Hallo,
ich habe schon viele Beiträge gelesen, viel gelernt, würde mich aber trotzdem noch einmal von euch allen einen Rat holen. Hier die Fakten:
- Über ein Jahr getrennt, Scheidung noch nicht eingereicht
- Gerichtsstand Bayern
- Wir versuchen eine notarielle Scheidungsfolgevereinbarung abzuschließen. Bisher konnten wir noch recht sachlich die Dinge klären, jetzt hat sie erstmals emotional geblockt und reagierte gehässig. :thumbdown: so wird das vermutlich nichts mit einer gütlichen Trennung! ;(
- 2 Kinder 13 J. + der Kleine wird in 2 Monaten 8 J.
- Kinder wohnen bei ihr, sie bekommt das ganze Kindergeld.
- Kinder sind alle 14 Tage bei mir.
- Das Haus, es gehört uns zur Hälfte, bewohne ich noch allein. Zur Zeit sind die Schulden höher als der damalige Kaufpreis. Somit ist dieser Punkt zumindest in der Frage des Zugewinns neutral. Zugewinn liegt aber generell nach meiner Rechnung bei keinem von uns beiden vor. Trotzdem haben wir in das Haus Eigenkapital (EK) investiert. Nun will sie, da ich das Haus nutze, einen gewissen Ausgleich dafür. Ich sage zwar, das ich einen Nutzen habe, aber beim Verkauf ist das investierte EK futsch, denn diese historischen Preise sind momentan nicht zu erzielen. Ein baugleiches Nachbarhaus wurde zu unserem eigenen, damaligen Kaufpreis verkauft. Ich würde ihr sogar das Haus überlassen, aber sie wohnt ein paar hundert Kilometer entfernt und hat eigentlich kein Interesse. Ich möchte das Haus mit den Schulden übernehmen und sie aus der Pflicht "entlassen". Zur Zeit zahle ich die Darlehn komplett, dafür zahle ich ihr keine Miete für ihre Hälfte (ist zwar aus meiner Sicht zu meinen Ungunsten, aber ich wollte Frieden an der Front).
- Ich und sie haben einen Vollzeitjob!!!
- Ich zahle freiwillig 500,- für die Kids, da sie arbeitet zahle ich ihr nichts.
Wenn ich das Haus übernehme, bleiben mir nach Abzug der mtl. Belastung ca. 430 € Selbstbehalt. Sehr wenig, sicherlich, zumal ich auch noch davon die laufenden Kosten für das Haus bestreite. Trotzdem kommt noch die Eigenheimzulage auf mein Konto.
Unmittelbar nach ihrer Trennung habe ich eine neue Partnerin gefunden 😉 sie steht zu mir, und liebt auch die Kinder (und umgekehrt). Dadurch haben wir ein weiteres Einkommen zur Deckung des täglichen Bedarfs. Wir wollen eine neue Familie Gründen, sie zieht nach 1,5 Jahren zu mir, wir werden ein Kind bekommen. 🙂
Könnte ihr noch lesen?????
OK, ....
In der notariellen Vereinbarung hatten wir bisher eine Formulierung, dass wir bis zur Scheidung freiwillig gegenseitig auf Unterhalt verzichten wollen, danach verzichten wir wechselseitig gänzlich auf allen Unterhalt, da beide voll arbeiten. Jetzt hat sie sich mit einem Anwalt beraten und er wird ihr wohl gesagt haben, dass sie blos keinen Verzicht pauschal unterschreiben soll. Mündlich sagte sie, dass sie natürlich weiß, dass der Hausabtrag etc. teuer ist und sie deshalb danach auch keine Ansprüche stellen will. Nun, was soll ich darauf geben?
1. Wenn wir uns in diesem Punkt nicht notariell einigen: Kann der Richter entscheiden, dass ich trotzdem zahle bzw. kann sie dadurch einen Titel erwirken, der dann bei finanziell besserer Lage wirksam wird?
So wie ich es verstehe kann eine Forderung doch nur in reduzierter Form erfolgen, da der kleine bald 8 J. ist und ihr eine Arbeit zuzumuten ist.
2. Wenn sie aber aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann (Depression!), muß ich dann auch für sie voll aufkommen?
3. Wenn der Kleine 12 J wird, bin ich dann alle Unterhaltssorgen los, da sie arbeiten muß?
4. Ich wollte ihr mit einem gewissen finanziellen Ausgleich entgegenkommen, dafür sollte sie aber auf ihre Ansprüche verzichten. Jetzt will sie einen Ausgleich für das Haus (auch wenn nach meiner Darstellung hier nichts auszugleichen ist) und noch ihre Unterhaltsansprüche. :knockout: Aber letztlich wird ihr doch jeder Richter einen Unterhalt zusprechen oder etwa nicht, da sie voll arbeitet?
