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Bitte um eure Unterstützung - Dienstwagen im Unterhaltsrecht

 
(@anonymusm)
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Hallo Zusammen,

bislang war ich nur stiller Mitleser und habe schon oft von eurem Fachwissen profitiert. Nun brauche ich allerdings eure Hilfe. 

Zu mir - ich bin verheiratet, erwarte im Dezember mit meiner Frau unser erstes gemeinsames Kind und habe aus einer früheren Beziehung eine fast 14 jährige Tochter. Das Verhältnis ist schwierig, da die Mutter sie bereits seit der Geburt hochgradig manipuliert und sie mittlerweile selbst unter psychischen Auswirkungen zu leiden scheint. Seit letztem Sommer besteht auf ihren Wunsch hin so gut wie kein Kontakt mehr. Darum soll es hier heute aber gar nicht gehen.

Die Kindesmutter hat im November 2023 netterweise eine Beistandschaft beauftragt. Ich habe meinen Unterhalt immer pünktlich und vollständig bezahlt, aber wenn man Sorge hat den Hals nicht voll genug zu bekommen, begründet dies die Beistandschaft offenbar schon. Selbstverständlich zum Wohle des Kindes. Zu meinem Wohle habe ich seinerzeit alles zum Anwalt gegeben mit dem Ergebnis, dass es bei Stufe 1 also 100%, die auch tituliert sind bleibt. 

Da im November 2025 die zwei Jahre rum sind rechnen wir fest damit, dass dann der nächste Brief herein kommt. Gerade im Bezug auf die bevorstehende Geburt im Dezember waren wir auch schon beim Anwalt und haben uns beraten lassen. 
Laut diesem wäre ich mit meinem bereinigten Netto nun eine Stufe höher einzuordnen, aber durch unterhaltsverpflichtungen gegenüber Frau und gemeinsamen Kind (Geburt im Dezember) wieder eine Stufe herabzustufen, also 100%.

Soweit alles verständlich, wenn auch deprimierend, dass unser gemeinsames Kind nicht gleichberechtigt mit dem Kind aus der vorherigen Beziehung ist. 
Nun aber zu meinem Problem:

Ich arbeite als KFZ Sachverständiger und konnte bislang für dienstliche Zwecke einen Dienstwagen meines Arbeitgebers nutzen. Nun möchte mein Arbeitgeber mir diesen auch für private Zwecke zur Verfügung stellen und ich soll diesen beginnend ab Januar 2026 mit 0,5% versteuern. Da ich auch einen recht weiten Arbeitsweg (einfache Strecke 42km) habe, bin ich am überlegen, ob sich das für mich rentiert. Allerdings wurde mein Netto für den Kindesunterhalt auch um 550€ monatlich bereinigt. 
Ich bin mir unsicher, ob sich ein Dienstwagen nicht eher negativ auf den Kindesunterhalt auswirken würde und fiktiv als Vorteil auf mein Netto berechnet wird, obwohl ich den Dienstwagen versteuern muss. 
Kann mir dazu jemand von euch weiterhelfen? Ich möchte unbedingt vermeiden, dass die Kindesmutter noch mehr Geld kassieren kann, dass sie leider auch nicht zielgerichtet verwendet. Werde ich womöglich eine Stufe höher gestuft, weil die Bereinigung durch die Fahrtkosten wegfallen und sogar noch ein fiktiver Vorteil oben drauf gerechnet wird?

Vielen Dank für eure Hilfe!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2025 11:59
(@marce)
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Der Firmenwagen wird als geldwerter Vorteil in die Unterhaltsberechnung mit einbezogen.

Und zwar gemäß dem geldwerten Vorteil, mit dem er auf der Gehaltsabrechnung erscheint.

Dadurch steigt dein unterhaltsrelevantes Einkommen deutlich und es kann passieren, dass du dann mehr Unterhalt zahlen musst.

Das unlogische daran ist, dass der geldwerte Vorteil ja versteuert wird und du dadurch weniger Netto hast, als ohne Firmenwagen.

Du zahlst also eventuell mehr Unterhalt, weil du ja rechnerisch angeblich mehr Einkommen hast, bekommst aber gleichzeitig weniger Nettogehalt und zahlst trotzdem mehr Unterhalt. Das ist also ein doppelter Nachteil!

Das war für mich der Grund, meinen Firmenwagen abzugeben.

Ich konnte mir diesen einfach nicht mehr leisten.

Jetzt fahre ich mit meinem Privatwagen und bekomme dafür Fahrgeld von meinem Arbeitgeber, welches aber nicht unterhaltsrelevant ist.


AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2025 09:24
(@anonymusm)
Schon was gesagt Registriert

@marce 

vielen Dank für deine ausführliche Antwort!

Damit hast du mir sehr weitergeholfen, auch wenn sich meine Befürchtungen damit bestätigen.

Ich habe den geldwerten Vorteil wie von der beschrieben fiktiv hinzugerechnet und dafür die bislang berücksichtigten Fahrtkosten nicht mehr zum Bereinigung des Nettos berücksichtigt. Selbst unter Berücksichtigung einer Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen in Höhe von 150€ um das Netto zu bereinigen, verbleibt ein viel zu hohes fiktives Ergebnis. Letztendlich mindestens 100€ mehr Unterhalt pro Monat. Selbst, wenn ich mir das leisten könnte, würde ich das Geld lieber an ein Herz für Kinder spenden. Die Kinder haben sicher mehr von dem Geld. Vielen Dank für deine Hilfe


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.09.2025 09:43