Guten Tag die Damen und Herren,
folgende Aufgabe stellt sich uns.
Mutter und Vater unverheiratet bei gemeinsamen Sorgerecht und getrennt lebend.
Kind 2Jahre und 1Monat alt ist von So.abend/Mo.morgen bis Freitag morgen bei der Mutter. Von Freitag nachmittag bis So.abend/Mo.morgen bei mir. Von Di bis Fr ist sie in einer privaten Krippe welche uns ca.500 Euro kostet. Der Verdienst der Mutter liegt bei rund 1600 Euro netto. Ich werde ca. 2000 Euro netto verdienen plus 300 Euro netto Fahrtkostenpauschale.
Um jetzt eine faire Aufteilung der Kosten vornehmen zu können, möchten wir als Rahmenbedingung die gesetzlichen Vorgaben nehmen. Wir haben nur leider keinen Plan wie die denn in unserem Falle so aussehen.
Fragen waeren dann zum Beispiel:
Ist es sinnvoller das Kindergeld komplett auf einen laufen zu lassen?
Wie machen wir es am besten mit dem Kinderfreibetrag?
Wie werden die Krippenkosten mit einbezogen?
Muss ich "offiziell" überhaupt zahlen oder wie wird dieser spezielle Fall von gemeinsamer Betreuung vor Gericht behandelt?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Hallo Phineas,
ich möchte dich erstmal besonders herzlich begrüßen und dir dann deine Illusionen rauben!
Die Kosten kann man entweder fair oder anhand der gesetzlichen Vorgaben aufteilen.
Beides zusammen geht nicht, da die gesetzlichen, bzw. gerichtlichen Regelungen das diametrale Gegenteil von fair sind.
In deinem Fall bist du zur Entrichtung des vollen Kindesunterhalts verpflichtet.
Egal wie oft und wie lange deine Tochter bei dir ist und was du dafür aufwendest.
Die gute Nachricht ist, dass deine Ex arbeitet und Geld verdient und du somit evtl. um Unterhalt für die Mutter rum kommst.
Die 2. gute Nachricht ist, dass dir anscheinend der Umgang mit deiner Tochter bisher nicht verweigert oder erschwert wird, wie es sonst oft passiert.
Ab 2010 wäre bei vermutlich KU in Höhe von ca. 257,- € fällig.
An der Krippe wirst du dich vermutlich auch mit ca. 50% beteiligen müssen, was dir aber den Unterhalt für die Mutter erspart.
Das Kindergeld muss an denjenigen ausgezahlt werden, bei dem das Kind gemeldet ist.
Anderenfalls könnte dieses auch rückwirkend zurück gefordert werden, auch wenn du es an die Mutter ausgekehrt hast.
Auch beim Kinderfreibetrag gibt es keinerlei Optionen.
Du kannst 0,5 Kinder auf die Steuerkarte schreiben und deine Ex ggf. die Stkl. 2 wählen.
Krippenkosten sind von den Eltern im Verhältnis ihrer Einkommen zu tragen, allerdings ohne Verpflegungskosten.
Diese trägt die Mutter alleine vom KU.
Offiziell musst du nichts zahlen, wenn ihr euch auf irgendetwas einigt.
Dann wäre die Justiz draußen und das wäre ein Segen für alle Beteiligten, wie du links an dem Text unter meinem Avatar erkennen kannst.
Tue alles, damit das Verhältnis zur Mutter gut bleibt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
