Wohnvorteil reduzie...
 
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Wohnvorteil reduzieren

 
(@gerd-h50)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebes Forum !

Ich bin gerade vor Gericht mit meiner EX bzgl. Unterhaltssteit.

Sie möchte mir auf mein netto noch einen Wohnvorteil hinzurechnen (wohne in eigenem Haus auf dem Land). Das unfaire daran ist das ich ihr das gemeinsame Haus aus der Ehe für einen witzbetrag überlassen habe und sie dort mit den Kindern wohnt. Von diesem Betrag habe ich mir ein altes vergammeltes Haus (1900) auf dem Land gekauft und es 3 Jahre in Eigenregie in meiner Freizeit saniert. Jetzt soll ich dann noch einen"Wohnvorteil" haben und sie wohnt im "Palast"

 

Was könnte den Wohnvorteil reduzieren ? Ich wohne dort mit meiner neuen Ehefrau, das Dach müsste gemacht werden und die NK sind natürlich höher als in einer Mietwohnung. Kein Darlehen, Haus ist bezahlt.

 

Ich bedanke mich schon mal für die Hilfe !

 

Liebe Grüße,

G.


Dieses Thema wurde geändert Vor 2 Monaten von Gerd-H50
Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2025 09:57
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Soweit ich weiß, würde ein Kredit, der aufs Haus läuft und zur Modernisierung dient, diesen Wohnvorteil entsprechend reduzieren. Zumal du mit dem Dach ja entsprechend Bedarf nachweisen kannst.


AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2025 11:49
(@tomatenfisch)
Rege dabei Registriert

Geht es um Kindesunterhalt oder nachehelichen Unterhalt an die Ex? Für zweiteren müsste sich Deine Ex natürlich auch den Wohnvorteil für den "Palast" anrechnen lassen. Damit könnten sich Eure jeweiligen Wohnvorteile "wegkürzen". Des weiteren könnte man versuchen, Deiner Ex noch die gesparten Wohnkosten für die Kinder anzurechnen:

Geht es um Kindesunterhalt, spielt der Wohnvorteil nur indirekt eine Rolle. Grund ist, dass die Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle bereits berücksichtigen, dass Kinder keine Miete zu zahlen brauchen und im Haushalt des betreuenden Elternteils leben. Allerdings soll dieser Umstand den Wohnvorteil erhöhen. Da im Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle ein Anteil von 20 % für Wohnkosten enthalten ist, fallen keine Wohnkosten an, wenn die Kinder im Haushalt des betreuenden Elternteils leben. Wenn dann keine Wohnkosten anfallen, erhöht dieser Umstand den Wohnvorteil für den in der Wohnung wohnenden betreuenden Elternteil (so OLG München, Urteil v. 23.10.1997, 12 UF 1218/97).

Quelle: WOHNVORTEIL bei Unterhalt - UNTERHALT.com


AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2025 12:32
(@gerd-h50)
Schon was gesagt Registriert

@tomatenfisch Danke dir, es geht um Kindesunterhalt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2025 12:59