nochmal Unterhalt
 
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nochmal Unterhalt

 
(@holger)
Schon was gesagt Registriert

Moin erstmal, ich bin neu hier und wie alle anderen auch ein ganz besonderer Fall.
in Stichpunkten:
pensioniert, studiere im 6.Semester
drei Kinder, 7,13,15 Jahre alt die beiden ältesten Söhne bei mir, die 7 jährige Tochter bei KM
Vor 20 Monaten Trennung, sie hat Freund, KM wollte nach Auszug alles andere so weiterlaufen lassen, übersah dabei aber unseren finanziellen Spielraum. Da keine gemeinsame Zukunft von ihr gesehen wurde, habe ich die Scheidung eingereicht. Wir haben durch eine notarielle Scheidungsfolgevereinbarung die Zugewinne und Schulden verteilt, und ich habe mich für ein Jahr befristet, erstmal einer Unterhaltsregelung unterworfen. Für Tochter ist ok, aber für KM möchte ich nach 12 Monaten dieses beenden. Sie zahlt für Söhne nichts. Bei der erstmaligen Berechnung im letzten Jahr habe ich dem nur zugestimmt, um ohne Streit die Scheidung und damit das Ende eines unhaltbaren Zustandes zu bekommen. Sie arbeitet als Fahrlehrerin ca 40-60 Stunden im Monat und hat schon während der Ehe z.T. 80Stunden im Monat gearbeitet. Ab Sommer, Tochter dann 8Jahre und 3. Klasse, denke ich, sie sollte etwas mehr arbeiten und uns entlasten. Außerdem möchte ich den von ihr nichtgezahlten KU für 2Söhne irgendwie in die Berechnung des EU einfließen lassen, und dann möglichst bei 0 rauskommen. (Irgendwie muss ich die Folgen des Versorgungsausgleiches, die mich wahrscheinlich in 20Jahren treffen ein wenig abfedern.)
Frage ist, wenn kein KU von KM gezahlt wird, was kann ich von meiner Netto_Pension pro Kind abziehen, bevor der EU berechnet wird?

ich hoffe, das war nicht zu kompliziert und jemand von euch kann mir den einen oder anderen Tip oder Hinweis geben. Danke


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2004 13:59
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Holger,

notarielle Scheidungsfolgevereinbarung...und ich habe mich für ein Jahr befristet, erstmal einer Unterhaltsregelung unterworfen.

Dann würde ich nach Ablauf des eines Jahres erstmal gar nix achen außer die Zahlung von nachehelichem Unterhalt einzustellen. Wenn Ex was will, soll sie dich ansprechen.

Sind sich beide Eltern gegenüber zu Unterhalt verpflichtet (KU mal eingeschlossen), dann kann bei dem, der in der Zahlungsunfähigkeit des anderen begründet, keinen Unterhalt erhält, dieser Betrag vom eigenen Einkommen abgezogen werden. Es kann auch eine Verrechnung erfolgen, was aber zum. beim KU gar nicht gern gesehen wird.

Warum bist du Frühpensionär? Infolge Erkrankung? Dieses wäre u.U. auch Unterhaltsrelevant.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2004 14:45
(@Unbekannt)

Danke für die erste schnelle Reaktion,

nein bin nicht krank oder so, eher im Gegenteil. Pensionierung war laufbahnbedingt.(BW)

EU war für 12Monate festgelegt, danach neu verhandelbar, muß wohl von mir dann offiziell aufgekündigt werden.

Kann ich vom Netto nur einmal KU-Betrag abziehen(für die Jungs) oder einen zweiten Betrag für den nicht geleisteten KU der KM?

Außerdem eilt nichts sehr, in der Ruhe liegt die Kraft.
Ich werde mir Zeit bis zum August lassen, sonst kriege ich noch Stress vorm Urlaub, will mit allen Kindern fahren.
Gruß
Holger


AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2004 15:44