Hallo alle zusammen!
Vielleicht kann mir ja jemand helfen?!
Mein Mann hat sich 1995 von seiner ersten Frau getrennt. Sie hatte den kompletten Hausrat, Möbel, Geschirr etc. behalten. Mein Mann musste in dieser Zeit die Hypothek fürs Haus (ca.500,00 DM) einen Kredit (ca. 250,00 DM) und Familienunterhalt (1.800,00 DM) zahlen.
Seine Kinder waren damals 16 Jahre (Sohn) und 12 Jahre (Tochter) alt.
Er machte ihr den Vorschlag:
- Sie kann das Haus behalten
- Er bezahlt die Schulden
- Sie bekommt einen Teil der Kapitalversicherungen
- Sie soll auf Unterhalt verzichten
Diesen Vorschlag lehnte sie als Frechheit ab.
Nun ging das Drama los!
Das Haus musste verkauft werden, die Versicherungen geteilt werden. Sie bekam im Zuge des Zugewinnausgleichs insgesamt ca. 110.000,00 DM.
Da sie ihr kleines Auto kaputt gefahren hatte gab sie das Familienauto nicht heraus.
Mein Mann holte das Auto abends mit dem 2.Schlüssel ab (ohne ihr Wissen). Darauf hin folgte eine Anzeige von Ihr bei der Polizei. Er gab klein bei und übergab ihr das Auto wieder.
Mein Mann arbeitet im Schichtbetrieb und konnte, dank einem verständnisvollem Meister, die Arbeitszeit an den Zugfahrplan anpassen.
Ich packte im im ersten Jahr Weihnachtspäckchen und Geburtstagspäckchen für die Kinder. Er wurde an der Haustür von der Exfrau empfangen, die Kinder bekam er nicht zu Gesicht. Er wurde nicht einmal hereingebten. Dieses Spiel hat er dann noch 2 bis 3 mal gemacht. Bei einem Ausflug mit seiner Tochter redete diese kein Wort mit ihm. Also ging der Kontakt mit den Kindern zu bruch.
Er zahlt treu und brav jeden Monat seinen Unterhalt. Waren Sonderausgaben für die Kinder notwendig kam ein Brief, natürlich vom Anwalt, und mein Mann hat gezahlt.
Die Ehe wurde dann recht zügig geschieden, der Versorgungsausgleich abgetrennt.
1998 kam der Sohn zur Bundeswehr. Meinem Mann wurde dies nicht mitgeteilt. Wir erfuhren dies zufällig 2 Monate später über Bekannte. Natürlich stellten wir vorerst die Unterhaltszahlung für den Sohn ein.
Im Sommer 1999 sollte der nachehliche Unterhalt der Exfrau entschieden werden. Sie ist Arzthelferin und auch während der Ehe immer halbtags arbeiten gegangen. 1995 hatte sie sich an der Hand operieren lassen (Karpaltunnelsyndrom). Angeblich ist die Operation nicht so gut verlaufen.
Genau zum Gerichtstermin ist sie bei ihrem Arbeitgeber rausgeflogen. Ich bin in die Praxis gefahren und habe den Arzt darauf angesprochen. Er sagte mir, dass es unmöglich gewesen sei diese Frau weiter zu beschäftigen und, dass sie die Praxis nicht mehr betreten dürfte. Sie hatte den Arzt auf Zahlung einer Abfindung verklagt und wie er sagte erfolglos.
Vor Gericht sagte sie dann, dass Sie eine neue Arbeit hätte, dort aber weniger verdiene und kein Weihnachtsgeld bekommen würde. Sie legte auch eine Bescheinigung von einer amtsärztlichen Untersuchung vor. Dort wurde ihr bescheinigt, dass sie nur 4 Stunden täglich arbeiten kann. - Clever gemacht, aber als Arzthelferin weiss man ja wie das geht. Sie hatte erfolgt und ihr wurde ein recht hoher Unterhalt zugesprochen. Dass sie das ganze Geld aus dem Zugewinnausgleich verpulvert hat wurde ihr auch nicht angelastet. Er sollte zahlen.
Wir hinterlegten dann bei Gericht eine "Kaution" in Höhe von 10.000,00 DM. Mein Mann legte Berufung ein.
