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Wieviel Geld muss man mir lassen ?

 
(@capri)
Schon was gesagt Registriert

Hi !
Ich hab da folgendes Problem.Meine Frau ist vor ner Weile fremd gegangen.Nun habe ich die Scheidung eingereicht.Aus unserer Ehe haben wir einen 11 Monate alten Sohn.Sie hat bisher auf UNterhaltszahlungen für sich verzichtet bzw. keine geltent gemacht.Sie bekommt jetzt Hartz4,Wohngeld,Erziehungsgeld sowie das Kindergeld.Für den kleinen zahle ich 200€ pro Monat.Ab mitte nächsten Monats arbeite ich nur noch Nachtschicht.Das heißt  für mich ein Netto-Einkommen von Rund 2300€.
Nun zu meinen Fragen:
1: Wieviel Geld muss mir der Staat zum leben lassen falls sie mich für die Kosten die dem Staat wegen meiner Frau entstehen haftbar machen ?
2:Bzw. gibt es einen staatlich bestimmten Satz den ich auf jeden Fall an meine Frau zahlen muß ?
3:Was passiert wenn ich direkt nach der Scheidung ne andere Frau heirate ?muss ich dann weiterhin zahlen ?

Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar !

MfG
Capri


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.06.2006 23:05
 Uli
(@Uli)

Hallo Capri,

mit jetzt 2.300,- € stehst Du ja schon mal nicht schlecht dar, auch nach dem Steuerklassenwechsel. Wenn deine Ex Hartz IV bekommt wird die Behörde nicht lange auf sich warten lassen und von Dir Einkommensnachweise einfordern, im Zweifel deine Ex zur Klage auffordern.

Was Du zu zahlen hast kannst Du der Düsseldorfer Tabelle entnehmen. Nimm Dein Netto, addiere anteilig Urlaubs- und Weihnachtsgeld und Steuererstattung und entnimm dann den Tabellenbetrag. Vom Rest bekommt deine Ex 3/7. Mindestens verbleiben müssen Dir 890,- €.

LG Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2006 23:11
(@capri)
Schon was gesagt Registriert

Danke für deine Antwort Ulli ! Ich versteh unseren deutschen Staat echt nicht.Diese Gesetze stinken zum Himmel !
Jetzt kann sich meine Ex auf meine Kosten ein schönes Leben machen ? Wo bleibt denn da die Gerechtigkeit ? Sie hat mich betrogen...nicht umgekehrt ! Ich habe mit der Scheidung nur auf ihre Aktion reagiert.Wie soll ich denn mit 890 € leben ? Ich habe ein Auto und ne schöne Wohnung.Die Wohnung allein kostet mich ja schon 800€ Miete.Diese möchte ich auf keinen Fall kündigen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2006 12:47
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

die Berechnung sieht dann ungefähr so aus:

  2300 € Nettoeinkommen
- 5% Arbeitsaufwendungen = 115 € -> 2185 €
- KU DT 6 = 276 € - KU-Anteil -> KU Zahlbetrag 199 € => 1986 €

Kindesunterhalt (KU) ist also 199 € bis Erreichen des 6. Lebensjahres bzw. Gesetzesänderung im April nächsten Jahres.

1986 / 7 * 3 = 851,14 €
Kontrolle:
1986 / 7 *4 = 1134,86 €, SB ok

An Ehegattenunterhalt wird vermutlich um die 851,14 zu zahlen sein; dein verbleibender Anteil wird etwa 1134,86 € sein. Korrekturen bitte hier drunter posten... 🙂

WIe gesagt, das sind Schätzwerte; erfahrungsgemäß wird die "Gegenseite" ersteinmal eine massiv überhöhte Forderung stellen.

Gruß, Xe


AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2006 12:57
 Uli
(@Uli)

Wobai zu berücksichtigen ist, dass Capri jetzt noch StKl. III ist. Mit StKl. I sieht es im kommenden Jahr etwas schlechter aus. Hinzu kommen für die Ex noch Krankenvorsorgeunterhalt und Altersvorsorgeunterhalt. Diese beiden Posten werden allerdings durch das Realsplitting wieder ausgeglichen. Ich schätze mal, dass Capri im nächsten Jahr so etwa der Selbstbehalt bleiben wird.

Lieber Capri: Gerechtigkeit gibst es im dt. Familienrecht nicht! Mach Dich damit bitte gleich vertraut!  ;(

LG Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2006 13:37
(@chummer)
Rege dabei Registriert

Ein Fragepunkt wurde glaube ich unterschlagen!

Falls Du heiratest macht es keinen Unterschied außer das Du die Steuerklasse behalten könntest.

gruß Stephan


Manche Ehemänner halten es für einen unglücklichen Zufall, dass sie und ihre Frau am selben Tag geheiratet haben.

Heute ist eine Ehe schon glücklich, wenn man dreimal die Scheidung verschiebt

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2006 00:17
(@capri)
Schon was gesagt Registriert

Vielen herzlichen Dank ! Xe

Bisher hatte ich immer so 1600€ netto.Wieso können die nicht das rechnen was ich bisher verdient habe ? Die Nachtschicht beginnt vorraussichtlich am 01.07.06

Folgendes verstehe ich nicht ?
2300 € Nettoeinkommen
- 5% Arbeitsaufwendungen = 115 € -> 2185 €
- KU DT 6 = 276 € - KU-Anteil -> KU Zahlbetrag 199 € => 1986 €
dein verbleibender Anteil wird etwa 1134,86 € sein.

