Hallo Leute!
Habe von einem Anwalt prüfen lassen, was der 18 jährige Sohn meines Mannes aus erster Ehe nun für Unterhalt bekommen muß. Hierbei kam heraus, dass er nicht mehr unterhaltpflichtig ist, da unser Kind an erste Stelle rückt und sonst nicht genug übrig bleibt für Ihn. Nun gibt es jedoch einen Titel. Was soll ich tun, damit ich diesen von der Exfrau zurück bekomme. Freiwillig rückt die den nie raus. Mein Anwalt meint, wir sollten das JA anschreiben, dass die sich um die Rausgabe kümmern.
Bitte helft mir!
Gruß
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Hi,
die Exfrau ist der falsche Ansprechpartner. Das Kind ist volljährig, und sofern es nicht unter Betreuung steht, muß der Titel vom Kind zurückgefordert werden.
Im übrigen, wie in dem anderen Thread schon erörtert muß die Angabe des RA nicht stimmen. Sie stimmt nur dann, wenn das volljährigen Kind keine Schule besucht, die einen allg. Schulabschluß zum Ziel hat. Habt ihr da schon genauere Infos?
Im ürbigen kannst du den Titel sowieso nicht zurückfodern ,das muß schon dein Mann persönlich tun oder der von ihm beauftragte Anwalt.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina.
Einen allgem. Schulabschluss kann man dort nicht erreichen. Es wird daraufhinlaufen, dass er irgendwann in einer Behindertenwerkstatt arbeiten wird. Als Vormund für den Sohn wollte sich die Ex meines Mannes einsetzen lassen, doch die wird, wenn sie den Titel überhaupt noch in Ihren unterlagen hat, nicht aushändigen, deshalb hat der anwalt vorgeschlagen, bevor wir eine Klage einreichen, das Jugendamt damit zu beauftragen. Da die Sachbearbeiterin auf dem Jugendamt über fünf ecken eine gute Freundin ist, wird das wohl nichts werden?
Gruß Nadine
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deshalb hat der anwalt vorgeschlagen, bevor wir eine Klage einreichen, das Jugendamt damit zu beauftragen.
Hallo,
eine JA-Sachbearbeiterin kann keine Titelherausgabe erzwingen. Der Anwalt redet totalen Unsinn.
/elwu
Hallo Nadine,
in erster Linie ist die Titelrückgabe eine Angelegenheiten zwischen Deinem Mann und seinem Sohn (und nicht DIR und dem JA).
Nur wenn der Sohn den Titel nicht rausrückt, müsste Dein Mann (!) klagen.
Zu bedenken ist, dass der Sohn Deines Mannes scheinbar behindert ist und somit die Unterhaltspflicht nicht einfach nur wegen des Alters endet. Bevor Dein Mann da mit Kanonen (Gericht) schießt, sollte er DAS prüfen lassen. Natürlich sind beide Eltern barunterhaltspflichtig, aber ggf. ist der behinderte Sohn dem kleinen Sohn gleichgestellt und hat wohlmöglich auch Mehrbedarf, der über den Tabellenunterhalt hinausgeht. Hat er denn eine abgeschlossene erste Ausbildung?
Auch ist ein Volljähriger nicht automatisch nichtprivilegiert. (Er ist unter 21, wohnt zu Hause und ist noch in Ausbildung?) Und unterhaltspflichtig bleibt Dein Mann auch, selbst wenn er nicht leistungsfähig sein sollte. Je nachdem, wie sein Sohn unterhaltsrechtlich zu betrachten ist, kann durchaus eine Mangelfallberechnung dabei raus kommen, wo die zu verteilende Masse nach Quote auf beide Kinder verteilt wird.
Ich würde daher dazu raten:
1) ER sollte einen Anwalt mit AHNUNG aufsuchen (dass eurer Quark erzählt, haben Tina und Elwu schon aufgezeigt) und
2) diesen genau rechnen lassen.
Insgesamt ist in Deinem Beitrag "zu viel Du" und "zu wenig Dein Mann" als Betroffener zu lesen. Die eigenen Interessen versperren oft den klaren Blick auf juristische Fakten.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi
Eine rechtliche Gleichstellung von dauerhaft kranken vollj. Kindern mit Minderjährigen - also quasie Privilegierung - wäre mir neu. Lediglich ein UH-Anspruch des behinderten Kindes selbst kann ewig sein. Sind die Pflichtigen nicht leistungsfähig, springen die Sozialsysteme ein. Wozu, wenn nicht in einem solchen Fall, gibt es sie? Die Regeln für die privilegierung sind deutlich im Gesetz beschrieben. Von Ausnahmen steht da nichts. §1603 Abs.2 BGB in Verbindung mit §1609 BGB
Ich glaube durchaus, dass bei fehlender Leistungsfähigkeit das behinderte Kind beim Pflichtigen leer ausgeht.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi oldie,
grundsätzlich richtig. Ich bin mir nur nicht sicher, wie der derzeitige Schulbesuch des volljährigen behinderten Kindes gewertet wird.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Tina
Einfach den Gegebenheiten nachgehen. Es wird keine allg. bildende Schule besucht, das behinderte Kind wird auf die Arbeit in einer Behindertenwerkstatt vorbereitet (= Berufsausbildung), ansonsten wurde nichts dargelegt.
