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wiederaufleben der unterhaltspflicht

 
(@Unbekannt)

Hallo
Ich bin seit ca. 5jahren von meiner Ex geschieden.Wir haben zwei kinder von 11 & 13jahren, der junge 13j. lebt bei mir. Meine Ex hat hat ungefähr 1 jahr nach unserer scheidung wieder geheiratet und ein weiteres kind zur welt gebracht. Nun hat der glückliche nach zwei ehejahren das weiter gesucht, und weigert sich unterhalt für meine ex und sein kind zu zahlen,geschieden sind sie mittlerweile schon.
Da meine ex vom sozialamt geld bezieht, (sie kann wegen der 3j. nicht arbeiten), kommt nun das sozialamt (bo-wattenscheid)an mich heran und verlangt sämtliche einkommensnachweise von mir.
Widerspruch habe ich eingelegt, der stattgegeben wurde aber wegen offensichtlich fehlender gründe zurückgewiesen wurde.
Als gründe hatte ich angegeben das meine ex sehr wohl zu ihren eigenen unterhalt beitragen kann, eben weil meine tochter mit ihren 11j. selbständig genug ist eigene schlüssel für unsere wohnungen hat, mich mit offendlichen verkehrsmitteln ereichen kann ect....
Die tatsache das das kind von ihren zweiten exehemann an das arbeiten hindert kann mir nicht angelastet werden.
ich selber bin in wechselschicht tätig, zahle für meine tochter unterhalt und trage unseren gemeinsamen kredit ab.
Was meint ihr dazu,hat schon jemand ähnliches mitgemacht ..

jörg


Zitat
Geschrieben : 05.03.2004 14:35
(@tinka)
Rege dabei Registriert

Hallöchen erstmal! :)

Und gleich vorweg: Kann dir rechtlich keine hundertprozentige Antwort geben, bin ja kein RA.

Zu diesem würde ich an deiner Stelle aber gehen, wie war es damals nach eurer scheidung und ihrer neuen heirat? musstest du da unterhalt zahlen? der kredit, den du abbezahlst hat ja da wohl logischerweise auch schon existiert und wurde dann ja wohl auch angerechnet.

Also, ich kann mir fast nicht vorstellen, dass du da komplett in die Pflicht genommen werden kannst und der "neue EX" ist fein raus.
Will mich da aber nicht festlegen, denn MÖGLICH ist hier ja alles
:mestupid:

Vielleicht muss der Unterhalt ja neu berechnet werden und deiner ex wird ein fiktives einkommen angerechnet, dass sie haben könnte, wenn sie nur eure kinder hätte (jüngste somit 11)----man kann ja viel spekulieren.

Wie gesagt, frag besser deinen Anwalt, der dich auch bei der Scheidung vertreten hat, der muss es ja wissen....

Übrigens wahrscheinlich auch nicht das Leichteste für deine kids, noch sone scheidung, mh?

liebe grüße
Tinka


Gibt dir das Leben eine Zitrone-
mach´ Limonade draus!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2004 18:03
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo holger,

sorry für die späte Antwort, ich musste da auch erst mal drüber nachdenken.

BGB § 1586a Wiederaufleben des Unterhaltsanspruchs
(1) Geht ein geschiedener Ehegatte eine neue Ehe ein und wird die Ehe wieder
aufgelöst, so kann er von dem früheren Ehegatten Unterhalt nach § 1570 verlangen,
wenn er ein Kind aus der früheren Ehe zu pflegen oder zu erziehen hat. Ist die Pflege
oder Erziehung beendet, so kann er Unterhalt nach den §§ 1571 bis 1573, 1575
verlangen.
(2) Der Ehegatte der später aufgelösten Ehe haftet vor dem Ehegatten der früher
aufgelösten Ehe.