Im Herbst 99 hatte ich mal bei Ihrem neuen Arbeitgeber angerufen und verlangte seine Exfrau am Telefon. Dort bekam ich die Auskunft, das die Frau XYZ gar nicht mehr dort arbeitet.
Meine Recherche ergab, dass Sie eine bessere Stelle (6 Stunden täglich) angenommen hatte.
Wir wussten nun, dass Sie mehr verdient. Als im Januar 2000 die Entscheidung im Berufungsverfahren anstand, teilte Sie 5 Tage vorher mit, dass sie eine besser bezahlte Stelle hat.
Mein Mann hatte teilweise erfolg mit seiner Klage, aber sie hatte einen Unterhaltsanspruch gem. §1572. Da er noch für die Tochter 740,00 DM Unterhalt bezahlte bekam Sie nur 150,00 DM zugesprochen.
Der Sohn war mittlerweile in der Ausbildung. Da wir nicht wussten was er verdient, stellten wir die Unterhaltszahlung für ihn ein. Es kam eine Berechnung vom Anwalt. 121,00 DM sollten wir bezahlen. Ich richtete ein Dauerauftrag über 150,00 DM ein. Ein paar Wochen später erhielten wir einen Mahnbescheid. Von dem Sohn an den Vater. Er forderte den Unterhalt für die ersten beiden Monate seiner Ausbildung. Schön blöd, denn ich verrechnete den bereits gezahlten Unterhalt und überwies im genau 121,00 DM. Aber wahrscheinlich hatte ihn seine Mutter zum Rechtsanwalt geschickt.
2002 fing die Tochter ein Studium an. Wir wussten auch, dass sie regelmäßig neben dem Studium arbeitet. Normalerweise hätten wir keinen Unterhalt zahlen brauchen. Wir wollten Sie aber nicht für´s arbeiten bestrafen und zahlten weiter.
Am 9.November 2003 erhielt mein Mann einen Anruf von seiner Tochter. Sie teilte ihm mit, dass sie bei ihrer Mutter rausfliegen würde. Als er aufgelegt hatte sagte ich zu ihm:" Ruf sie an, sie kann dann eben hier wohnen". Mein Mann holte sie ab. Ich lies die beiden den Abend alleine, damit sie sich aussprechen konnten.
Nun kam auch ans Licht, warum Sie rausgeflogen war. Sie hatte ihr Studium geschmissen. Im Sommerurlaub hatte sie in der Türkei einen jungen Türken kennengelernt. Den wollte sie heiraten.
Wir konnten uns nicht vorstellen, dass sie dies ernst meint.
Sie sagte, dass sie nicht studieren will und dass sie das Studium nur angefangen hätte weil ihre Mutter das wollte. Sie sagte sie will eine Ausbildung machen. Wir fanden das O.k. und stellten ihr ein Auto zur verfügung (einen nagelneuen SMART), damit sie mobil ist.
Am 04.12.03 ist sie dann wieder in die Türkei geflogen. Wir dachten nicht, dass Sie dort heiraten würde - aber falsch gedacht! Im Januar kam sie verheiratet zurück.
Wir haben ihr jetzt eine kleine Wohnung gemietet. Die Möbel müssen wir auch noch zahlen.
Aufgrund dieser Ereignisse hatten wir auch wieder Kontakt zum Sohn und zu seiner Exfrau. Ich war froh, dass mein Mann nun den Kontakt zu seinen Kindern wieder hatte.
Als seine Exfrau so jammerte, dass ihr das Geld nicht reicht, habe ich den Dauerauftrag von 76,69 € auf 200,00 € monatlich umgestellt.
Doch jetzt kommt der Hammer! Sie war beim Anwalt und hat den Unterhalt anhand des Urteils aus dem Jahr 2000 berechnen lassen! 420,00 € will sie im Monat (bei Anrechnung des fiktiven Einkommens)! Und eine Berechnung ohne dieses "Fiktive Einkommen" legte sie auch noch vor. Das wären dann 480,00 €!
Ja bin ich denn der Depp der Nation! Heirate einen geschiedenen Mann, finanziere das ganze mit!