Ich würde einfach das Ruhen des Titels (er hat ja noch seine Berechtigung) und schriftlichen Verzicht (Notar) auf seine Vollstreckung verlangen oder Ersatzweise seine Herausgabe. Ansonsten Abänderungsklage zzgl. mit genau dieser Forderung. Das Kind bzw. sein Vormund muss die Anspruchsberechtigung inkl. der Rangfolge darlegen, nicht der Pflichtige sich darüber einen Kopf machen (ausser er will meckern :wink:).
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Tina und Hallo oldie.
Es ist ja nicht so, dass mein Mann sich nicht kümmern möchte. Es ist nur so, dass er seit Jahren immer nichts erreicht hat, weil die Bearbeiterin auf dem jugendamt eine gute Freundin der Exfrau ist. Und da alle seine Bemühungen um eine saubere Lösung der Sache immer im Sande verlaufen sind, hat er aufgegeben. Da ich aber nicht einsehe, warum ich mit einem einjährigen Kind immer den kürzeren ziehe, will ich endlich die Sache ordentlich geklärt haben. Die Ex meines Mannes freut sich jeden Monat über 240,00 € Unterhalt, geht nicht arbeiten, ist nun in der Privatinsolvenz, bekommt für den behinderten Sohn Pflegegeld (Unterhalt + Pflegegeld + Kindergeld, nicht pfändbar + Hartz 4 ergibt schönes Geld zum leben. Wir gehen beide arbeiten. Mein Mann geht morgens um halb fünf aus dem Haus, ich gehe auch sieben Stunden arbeiten. Unser gemeinsamer Sohn ist morgens der erste in der Krippe und nachmittags fast der letzte. Und uns bleibt keinen Monat etwas übrig. Wo bleibt da die Gerechtigkeit?
Was schlagt Ihr nun vor, was wir tun sollten?
Gruß Nadine
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Hallo Nadine,
Es ist nur so, dass er seit Jahren immer nichts erreicht hat, weil die Bearbeiterin auf dem jugendamt eine gute Freundin der Exfrau ist.
Er erreicht nichts, weil er auf den falschen Busch klopft: Wenn ein Titel nicht freiwillig herausgegeben wird (und da ist es völlig egal, ob sich der Titelinhaber selbst quer stellt oder irgendeine Tussi vom Jugendamt), dann braucht's eine Klage auf Abänderung bzw. Herausgabe des Titel. Beispiel aus einem anderen Lebensbereich: Wenn der Taschendieb den geklauten Geldbeutel nicht freiwillig rausrückt, dann diskutiert man schließlich auch nicht ewig und drei Tage mit dessen Sozialarbeiter, sondern wendet sich umgehend an jene Leute, die für solche Fälle zuständig sind (was in Falle des Taschendiebs die Polizei wäre, und im Falle eines Unterhaltstitels halt das Familiengericht).
Und, wie Elwu, Tina und LBM auch schon gesagt haben: Der Anwalt, den du da gefragt hast, ist anscheinend ein Vollpfosten. Wenn dein Mann sich zu einer Klage entschließt, dann soll er sich dafür unbedingt einen anderen Anwalt suchen - mit diesem Nullchecker wird das nix ;-(
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo moin,
mein 2cents. Ich denke zu erst muss der KV der Titel schriftlich (per Einschreiben und Ruckschein) von die KM zurueckverlangen. Er soll auch ein Frist setzen (innerhalb weniger Tagen). Tut die KM nichts, soll auch an den JA wenden und auch hier ein Frist setzen. Passiert nichts wendet sofort an das Familiengericht.
Ob die KV die Gerichts und Anwaltskosten erstattet bekommt weisse ich es nicht. Vielleicht hatt jemand Erfahrung gemacht ob Abaenderungsklagen kosten fuer Titel ruckgabe erstattungfaehig sind. Weil da bestimmt wird einige hunderte euro los durch Anwalt und Gerichts kosten. Meine Meinung nach soll diese Kosten tragen wer sich verzoegert hatt den Titel zurueck zu schicken.
mfg
cicero
Moin
Das JA kannst Du getrost aussen vor lassen. Mit Volljährigkeit des Kindes dürfen die nur noch für weitere 3 Jahre beratend tätig werden, aber das vollj. Kind nicht mehr vertreten und auch keine Rechtsangelegenheiten unternehmen. Ansprechpartner ist nur noch das Kind selbst bzw. sein Vormund. Apropos Vormund. Liegt dem KV ein Schreiben vom Vormundsgericht vor, dass das Kind entmündigt wurde? Wenn ja, so steht dort auch der alleinige Ansprechpartner für KU.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