§ 1571 BGB Unterhalt wegen Alters
§ 1572 BGB Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen
§ 1573 BGB Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt
§ 1575 BGB Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung

Nach meinem Rechtsverständnis, untermauert durch § 1586a Abs. 2 BGB, bist du nicht mehr zum EU verpflichtet, soweit dies direkte Zahlungen an die Ex betrifft. Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass der Staat sich im SGB eine Hintertür offen läßt und durchaus auf den Ex der früher aufgelösten Ehe durchgreifen kann. Vielleicht versuchen sie es auch einfach nur mal so bei dir und hoffen, du fällst darauf rein.

Deine Ex soll ihre Unterhaltsansprüche durchboxen, dann hast du damit auch keine Sorgen mehr.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2004 22:02
(@Unbekannt)

erstmal thanks für die antworten.

für meine ex hatte ich nur getrenntleben unterhalt zahlen müssen, nach dem scheidungsurteil nur noch für die kinder.Sie hatte damals ihren neuen mann kennengelernt der schnell bei ihr eingezogen war. Der richter und anwälte hatten prima gekuckt als ich einladungskarten für ihren neuen hochzeitstermin zeigen konnte (habe ich von ihren bruder bekommen).
Beim prozess für getrenntleben unterhalt, hatte sie vor allen abgestritten, das da jemand neues ist.
Na ja, bis jetzt lief eigendlich alles gut.Bis das sie von Gelsenkirchen nach Bo-Wattenscheid gezogen ist.
Jetzt hat sie wieder einen neuen(hoffendlich heiraten die bald) der aber nicht bei ihr wohnt.
Die nette stimme vom zozi sagt ich soll es positiv sehen, habe schließlich ein paar jahre nicht zahlen brauchen.
Mein anwalt sieht eine 50/50 % chance, vor dem verwaltungsgericht zu klagen.

was meine ex unseren kindern antut wird sie nie wieder gut machen können, deswegen wollte mein sohn auch zu mir, meine tochter möchte lieber bei mutti bleiben,noch....

jörg


AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2004 01:07
(@sermon)

Der netten Stimme beim Sozi könntest auch etwas Positives an die Hand geben, nämlich einen Widerspruch.
Hoffe Du bist nicht darauf eingegangen. Positiv sehen, das ich nicht lache, die werden ja immer dreister.

Das ganze ist wieder mal weitaus mehr, als ein Armutszeugnis für einen vermeintlichen Rechtsstaat, ich wusste schon immer ,warum es nicht Rechtstaat heisst, das eine `s `mehr ist bewusst dazugenommen worden.

Armseelig


AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2004 16:35
(@Melly)

Hallo,

wenn nach der Scheidung keine Unterhaltspflicht mehr bestand, kann das Sozialamt nicht so ohne weiteres kommen und vom Ex-Mann Geld fordern.
Sofort Widerspruch einlegen, da ja auch kein Titel vom Gericht vorlag!
Noch dazu wo sie durch das Kind, wo sie aus der zweiten Ehe hat nicht arbeiten kann.
Da kann ja der erste Mann nix dafür, da muß schon der Kindesvater zahlen.
Gruß Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2004 18:52
(@Unbekannt)

Hallo da bin ich nochmal

War gestern bei einen weiteren anwalt.Er sagt das die auskunftpflicht besteht, durch das BSHG gestützt. Aber wenn es zu forderungen kommt, komme ich mit meinen oben genannten gründen die im BGB stehen durch und brauche nichts zahlen. Er sagt bei forderungen müßte meine ex im prinzip ihr "zustehendes geld" abtreten und damit würde es zivilrechtlich werden.Was ich dann mit hilfe vom BGB abweisen kann. im übrigen sagt er auch das die sogennannten 854,-€ & ca. 350€ pro kind das bei mir wohnt (hatte mir die nette stimme vom sozi gesagt) selbstbehalt so nicht stimmen, es vor gericht strittig ist, weil sich arbeiten zu gehen lohnen soll,sonst würde ja kein geschiedener mehr den buckel krumm für einen sozialhilfesatz.

jörg


AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2004 09:16