  3 zimmer küche  bad....

wie finanziert sie das  mir schreibt sie permanent per sms  das sie arbeiten muß  und die kleine nicht nehmen kann....

das jugendamt  habe  ich darüber in kenntnis gestezt    reaktion gleich null....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2008 16:09
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Pit,

wenn Du das Jugendamt über die Handys und das Auto der Ex in Kenntnis setzt, löst das keine Aktionen aus; genauso gut könntest Du denen das Wetter oder das Fernsehprogramm von letzter Woche erzählen. Du musst dort - wie midnightwish schon schrieb - eine Beistandschaft für Euer Kind beantragen; dann kommen die nötigen Dinge auch ins Laufen.

SMS-Gefechte sind überflüssig und bringen nichts.

Deine Ex bekommt Hartz4 und muss dauernd arbeiten? Sollte das zutreffen, sollte 1. der Mindestunterhalt möglich sein und 2. möglicherweise ein Verfahren wegen Sozialbetrugs in Gang kommen.

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2008 16:15
 Uli
(@Uli)

hallo  bin seit 2 jahren alleinerzihender  papa..

... ich habe nun die mutter auf unterhalt angesprochen und mußte mich arg beleidigen lassen..mit den worten du asoziale sau  wenn du dein kind erziehen willst geh arbeiten...

Hallo Pit,

jetzt weiß ich auch, was Du mit Deinem ersten Thread (Probs mit dem Jugenamt meintest)!

Gundsätzlich musst Du wissen, dass Mütter in familienrechtlichen Belangen und vor dem Jugendamt gleicher sind, als Väter. Du solltest Dir von daher nicht allzu große Hoffnungen machen, dass man Deiner Ex zu sehr auf die Füße treten wird.

Du solltest aber auf jeden Fall eine Unterhaltsbeistandschaft beim Jugendamt einrichten lassen. Das kostet nix und die werden (wenn Du Glück hast) versuchen, bei der Ex ein paar Infos zur Einkommenssituation zu ziehen. Wenn Du noch mehr Glück hast, werden sie ggf. auch selbst Klage erheben.

Ich habe bereits vor ein paar eine solche Beistandschaft eingerichtet. Die haben allerdings so gut wie nix gemacht!

Ließ auch mal << diese Buchempfehlung << für AE-Väter. Es hilft zumindest, das System zu durchschauen.

LG, Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2008 17:09
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

wie lange ist die Kindesmutter schon arbeitslos?
Was hat sie vor der Arbeitslosigkeit für eine Tätigkeit ausgeübt?
Hat sie einen Beruf erlernt?
Was hat sie verdient?

Wenn es mit der Beistandschaft nicht vorwärts geht, kannst Du auch einen Anwalt beauftragen. Da Du selbst arbeitslos bist und ALG II beziehst, wird Dir höchstwahrscheinlich PKH gewährt. In einigen Bundesländern gibt es die öffentliche Rechtsauskunft, die die Beratungshilfe durch den Anwält ersetzt.

Grüße
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2008 18:02
(@pit2008)
Schon was gesagt Registriert

oha  hab hier ein wenig gestöbert und stelle gerade fest was euch so zu leben bleibt....
mir geht es  als alleinerziehenden papa  momentan weit aus schlechter

ich  bekomme  von der arge  gerade mal 836,66

davon gehen ab            40  €  abtrag  darlehn  bei der arge  für einrichtung

miete  374,65
nebenkosten132
strom Abschlag 87

bekomme am 1  gerade mal 203  €  ausgezahlt    davon muß ich dann 130  €  für eine strafe zahlen  ....hab dann noch bis zum 20    des monats  70  €  zum leben  dann kommt KG 154 am 29  UV 168

frag mich einer wie das weiter gehen soll ;( ;( ;( :question:
werde wohl auf dauer meine tochter wieder abgeben müssen  da ich sie so nicht durchbringen kann

also  stöhnt  nicht so rum  es giebt leute die sind weit aus schlechter dran als einige hier  ..nicht böse gemeint

lg..pit


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.10.2008 00:51
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*abgetrennt und hiermit zusammengeführt*