Also wenn ich dich richtig verstehe lassen die mir auf jeden Fall die Differenz  von 2300 auf 1986€? Verstehe ich das richtig?
Also hätte ich dann noch 2300€ -1986€+1134,86€ = 1448,86€ ???


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2006 02:31
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

Bisher hatte ich immer so 1600€ netto.Wieso können die nicht das rechnen was ich bisher verdient habe ? Die Nachtschicht beginnt vorraussichtlich am 01.07.06

Weil dein derzeitges Gehalt als eheprägend angesehen wird - ihr seid noch nicht geschieden...

Also wenn ich dich richtig verstehe lassen die mir auf jeden Fall die Differenz  von 2300 auf 1986€? Verstehe ich das richtig?

Also hätte ich dann noch 2300€ -1986€+1134,86€ = 1448,86€ ???

Daraus ist der KU dann nicht abgezogen. Dein "Rest" wird etwa bei 1134,86 € sein. Das heißt, der Rest nach 5% Arbeitsaufwendung (also hast du 1134,86 € + 115 € für Arbeitsweg etc). Dafür wiederum wird dann eine Steuerrückzahlung (z.B. Pendlerpauschale) als Einkommen gewertet, sprich: auf 12 Monate umgerechnet und auf dein Netto VOR Berechnung aufgeschlagen. Wie Uli außerdem richtig angemwekt hat, verlierst du am Jahresanfang nach der Trennung die Steuerklasse III und kommst in I, das reduziert das Nettoeinkommen noch weiter.

Gruß, Xe


AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2006 02:58
(@capri)
Schon was gesagt Registriert

Oh mein Gott .... Wie soll man denn mit soo wenig Geld klarkommen ?
Meine Noch-Frau meinte letztens noch zu mir das sie auf Unterhalt für sich verzichten würde ! Geht sowas überhaupt ??? oder regelt das der Staat ? Ich sehe irgendwie kein Land und weiß auch nicht wie alles weitergehn soll  😡


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Themenstarter Geschrieben : 11.06.2006 03:32
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Capri,

Meine Noch-Frau meinte letztens noch zu mir das sie auf Unterhalt für sich verzichten würde !

Dann hoffen wir mal, dass sie es sich nicht irgendwann nochmal anders überlegt. Es gibt ausreichend "Horrorstories" dazu.

Geht sowas überhaupt  oder regelt das der Staat ?

Bei einer Scheidung wird "von Amts wegen" (also vom Gericht automatisch (d.h. ohne weitere Anträge) neben der eigentlichen Scheidung nur der Versorgungsausgleich geregelt. Alles andere nur auf Antrag, sprich: Klage. Am besten ihr einigt euch so. Bei einer Klage kommen hohe Anwalts- und Gerichtskosten auf euch zu.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2006 09:45




(@sweety)
Rege dabei Registriert

ich weiß nicht ob das soweit recht ist:

Deshalb schreib ich es unter Vorbehalt rein: Mein Exmann und ich haben gegenseitig schriftlich auf Unterhalt verzichtet, und das bei der Scheidung mit eingereicht.


Wer kämpft, kann verlieren!!
Wer nicht kämpft....
HAT SCHON VERLOREN!!!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2006 12:28
 Uli
(@Uli)

ich weiß nicht ob das soweit recht ist:

Das kann ich mir bei bestem Willen nicht vorstellen, denn die Ex bekommt ja Hartz IV. Ein Unterhaltsverzicht seitens der Ex wäre ein Vertrag zu Lasten Dritter - hier der ARGE!


AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2006 12:59
(@chummer)
Rege dabei Registriert

Soweit ich das überblicke ist das sehr wohl möglich.

Ausnahme ist wenn die auf Unterhalt verzichtende Partei aus begründeten Anlass Sozialhilfe empfängt (Krankheit usw.) dann kann diese Partei Unterhalt einklagen um besser dazustehen.

Aus dem
Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig vom 19. Dezember 2000 - 8 UF 201/99

Gruß Stephan

hier noch mal ein update:

hab mich noch ein wenig schlau gelesen und da gibt es verschiedene Meinungen und zum Teil verschiedene Urteile.
Ein wichtiges Schlagwort ist Sittenwidrigkeit die vom Notar geprüft werden muss aber auch im Nachhinein noch Probleme bereiten kann.


Manche Ehemänner halten es für einen unglücklichen Zufall, dass sie und ihre Frau am selben Tag geheiratet haben.

Heute ist eine Ehe schon glücklich, wenn man dreimal die Scheidung verschiebt

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2006 13:17
(@chummer)
Rege dabei Registriert

Ach und schriftlich bringt so ein Unterhaltsverzicht nichts. Ist zwar schön aber rechtlich nicht bindend!
Er muss notariell aufgesetzt werden wie z.B. auch in einen Ehevertrag.

Gruß Stephan


Manche Ehemänner halten es für einen unglücklichen Zufall, dass sie und ihre Frau am selben Tag geheiratet haben.

Heute ist eine Ehe schon glücklich, wenn man dreimal die Scheidung verschiebt

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2006 13:28