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Hallo miteinander,
was bedeutet genau die Urkunde über die Unterhaltspflicht, die beim Jugendamt ausgefüllt wird.
Ich denke mal, dass das ein vollstreckbarer Titel ist? :puzz:
Kann die EX das ähnliches beantragen oder muss so etwas im Scheidungsurtel festegahtlen sein?
Viel Spass heute Abend beim Fussball schauen :wink:.
Gamebit
Themenstarter Geschrieben : 09.06.2006 13:07
Hallo,
letztendlich ist das ein Titel über KU den du zu zahlen hast.
Zahlst du nicht kann sofort gefendet werden.
Wichtig: begrenzen auf max. 18 Jahre 8Alter des Kindes)!!!
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Geschrieben : 09.06.2006 13:20