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2008 01:02
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

dein Bedarf für ALG-2 setzt sich zusammen aus (überschlägig)
- Regelbetrag für dich 351 €
- Regelbetrag Kind 211 €
- Alleinerziehendenzuschlag 75 €
- Kosten der Unterkunft (angemessen) 374,65 € + 132 €
Zwischensumme 1.143,65 €
abzgl. KG 154 €
abzgl UHV 168 €
Zahlbetrag 821,65 € - also irgendwie dicht an der von dir benannten Zahl.

Du hast zur Verfügung (Miete wird ja nur durchgereicht) 351+211+75+154+168=959 €

Wenn du Mittel durch die ARGE auf Darlehensbasis zur Verfügung gestellt bekamst, dann ist dies zurück zu zahlen (40 €); bleiben 919 €. Dann geht Strom runter (87 €); bleiben 832 €

Du von dir zu entrichtende Strafe ist Eigenverschulden. Du kannst dies nicht dahingehend reklamieren, dass es dir schlecht geht. Du hast was verbockt und musst dafür zahlen.

Sicher sind 832 € (oder knapp dran) nicht viel. Es ist aber auch nicht wenig für zwei Personen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2008 01:18
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Wenn du Mittel durch die ARGE auf Darlehensbasis zur Verfügung gestellt bekamst, dann ist dies zurück zu zahlen (40 €); bleiben 919 €. Dann geht Strom runter (87 €); bleiben 832 €

Das Zurückfordern eines  Darlehens für Einrichtung oder Mietsicherheit während der Zeit des Bezuges von ALG II seitens der ARGE ist rechtswidrig.
Bei mir hat die ARGE das auch versucht. Ich habe sie höflich um die Rechtsgrundlage gebeten, oder aber um einen rechtsmittelfähigen Bescheid, gegen welchen ich sofortigen Rechtsschutz erwirken kann.
Da es in diesem LSG Bezirk noch kein Urteil gibt ( in anderen aber schon ) hat die ARGE sofort eingelenkt, um keinen Präzedensfall zu schaffen.

Das Hessische Landessozialgericht hat mit Beschluss vom 16.01.2008 - L 9 SO 121/07 ER festgestellt, dass Grundsicherungsträger (ARGE, Jobcenter oder Sozialamt) sich gewährte Darlehen für Mietkaution und Umzugskosten nicht über die Kürzung der laufenden Sozialhilfe von Arbeitslosen zurückholen dürfen.

Leitsätze:
1. Bei der Aufrechnung handelt es sich um die Ausübung eines schuldrechtlichen Gestaltungsrechts durch öffentlich-rechtliche Willenserklärung. Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Aufrechnung richtet sich daher regelmäßig nach § 86b Abs. 2 SGG. Offen bleibt, ob die Behörde befugt ist, die Aufrechnung auch durch Verwaltungsakt zu regeln.

2. Die Einbehaltung monatlicher Darlehensrückzahlungsraten für eine Mietkaution und Umzugskosten kann weder auf §§ 29, 37 SGB XII noch auf § 26 SGB XII gestützt werden. §§ 51, 54 SGB I ermöglichen eine Aufrechnung nur, soweit die Ansprüche des Leistungsbrechtigten pfändbar sind. Das ist bei Ansprüchen auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII nicht der Fall.

3. Der Behörde ist es insoweit wegen des Grundsatzes von Treu und Glauben verwehrt, sich auf Tilgungsvereinbarungen in Darlehensverträgen zu berufen.

So weit ich weis, gilt das auch für notwendige Wohnungsausstattung. Mit anderen Worten: der Darlehensvertrag ist ungültig.

