Hallo alle zusammen!
bin seit längerem Mal wieder auf der Seite. Ich hoffe, dass ihr mir vielleicht ein paar Fragen beantworten könnt. Nächsten Monat werde ich meinen Freund heiraten. Er war bereits verheiratet und hat einen 8 jährigen Sohn, der bei seiner Mutter im europäischen Ausland lebt. Mein Freund ist seit ca. 6 Jahren geschieden und bezahlt nur Kindesunterhalt. Seitdem ich mit ihm zusammen bin, versucht die KM ihn regelrecht zurück zu bekommen. Das natürlich vorrangig über das Kind. Jetzt darf er nicht mehr mit ihm am Telefon sprechen, weil sie sagt, dass sie es nur erlaubt, wenn mein Freund auch mit ihr eine "gute Beziehung" hat. Sonst schadet das dem Kind. (Sie hat ihm das Kind 2 Jahre land vorenthalten). Das größte Problem ist, wenn er ihn jetzt besucht. Da sie im Ausland leben, hat er bisher immer mit in dem Haus übernachtet. Da er ihr jetzt erklärt hat, dass das nicht mehr in Frage kommt, ist sie regelrecht ausgetickt und hat ihm verboten, das Kind überhaupt wieder zu sehen. Gerichtlich wurde festgelegt, dass er den Kleinen alle 2 Monate über ein Wochenende tagsüber alleine haben darf. Das durfte er bisher nur in ihrem beisein und wenn er in ihrem Haus übernachtet hat.
Jetzt meine Fragen, ziemlich kreuz und quer:
Wir wollen einen Rechtsanwalt einschalten, aber das kann mein Freund sich einfach nicht leisten. Gibt es in diesem Fall sowas wie ein Armenrecht? Bisher hat er sich selbst "verteidigt" während sie eine ziemlich fitte Anwältin hat und so wurde er ganz schön ausgenommen.
Wie ist das, wenn wir geheiratet haben? Wird mein Gehalt dann auch zu dem Kindesunterhalt eingerechnet? Was wäre, wenn er als Vater unserer Kinder zu hause bliebe und ich alleine arbeiten würde. Müsste ich dann den Unterhalt bezahlen?
Kann sie verbieten, dass das Kind mit mir in Kontakt kommt, wenn wir verheiratet sind? Das ist nämlich das größste Problem, dass sie um jeden Preis den Kontakt zwischen mir und dem Kind unterbindet. Mein Freund darf ihn deshalb nicht alleine haben. Ich wäre dann ja auch dabei. Vor allem in den Ferien. Da dürfte mein Freund ihn nämlich 3 Wochen alleine haben. Aber das erlaubt sie nicht obwohl es so gerichtlich geregelt wurde.
Kann man den Umgang "erzwingen"?
Ich bin dankbar für alle Antworten!
viele Grüße von Britt
Hallo Britt,
ich finde es klasse, dass ihr heiratet. Damit zeigt ihr beide euer Vertrauen zueinander und in die Ehe.
Wir wollen einen Rechtsanwalt einschalten, aber das kann mein Freund sich einfach nicht leisten. Gibt es in diesem Fall sowas wie ein Armenrecht?
Es gibt die Möglichkeit, beim Amtsgericht seines Wohnsitzes einen Beratungsschein zu beantragen. Damit kann er dann zu einem RA und der Staat übernimmt die Kosten. Kommt es zu einem Verfahren wird er Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen müssen.
Wird mein Gehalt dann auch zu dem Kindesunterhalt eingerechnet?
Jein. Dein Gehalt direkt nicht. Es ist strittig, ob der Unterhaltsverpflichtete die günstigere Steuerklasse 3 wählen muss (auch wenn er nicht der Höherverdienende ist), damit der KU höher ist. Dadurch würdest du als tatsächliche Höherverdienende in StKl 5 gehen müssen, was recht frustrierend ist. Nun sollte man denken, die höhere Steuer würde im Rahmen der Einkommensteuererklärung ja erstattet. Hier greift dann die Tatsache, dass zwar der Splittingvorteil einer neuen Ehe dieser verbleiben muss hinsichtlich EU, das BVerfG hat sich doch aber leider nicht dazu geäußert, ob dies auch den KU betrifft. Fazit: Du zahlst indirekt ein wenig mit.
