hallo erst mal an alle.....
meine frage ist, wie sieht es aus mir stehen doch €840 zu. was ist wenn die frau noch arbeiten geht und ca. €300 bis €400 euro verdient, bleibt mir dann mehr als €840 oder steht ihr das selbstverdiente geld auch noch zu?
wir haben 1 kind und möchten getrennt leben und erst mal den kredit abzahlen. da ich ja als verheirateter mann mehr verdiene ca. €300 ist es eine überlegung wert.
tschaui, selbstschuld
Ein Hallo auch an dich .
Was dein Selbstbehalt angeht , schau mal unter Download , die Düsseldorfer Tabelle an .
Lade Sie dir herunter da steht alles drinn . Alles was an Zahlungen auf dich zukommt .
Nach dieser Tabelle urteilen auch die Gerichte .
Hego
Moin du,
der Selbstbehalt (SB) stellt das Existenzminimum dar, wird jedoch durchaus auch unterschritten. Dies wäre z.B. der Fall, wenn Schulden nicht als unterhaltsrelevant anerkannt werden, der Unterhaltsverpflichtete mit einer Prtnerin zusammen wohnt, ...
Das Einkommen deiner Frau wird, je nach Alter des Kindes, nur zum Teil angerechnet. Um dir eine sinnvolle Auskunft geben zu könne, brauchen wir ein paar Infos.
- Alter des Kindes
- Dein monatliches Netto
- Bekommst du Weihnachts-/Urlaubsgeld
- Wie hoch sind die Schuldentilgungen
- Wird deine Frau sich an der Tilgung beteiligen
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
hallo erst mal an alle.....
meine frage ist, wie sieht es aus mir stehen doch €840 zu. was ist wenn die frau noch arbeiten geht und ca. €300 bis €400 euro verdient, bleibt mir dann mehr als €840 oder steht ihr das selbstverdiente geld auch noch zu?
wir haben 1 kind und möchten getrennt leben und erst mal den kredit abzahlen. da ich ja als verheirateter mann mehr verdiene ca. €300 ist es eine überlegung wert.tschaui, selbstschuld
ich würde es anders anpacken. Die Düsseldorfer Tabelle gilt beim Selbstbehalt nur für den nachehelichen Unterhalt. In der Trennungsphase liegt er bei irgendwas zwischen 800 und 900€, glaub ich.
Sieh doch die Trennungsphase als das was sie ist. Ein verantwortliches Miteinander eine Scheidung einzuleiten, ohne dass einer in die Pedrullie kommt.
Dazu gehört erstmal die Erkenntnis, dass es sehr ehrenhaft von Deiner Frau ist einfach arbeiten zu gehen.
Was habt ihr bisher ausgegeben, was habt ihr erspart? Ihr braucht mehr einen kompletten Haushalt und der muss unterhalten werden. Das ist die erste Summe die ihr betrachten müsst.
Dann habt ihr einen abgespeckten Haushalt der Frau. Summe festlegen.
Dann gibt es die Fixkosten für's Leben wie Auto, Kindergarten, Versicherungen etc. Das muss auch bezahlt werden.
Tja und dann habt ihr einen Rest (hoffentlich). Jetzt fängt es an kritisch zu werden. Das Problem ist, wie rechnet ihr das Kind rein, eine 50:50 Teilung geht nicht. Na, die Gebühren Kindergarten/Schule sind ja schon den Haushalten zugeordnet. Es geht also nur um Kleidung, Essen und Hygiene. Ich denke eine 2/3 zu 1/3 Regelung wäre mal anzudenken. Bedenke den Ärger den Du Dir ersparst.
Tja und letztendlich braucht ihr eine Summe das Ganze einzustilen, Hausrat zu kaufen. 🙁
Übrigens, so hab ich es eine Zeit lang gemacht: Ein Wohnwagen gekauft und 500m von meinem Arbeitgeber an den Rhein gestellt. War wie Urlaub und mit 400€/Saison auch billig.
Ja, und steuerlich tun sich da ganz tolle Möglichkeiten auf...... ;)
Moin du,
der Selbstbehalt (SB) stellt das Existenzminimum dar, wird jedoch durchaus auch unterschritten. Dies wäre z.B. der Fall, wenn Schulden nicht als unterhaltsrelevant anerkannt werden, der Unterhaltsverpflichtete mit einer Prtnerin zusammen wohnt, ...
Das Einkommen deiner Frau wird, je nach Alter des Kindes, nur zum Teil angerechnet. Um dir eine sinnvolle Auskunft geben zu könne, brauchen wir ein paar Infos.
- Alter des Kindes
wird ende nächsten monat 10- Dein monatliches Netto
in der regel 1900 bis 2000- Bekommst du Weihnachts-/Urlaubsgeld
ja einmal im jahr ist sage ich mal ein 13.- Wie hoch sind die Schuldentilgungen
€250- Wird deine Frau sich an der Tilgung beteiligen
jaDeepThought