LG Jemmy

ps.: Das ändert natürlich nichts daran, dass das Darlehen nach Beendigung des Bezuges von ALG II zurück gezahlt werden muss.


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2008 02:21




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Das Zurückfordern eines  Darlehens für Einrichtung oder Mietsicherheit während der Zeit des Bezuges von ALG II seitens der ARGE ist rechtswidrig.

Jep. SIe versuchen es aber trotzdessen - das bekomme ich täglich mit. Es wird die Unaufgeklärtheit der ALG-2-Berechtigten ausgenutzt. Das Problem ist, dass es ein Wahlrecht gibt, ob in Raten zurück gezahlt werden soll oder nicht. Ich persönlich finde das auch gar nicht schlecht und dies aus zweierlei Gründen. Für den Fall der Rückzahlung gehört die Kaution irgendwann dem Mieter. Im Falle eines Umzuges sitzt nicht die ARGE in der Mitte und es gibt keine Probleme mit der Zinsaufteilung. Auch sehe ich die enorme Belastung des Staatshaushaltes. Wenni n einer Stadt für Hamburg für (gering geschätzt) 10.000 Haushalte die Mietsicherheit i.H.v. im Durchschnitt 500 € ausgeliehen wird, hat Hamburg 5.000.000 € auf fremden Konten.

So weit ich weis, gilt das auch für notwendige Wohnungsausstattung. Mit anderen Worten: der Darlehensvertrag ist ungültig.

Diese sind sogar als Einmalbeihilfe zu gewähren, wenn erstmals eine Wohnung ausgestattet werden muss. Dies ist immer der Fall, wenn Eltern sich trennen; mind. eine Waschmaschine und ein Kühlschrank sind anzuschaffen.

Die Rückzahlung beträgt bei Alleinstehenden m.W.n. max. 34,50 € und bei Familien max. 10% der Summe der Regelleistungen. Die max. Werte sind aber nicht einfach so anzusetzen - es ist abzuwägen, zu welchen Rückzahlungen der Berechtigte in der Lage ist.

Sollte die Wohnungsausstattung also eine Erstausstattung gewesen sein, so würde ich Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X stellen und die Rückzahlungpflicht verneinen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2008 10:30
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

...und mußte mich arg beleidigen lassen..mit den worten du asoziale sau  wenn du dein kind erziehen willst geh arbeiten...wie kann ich mich gegen so etwas wehren...

lohnt eine anzeige

Hallo pit,
falls ich deinen ersten Post richtig deute und du dich mit dem Gedanken trägst sie wegen der Beleidigungen anzuzeigen, vergiss es.

Ich denke nicht das das irgendwas bringt, außer Kosten. Ich musste mir die letzten Jahre schon deutlich heftigeres von meiner Ex anhören. Einfach ein dickes Fell zulegen und auf Durchzug schalten

Gruß
Bart


AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2008 12:01
(@pit2008)
Schon was gesagt Registriert

hallo  an alle danke für die nützlichen infos---
ich denke ich werde  hier  von allen aufgeführten dingen in der kommenden woche gebrauch machen können ...

was mein geldstrafe  betrifft...die hab ich dafür bekommen  das ich jahrelang ehrlich war und mit  meiner firma  ca 800000€  steuern an diesen staat gezahlt  habe ..meine firma  ging leider den bach runter ..aufgrund  nichtzahlung meiner gestellten rechnung  seitens der öffentlichen hand  sowie zahlreicher kunden  habe ich außenstände in höhe von ca 495000€  gehabt....das finazamt  hat  ein inso prüfverfahren  angemeldet  die strafe habe ich deshalb bekommen  weil ich nicht zum selben zeitpunkt  inso angemeldet habe    nennt man wohl  verstoß gegen das gmbh gesetz..

naja  halt ewig lange  geschichte  muß nach forne schauen  damit ich mich und mein kind durchbekomme

nochmals danke  an alle 😉 😉 😉 😉 :thumbup: :thumbup: :thumbup:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2008 20:24