Was wäre, wenn er als Vater unserer Kinder zu hause bliebe und ich alleine arbeiten würde.
Ihm würde für mind. 6 Monate sein bisheriges Einkommen fiktiv angerechnet werden. Danach hätte er als Haushaltsvorstand ein fiktives Einkommen und einen geringeren SB. Auch hier würdest du indirekt mitbezahlen. Der Schutz der Ehe und Familie ist in Deutschland nun einmal leider auf die erste Ehe beschränkt.
Kann sie verbieten, dass das Kind mit mir in Kontakt kommt, wenn wir verheiratet sind
Das ist knifflig. Gerichtsstand in Sachen Umgang ist der Wohnort der Kinder. Dieser liegt im Ausland, wodurch (so vermute ich) das Recht des Gastlandes anzuwenden ist. Frage hierzu mal Ayuda. Er leitet die Auslandsliste und kann die da ganz bestimmt helfen.
dass sie um jeden Preis den Kontakt zwischen mir und dem Kind unterbindet.
Kinder haben ein Recht auf Umgang. Dieses soll wann immer möglich, im Lebensraum des Umfangselternteiles erfolgen. Da ihr verheiratet seid, gehörst du nun einmal dazu. Wenn sich die Ex allerdings quer stellt, bleibt nur der Weg über Gerichte.
DeepThought
P.S.: Wann heiratet ihr denn *neugierig fragt*?
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Eines vergaß ich noch: Wenn ihr eigene Kinder bekommt, sind diese gleichrangig zu denen aus erster Ehe, wodurch in Folge der KU evtl. neu zu berechnen wäre.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Wow!!!!
vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort!
Das hilft mir schon mal wesentlich weiter, um mir überhaupt ein Bild machen zu können.
Mein Freund ist manchmal noch so verletzt und fühlt sich so ohnmächtig was seine Rechte (wenn er denn welche hat) und auch Pflichten betrifft, dass ich das Gefühl habe er "traut" sich an die Sache gar nicht mehr ran, weil man "ja sowieso nicht viel erreicht". Er hat nämlich schon richtig ätzende Jahre hinter sich und lustige Spielchen erlebt :thumbdown: - aber das kennen hier ja leider fast alle zu Genüge.
Wir heiraten am 16. April und ich freu mich darüber unglaublich!! Manchmal habe ich ein mulmiges Gefühl, weil man nie weiß, was dann von ihr als nächstes kommt. Diese Heirat ist für die Ex-Frau unerträglich und man weiß nicht, was sie als "Rachefeldzug" plant...
Nun denn, wie lassen uns die Freude nich vermiesen!!
Danke nochmal!
Schönes Wochenende an alle
Grüße von Britt
Hi Britt,
Recht habt ihrBeiden! Lasst die EX mal ruhig toben, wenn ihr Beiden zusammen haltet - woran ich nicht zweifel, dann sollte sie keinen großen Störfaktor darstellen können.
Was das Kind anbelangt denke ich, dass die Ex auf Dauer den Umgang nicht unterbinden kann. Sie wird einsehen, dass ihr Ex-Mann eben nicht mehr bei ihr schlafen wird (ich finde das eh schon ein wenig "klomisch") und das Kind wird, wenn es alt genug ist, "seinen" Willen schon durchsetzen.
Habt Geduld und heiratet erst einmal - viel ,viel Glück euch Beiden!!
Liebe Grüße
Torsten
hi britt,
schön dass ihr heiraten wollt, bin auch in zweiter ehe verheiratet.
meine ex, habt bei gericht erklärt, die neue eheschliessung des KV ist für die kinder sehr schädlich, kommen dabei auch noch kinder zustande würden die ersten kinder psychisch sehr belastet.
gratulation vom richter.
die kinder bauen eine festere beziehung zu dir auf, würdet ihr nachwuchs bekommen würden die kinder noch mehr zu euch drängen ( psychologisch bewiesen ) deshalb tobt die ex und will eure freundschaft bzw ehe zerstören.
mel