Ich gehe zwischen 40 und 55 Stunden die Woche arbeiten und muss dann noch zusehen wie mein Mann 420,00 € an die Exfrau zahlen muss! Diese geht mal eben 30 Stunden die Woche arbeiten und kann sich erlauben im Cafe zu Frühstücken?
Kann sich eine Exfrau alles erlauben?
Gibt es denn keinen Rechtsanwalt, der fähig ist so etwas zu vermeiden?
Falls jemand einen richtig guten Anwalt kennt, bitte, bitte sagt mir Bescheid!
Eine Niete von Anwalt hatten wir bereits für´s erste Urteil! Der hat immer gesagt:"Die kriegt nichts!" Obwohl er da schon 3 Bescheinigungen von Ärzten in den Akten hatte, die er uns nicht weitergeleitet hat.
Hallo Unbekannt,
der § 1572 BGB ist die Fessel des Staates für Unterhaltsverpflichtete. Hier gilt es, einen Nachweis zu finden, dass der U-Empfängher doch nicht berechtigt ist.
Um dir eine Empfehlung für einen RA geben zu können, wäre es hilfreich zu wissen, in welcher Gegend unseres schönen Landes du denn suchst. Vielleicht guckst du auch mal <url= http://www.das-familienrecht.de/ras/index.htm ]hier[/url].
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Wir wohnen in Mainz, aber der Rechtsanwalt kein sein wo er ist. Hauptsache ein richtig guter
Hallo Unbekannte,
fein daß Du hergefunden hast.
Also eins is mir schonmal aufgefallen, was nicht ganz richtig ist!
Die Frau hat damals einen ziemlich hohen Geldbetrag vom Zugewinn bekommen.
Sie kann das Geld verschenken oder verspielen was auch immer...
ABER ...sie ist verpflichtet das Geld gewinnbringend anzulegen.
Macht sie das nicht, muß sie sich gefallen lassen, daß ihr ein bestimmter Zinssatz im Monat als Einkommen berechnet wird.
Kann das sagen, da mein Mann das grad mit seiner Ex durch hat:-)
Es spielt also keine Rolle, ob das Geld noch da ist!
Sie hat auch mutwillig ihren Unterhalt verwirklicht scheint mir, da sie Euch keine auskünfte erteilt hat, daß sie mehr Einkommen hat durch die 6 Stunden die sie jetzt arbeitet!
Da habt Ihr wohl nen schlappen Anwalt gehabt:-(
Lebt die tochter denn jetzt mit dem Türken zusammen?
Warum bezahlt Ihr denn bitte die Möbel?
wer heiraten kann, muß sich auch bewußt sein, daß er dann für sich selbst sorgen kann und vielleicht auch mal arbeiten gehen kann.
Ihr müßt doch nicht den Ehemann der Tochter unterstützen!
Wo steht denn bitte geschrieben, daß Ihr die Wohnung einrichten müßt?
Ich denk bei dem Punkt ist der Vater einfach zu weich, so kann die Tochter ihm jedes Geld aus der Tasche ziehen was sie will.
Neues Auto...solch Eltern hätte ich auch gerne gehabt*grinz
Also schnell mal einen guten Anwalt, denn der Anwalt kann nicht so einfach die Lohnabrechnungen von 2000 benutzen, er muß erstmal neue Abrechnungen einfordern!
Vergeßt bitte nicht, daß der Steuervorsteil den Ihr durch die Heirat habt nicht in den Unterhalt für die Ex fließen darf, das gehört Euch alleine:-)
In der Unterhaltsberechnung müssen auch die 55000 Euro mit einfließen, Ihr werdet da ja sicher noch was schriftlich haben.
Versuch mal Deinem Mann zu erklären, daß die tochter jetzt sicher alt genug ist, für sich selbst zu sorgen, da sie ja auch einen jungen Mann geheiratet hat, der auch arbeiten kann.
Wenns nur Fenster putzen ist.
Die Wohnung würd ich schon gleich garnicht zahlen!
Das Mädel soll jetzt mal selbst sehen wo es lang geht...wenn man schon solch Entscheidungen wie Heirat treffen kann.
Zahlt nicht alles...denkt doch auch mal an Euch.
Gruß Melly
