Hallo zusammen,
bei mir wird´s nun bald ernst: meine DEF wird bald mit den 3 Kindern (9-6-3) ausziehen, sich einen Wohnung nehmen.
Nun interessieren mich folgende Punkte, auf die ich mich im Vorfeld eines gemeinsamen Mediationstermins (darauf konnten wir uns zum Glück verständigen) doch mal von einer „neutralen“ Stelle wie euch betrachten zu lassen. Also, um was geht es:
Ausgangsvoraussetzungen:
- meine DEF zieht mit den Kindern (9-6-3) aus dem gemeinsamen Haus aus; sie will die Trennung, ich nicht!
- meine Frau wird 50% arbeiten (Di-Mi-Do)
- die kleinste bei uns wird nächsten Januar 4 Jahre alt
- d.h.: ich will weitestgehend auf meine Rechte nicht verzichten, aber nicht über Gebühr maßlos Pflichten (jetzt schon) mir aufhalsen, deshalb meine Fragen:
1) Ab wann kann ich erwarten, daß meine Frau mehr als 50% arbeitet
2) Was sollte ich bei der Lohnsteuerklasse beachten, was kann ich machen? (ICH: LohnStKl III /// DEF IV) => sollten wir beide in LohnStKl III gehen?
(ICH brutto rd. 6.500; DEF ca. 2.100 pro Monat)
2a) Ist es für mich besser, in LohnStKl I zu gehen?
3) das kleiner Auto werde ich künftig nutzen (auf meine Frau angemeldet), das größere wird sie haben (wegen der Kinder, läuft auf mich) => sollten wir sicher ummelden lassen auf den mehrheitlichen Nutzer?
4) Kosten, die meiner DEF bzgl. der Kinder anfallen, wie
a) Kindergarten
b) Kinder-Unfallversicherung
c) Tagesmutter (in der Zeit, wenn meine Frau und ich arbeiten)
d) Schulkind-Betreuung für die Schulkinder
muss ich die anteilig mittragen? Welche Kosten kann ich denn ablehnen, zu übernehmen, bzw was könnt e ich meiner DEF in Rechnung stellen? (meine Umgangskosten trage ich ja generell komplett selbst, inkl. Urlaub, richtig?)
5) Auf was muss ich sonst noch achten?
Danke & Gruss, Mond
Hallo Mond,
dann mach ich mal den Anfang.
1. Frühstens nach den Ende des Trennungsjahres.
2. Beide StKl 3 geht nicht, also beide StKl 1 oder 4, ich nehme an ihr habt erzeit 3+5.
2a. Ja, damit vermeidest du, dass du ihren Steuernachteil ausgleichen musst.
3. Am Besten beide so Ummelden, damit auch jeder "seine" Kosten auch direkt zahlt.
4. a) ist nicht im Tabellenunterhaltenthalten und du mußt dich an den kosten beteiligen
b) Ich gehe davon aus, dass die U-Vers. schon länger besteht und dann auch von dir fortgeführt werden muß
c) siehe a)
d) ja, siehe a) Kosten, die Vorhersehbar waren (z.B. Klassenfahrten, Tagesausflüge, Projektwochen ec.) müssen vom Unterhalt "angespart" werden.
5. Am Besten, du schaust in den Unterhaltsrichtlinien deines zuständigen OLG, dort findest du auch genauere Angaben, die das Gericht als Mehrbedarf sieht.
Grundsätzlich solltest du über eine Scheidungs- und Trennungsvereinbarung nachdenken, die am Ende eurer Mediation stehen kann. Damit erspart ihr euch Streiterein vor Gericht und die Scheidungskosten können gesenkt werden. Bei eurem Einkommen, kann das schon ordentlich was ausmachen.
Geld ist wichtig, aber du mußt unbedingt darauf achten, dass ihr den Umgang so schnell wie möglich regelt. Erfahrungsgem. wird das von manchen DEF dazu genutzt, um den Unterhaltsforderungen nachdruck zu verleihen.
Grüße
taddy
Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)
Hallo Daddy,
danke für Deine schnelle Antwort; eine Frage habe ich noch zu
d) ja, siehe a) Kosten, die Vorhersehbar waren (z.B. Klassenfahrten, Tagesausflüge, Projektwochen ec.) müssen vom Unterhalt "angespart" werden.
=> lese ich das richtig, daß Du mit "vorhersehbar" die beispielhaft aufgeführten Kosten meinst und eben an DIESEN habe ich mich NICHT zu beteiligen und das "Ansparen" ist also Sache meiner DEF?
Danke für kurze Bestätigung & Gruss, Mond
Servus Mond!
