Hallo,
ums vor weg zu nehmen, ich liebe meine Tochter, hole Sie jeden Sonntag zu mir und es würde warscheinlich kaum eine Rolle spielen wieviel unterhalt ich zahle, weil meine EXfreundin H4 bekommt und es 1:1 als Einkommen gegegerechnet wird.
Mehr Unterhalt= weniger H4, weniger Unterhalt mehr H4.
Kernproblem: vor 6 Monaten zog ich um von 330€ Mietwohnung in 180€ Mietwohnung.
Bei 50€ Fahrtkosten und Verdienst von ca. 890€ mußte ich damals 90€ Unterhalt zahlen, weil mir ein eigenbehalt von damals 750€ bleiben mußte.
Verdienst ist ähnlich geblieben, Fahrtkosten minimal erhöht..... Eigenbehalt nach neuer Brandenburger Tabelle jetzt bei 820€.Hörte Sich doch gut an.....
Jugendamt forderte mich letzens auf wieder alle Unterlagen einzureichen.
Tat ich auch, den neuen Mietvertrag legte ich mal vorsichtshalber noch nicht mit bei und beantragte gleich auch eine Berechnung auf geringeren Unterhaltssatz.
Vorgestern: propmpter Rückruf wegen dem neuen Mietvertrag... ja ja schicke mit.
Bei der Gelegenheit gleich etwas nachgefragt:
Antwort : Im Eigenbehalt von 820€ sind Mietkosten von 330€ inbegriffen, weniger Miete= geringerer Eigenbedarf.
Mein Fazit: bei 180€ Miete müssen mir 670€ Eigenbedarf bleiben + 50 € Fahrtkosten = 720€ Resteigenbedarf. Also bei 890 € Lohn, 170 € Unterhalt abdrücken.
Ist das so richtig?
Ich ziehe extra in eine preiswertere Wohnung weil mein auto jetet rep.kosten von 4000€ hätte, jezt der tüv abläuft, ich von der geringeren miete die autorate für einen neuen gebrauchten vom munde absparen wollte.
Würde folgendes funktionieren:
Mein Autohaus macht mir einen Kosten voranschlag für die Reparaturen und ein Angebot über einen Ratenkredit von 200€/Monat.
Ich hole einen neuen gebrauchten und die rate wird angerechnet?
Aalternative wäre, ich lasse das ganz mit der arbeit ziehe wieder in meine alte teure wohnung und mache auf Happy Hartz4 ohne Autokosten und habe den selben Rest zum Leben.
Weiß jemand ob das Funktioniert mit Autorate, irgendwie muß man ja auf arebeit kommen?
Hallo,
den SB von 820€ PLUS berufsbedingter Aufwendungen (=Fahrtkosten), kannst du verwenden, wie du willst. Ob du mietfrei wohnst, in nem Penthouse, dir nen Jaguar leistest oder Tontaubenschießen geht niemanden was an.
Ich bin mir sicher mal gelesen zu haben, dass es darüber sogar ein Urteil gibt. @ deep: kann das sein?
Es kann ja wohl nicht sein, dass man für ein sparsames Leben auch noch bestraft wird!
Andere werden dir sicher noch mehr Auskünfte geben können.
Gruß, Romy
P.S. hast du denn überhaupt einen Titel???
Hallo Micha,
ich habe da was für Dich. Mir gings genauso. Ich sollte "bestraft" werden, nur weil ich mir ne günstigere Wohnung gesucht habe.
LG Evi
Hier das Urteil auf das ich mich berief und Recht bekam:
Keine Unterhaltserhöhung bei geringen Wohnkosten
Jedem Unterhaltsverpflichteten steht ein sogenannter Selbstbehalt zu, der seine Leistungsfähigkeit zur Unterhaltszahlung beschränkt. Die bei der Unterhaltsbemessung von den meisten Gerichten angewendete Düsseldorfer Tabelle setzt wie auch die Mehrzahl anderer Tabellenwerke den monatlichen Selbstbehalt auf 1.500 DM fest. Darin ist unter anderem ein angemessener Wohnbedarf von 650 DM einkalkuliert.