Ich freu mich auf die Antworten, ihr seit super! :thumbup:
Hallo gummo,
erst einmal herzlich willkommen bei Vatersein.de.
Nachdem Du hier ja sicherlich schon einige Threads durchgelesen hast wird es Dich hoffentlich nicht wundern wenn ich sage, dass die Sache sicherlich etwas komplizierter ist und für Dich nicht ganz so gut aussieht.
Ich fange mal an:
Also Kinder sind 12 und 8: Mindestunterhalt = 291 + 247 = € 538.
Je nach Einkommen bist Du zu mehr Unterhalt verpflichtet (siehe Düsseldorfer Tabelle http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-822.html ) – den Kindesunterhalt musst Du auf jeden Fall zahlen € 500 sind hier noch nicht einmal der Mindestunterhalt.
Kann der Richter entscheiden, dass ich trotzdem zahle bzw. kann sie dadurch einen Titel erwirken, der dann bei finanziell besserer Lage wirksam wird.
Einen Titel in der Annahme einer finanziell besseren Lage in der Zukunft kann man nicht erwirken. Aber es dürfte ein Leichtes sein Dir den Wohnvorteil anzurechnen und des weiteren eine kleineren Selbstbehalt zuzugestehen da Du in einer Lebensgemeinschaft wohnst. Die momentan € 430 könnten somit der Realität einer richterlichen Entscheidung entsprechen.
So wie ich es verstehe kann eine Forderung doch nur in reduzierter Form erfolgen, da der kleine bald 8 J. ist und ihr eine Arbeit zuzumuten ist.
Deiner Frau ist eine Teilzeittätigkeit zuzumuten. Aber nach dem Richter der einer kinderbetreuenden EX ein fiktives Einkommen anrechnet kannst Du in Deutschland sicherlich lange suchen. D.h. Hoffe dass Deine Exe arbeiten geht – zwingen wird sie wohl niemand.
Wenn sie aber aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann (Depression!), muß ich dann auch für sie voll aufkommen?
Sofern sie ein ärztliches Attest hat, dass ihre Arbeitunfähigkeit bescheinigt: Ja; außerdem hat sie ja wie bereits erwähnt Anspruch auf Betreuungsunterhalt.
Wenn der Kleine 12 J wird, bin ich dann alle Unterhaltssorgen los, da sie arbeiten muß
Nein, nach den süddeutschen OLG Leitlinien die auf euch zutreffen ist Deiner EX zuzumuten eine Vollzeitstelle anzunehmen sobald das jüngste Kind 15 Jahre alt ist.
Ich wollte ihr mit einem gewissen finanziellen Ausgleich entgegenkommen, dafür sollte sie aber auf ihre Ansprüche verzichten.
Ob ihr eine Zahlung zusteht oder nicht wird der Zugewinnausgleich zeigen.
Also gummo, die Realität sieht leider etwas düsterer aus als Du vielleicht erwartet hast. ABER um Dir nicht alle Hoffnung zu nehmen – sollte die Unterhaltsrechtsreform wie geplant zum 01.07.2007 in Kraft treten sieht es vielleicht schon etwas besser aus (Stärkung der nacheheliche Eigenverantwortung; Berücksichtigung der örtlichen Kinderbetreuungsmöglichkeiten etc). Leider kann Dir zu diesem Zeitpunkt noch niemand verlässliche Informationen geben . wie sich diese Reform dann in der Praxis bewähren wird (es ist alles recht schwammig formuliert und die Gerichte haben eine großen Interpretationsfreiraum)
LG
Grapfruit
Hallo Grapefruit,
vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Dann will ich mal hoffen, daß sie sich auf einen notariellen Vertrag einläßt. Ich denke, dieser wird auf alle Fälle für uns beide nicht nur günstiger, auch möchte ich ja das Thema Unterhalt dort zumindest insofern ansprechen, als dass beide eine Art Erklärung abgeben, keinen Unterhalt zu verlangen (da beide voll beschäftigt sind).
Sicherlich kann ich mir dafür nichts kaufen, aber es sieht zumindest besser aus als gar nichts darüber zu verlieren. Vor dem Richter könnte es zumindest eine andere Qualität haben.
Dann bete ich, dass Sie ihre Arbeitskraft behält....... :amen:
Laut D'dorfer Tabelle muß ich wohl unter Anrechnung des hälftigen Kindergeldes 573,- zahlen, wobei ich mich davor auch nicht drücken möchte. Die Kinder sind mein ein und alles, wenn auch weit weg.
Also nochmals vielen Dank.