Ja, so ist es. Diese Kosten sind auf keinen Fall Sonderbedarf, die zusätzlich zum KU (anteilig) geleistet werden müssten.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin Mond,
für die Berechnung des Unterhaltsanspruchs Deiner Kinder und Deiner Frau ist das sogenannte "unterhaltsrelevante Netto" erforderlich; deshalb spielt die Steuerklasse eine nicht unerhebliche Rolle. Vielleicht rechnest Du selbst mal mit einem Brutto-Netto-Rechner die entsprechenden Beträge aus und stellst sie hier ein.
Ich möchte Dir allerdings auch gleich den Zahn ziehen, dass irgendwer Deine Frau in absehbarer Zeit dazu verdonnern wird, mehr als 50% zu arbeiten, um Dein Einkommen zu schonen. Ein Halbtagsjob mit einem Einkommen von 2 Mille ist für eine Mutter von drei Kindern jetzt und in Zukunft eine ganz beachtliche "Eigenleistung"; zumal, wenn Dein Beitrag zur Kinderbetreuung auf eigenen Wunsch nur alle zwei Wochen für zwei Tage stattfinden soll. Bereite Dich auf jeden Fall darauf vor, dass Dein Beitrag zur Finanzierung Deiner Familie erheblich höher sein wird als ein paar Hunderter pro Monat - und dass Klassenfahrten dabei die geringsten Beträge ausmachen werden.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo, Taddy,
nun habe ich an dich (oder wer schneller ist ....) doch noch eine Frage zu:
2. Beide StKl 3 geht nicht, also beide StKl 1 oder 4, ich nehme an ihr habt erzeit 3+5.
2a. Ja, damit vermeidest du, dass du ihren Steuernachteil ausgleichen musst.
JA - wir haben derzeit 3 (ich) und 5 (DEF)
a) Wäre denn jetzt 1 für uns besser oder 4?
b) Sollten wir eine Änderung noch in 2011 durchziehen (sobald/sofern meine DEF den Auszug bis Okt/Sept schafft), oder erst ab 2012?
c) Wirkt ein Änderung der StKlassen im lfd. Jahr dann für das gesamte Jahr, oder wird das irgendwie abgegrenzt?
d) Was sollte in MEINEM INTERESSE das Beste sei bzgl. der Fragen a, b und c?
e) Wenn ich meine StKlsse auf 1 ändere, dann reduziere ich damit unterhaltspflichtige Einkommen, d.h. Berechnungsgrundlage, was ich an meine DEF zu zahlen habe? Ist das unter dieser Betrachtungsweise also eine sinnvolle Vorgehensweise?
Danke & Gruss, Mond
Moin
Wenn DEF derzeit 2100€ Brutto hat, dann sollte die StKl gewechselt werden. Ansonsten wirst Du Dich vermutlich über das Ergebnis der Steuererklärung 2011 etwas wundern. In Verbindung mit Unterhaltszahlungen kann das richtig weh tun. Für euch kämen jetzt 4/4 in Frage und ab nächstem Jahr 1/2.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Mond,
a) Die Frage was "besser" ist, kannst nur du selbst beantworten. Ich kann dir sagen, dass es Netoo kaum einen Unterschied macht. Wenn du aber gleich die I wählst, mußt du das nicht erneut ändern (es sein denn, ihr kommt wieder zusammen und wählt wieder 3+5)...
b) An deiner Stelle würde ich das jetzt machen, ab 1.1.12 mußt du das machen.
c) Die Änderung ist immer für das Gesamtjahr. Da ist nix mit Abgretzen.
d) Wie gesagt, du hast weniger Netto. Aber der Vorteil ist
1. Hast du eine niedrigere Basis für die Unterhaltsberechnung
2. Mußt du der DEF den Steuernachteil (sie zahlt WEGEN DIR :puzz: mehr steuern, als sie es müßte) erstatten.
e) Bingo! (siehe auch oben) Es wirkt sich auch aus auf KU.
Grüße
taddy
Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)
Hallo, Taddy,
danke - aber muss das hier
2. Mußt du der DEF den Steuernachteil (sie zahlt WEGEN DIR :puzz: mehr steuern, als sie es müßte) erstatten.
nicht korrekt heissen
2. Mußt du der DEF den Steuernachteil (sie zahlt WEGEN DIR :puzz: mehr steuern, als sie es müßte) NICHT erstatten.
... ansonsten verstehe ich das nicht ...... erklär´s mir bitte nochmals
Danke & Gruss, Mond
Korrekt. Da das dein Vorteil sein soll, hätte ein NICHT dahin gehört. Du hast es ganz richtig verstanden! Sorry.
Grüße
taddy
Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)