Liegt der Wohnbedarf des Unterhaltspflichtigen jedoch tatsächlich niedriger, führt dies nicht ohne weiteres zu einer Erhöhung seiner Unterhaltspflicht. Der Selbstbehalt ist mit monatlich 1.500 DM bereits knapp bemessen. Dem Unterhaltsschuldner muß es daher grundsätzlich überlassen bleiben, wie er seine Bedürfnisse gewichtet und welche Beträge er dafür aufwendet. Es ist ihm unbenommen, beispielsweise seinen Wohnbedarf auf besonders einfache Weise zu decken und die dadurch frei werdenden Mittel für bessere Kleidung oder Ernährung auszugeben.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 18.12.1998
6 UF 194/97
NJW-RR 1999, 587
Moin,
das OLG Frankfurt hat hierzu klar gesagt, beim SB handelt es sich um einen Warenkorb, dessen Verwendung allein dem Unterhaltsverpflichteten obliegt (>hier<).
Ferner, da du keine KG-Anrechnung erhältst, solltest du das JA mit >diesem< Urteil des BGH konfrontieren, wonach der SB wegen der Umgangslkosten angemessen zu erhöhen bzw. das Einkommen angemessen zu reduzieren ist.
Kernfrage ist: Gibt es einen Titel? Wenn ja, was steht drin?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ich Danke Euch.
Könnte jetzt meine aktuellen Mietvertrag mit dem Gerichtsurteil zu dem Jugendamt zufaxen.
Hallo Micha,
wieso willst du den Mietvertrag dem Jugendamt zufaxen? Schick denen doch einfach das Urteil und frage höflich nach, auf welcher Rechtsgrundlage die deinen Mietvertrag sehen wollen. Und dann warte mal die Antwort ab.
Ich würde eher die Rechnungen der Autoreparatur sowie den Ratenvertrag des "neuen Gebrauchten" mitschicken mit dem Hinweis, dass du das Auto brauchst, um auf die Arbeit zu kommen.
Zudem - wie von DeepThougt geschrieben - das Urteil, wonach der Selbstbehalt wg. Umgangskosten erhöht werden muss, auch ans Amt schicken.
Dann erst mal die Antwort der Behörde abwarten. Geh in die Offensive, dann kannst du gewinnen. Mit "Mauern" erreichst du höchstens ein Unentschieden.
Gruß
Martin
Hallo, ja es gibt eine Titel.
90€ stehen drin und ein falsches Geburtsdatum meiner Tochter.
Ist der Titel fürs Jugendamt, bzw Sozialamt, Mutter der Tochter jetzt total wertlos oder ist das eher "Krümmelkackerei"?
Moin,
formaljuristisch ist der Titel so nicht gültig.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo, habe folgendes im www. gefunden.
http://www.familienrecht.damm-pp.de/Selbstbehalt.htm
Wenn das real ist hätte ich schlechte Karten, noch wissen die nix von meien Mietvertrag.
Die Beschlüsse der OLGs sind älter.
Moin,
in den dortigen Ausführungen sind die von mir angeführten Urteile nicht enthalten - die Informationen sind also veraltet und irreführend.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
sind jetzt die Entscheidungen der OLG zu alt, oder behalten die Entscheidungen der OLGs trotz neuere Tabellen Recht und die neuen Tabellen sind irreführend und deswegen rechtsbeugender Weise falsch?
...und damit die Tabelle vom 01.07.2005 ausgehebelt?
So richtig?
Nein. Das OLG hat lediglich zur Kürzung des SB um die Mietersparnis Stellung genommen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Erst mal danke an alle!!!!!
Ich habe heute noch mal alle Briefe des JA durchforscht, fand aber keine direkte schriftliche Aufforderung meinen Mietvertrag einzusenden.
Auf dem Formular, welches ich abgegeben habe stand da was von Miete darauf, weiß aber nicht mehr genau, ob es mit einem Sternchen gekennzeichnet war.
Das hieß freiwillige Angabe.
Allerdings waren alle Angaben mit Belege nachzuweisen.
Ich glaube die JA schicken prinzipiell drittklassige Abzüge von Formularen um zu verwischen, was freiwillige und Zwangsauskünfte sind.
Deswegen habe ich auch nur meinen alten Mietvertrag hingeschickt.
Als die Frau vom JA anrief ging Sie wahrscheinlich auf Dummfang aus?
Ich bekam einen Tipp mit dem Datenschutz, das Sie nicht das Recht hätte meinen Mietvertrag einzufordern?
Ist das richtig?
§1605 BGB würde meine Daten schützen?
Das wäre ja ganz prächtig. Ohne schriftliche Aufforderung bräuchte ich ja jetzt erst mal gar nichts gegenüber dem JA tun.
Falls Sie anruft verweise ich darauf alles schriftlich haben zu wollen, weil es mir sehr seltsam vorkommt das ein Amt mich anruft, weswegen ich auf eine Ungereimtheit schließen lasse.
