Ich habe eine 3-jährige Tochter, die nach Trennung bei meiner Ex-Freundin lebt.
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
Meine Tochter hat eine Immunschwäche verbunden mit Hautausschlag - wird vermutet.
Nun forderte mich die Anwältin meiner Ex-Freundin auf, ich solle mich mit E 750,- (die Hälfte
der Gesamtkosten) an den Behandlungskosten eines Heilpraktikers beteiligen. Nachdem ich
mich nicht bereit erklärte, einen Alternativmediziner zu zahlen, wandte sich meine Ex-Freundin
an einen Arzt für Innere Medizin, Allergologie und Heilpraktik. Die Kosten die dafür anfallen
übernimmt die Krankenkasse offensichtlich nicht und so bleibt die Forderung an mich als
Vater bestehen.
:question: Bin ich als Unterhaltsverpflichteter verpflichtet diese Kosten zu tragen?
hi mikkel,
ich persönlich würde mich an den kosten beteiligen soweit es mein geldbeutel zulässt.
es ist doch auch deine tochter und soweit ich es sehen konnte bist du nur ein ( biologischer ) vater und hast ein GSR.
habe dir allerdings auch eine PN geschrieben
mel
Hallo Mikkel,
der Anspruch deiner Ex wird als "Sonderbedarf" bezeichnet. Beispiele für Sonderbedarf findest du hier und eine weitere Erklärung hier.
Es wird bei allem also sowohl auf die Absehbarkeit der Aufwendungen sowie die Leistungsfähigkeit der Eltern abgestellt. Ich könnte mir vorstellen, dass du hier deinen Beitrag leisten musst und auch solltest.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Mikkel,
mein kleiner Bruder muss seit seiner Geburt wg. schwerer Neurodermitis behandelt werden und die Kosten hat immer die Kasse übernommen.
Habt Ihr bei Eurer Tochter bereits vor der Trennung über Alternativ- Medizin nachgedacht? Habt Ihr Grund zur Annahme dass diese Behandlung das Einzig noch Mögliche ist? (Z.B. dadurch dass Euch vor der Trennung verschiedene unabhängige Ärzte gesagt haben dass sie Eurer Tochter nicht helfen können?
Ansonsten könnte man (man will ja niemandem etwas Schlechtes, wird aber leider mit der Zeit immer misstrauischer) davon ausgehen dass Deine Exfreundin nur Dein Geld will. Wie ist das Verhältnis sonst? Kommt Ihr z.B. über den Umgang mit dem Kind einigermaßen klar?
Wenn Euer Verhältnis gut ist und Du ausgehen kannst dass die Forderungen keine "linke Tour" ist würde ich auch zahlen, immerhin geht es um die Gesundheit Deines Kindes.
Informier Dich aber vorher und sprich auch mit den vorher und zukünftig behandelnden Ärzten. Dazu hast Du aufgrund des gemeinsamen SR ein Recht!!! Frag' die KM bei welchen Ärzten Eure Tocher in Behandlung ist (wenn Du es nicht weißt), sie muss es Dir nicht sagen, aber Du kannst dann z.B. über Deinen RA ein Schreiben ansetzen lassen dass Du die Kosten in Frage stellst da Dir die KM Auskunft verweigert und Du deshalb Grund hast die Kosten in Frage zu stellen.
Viele Grüße,
J.
