Hallo Experten *g*
will mit meiner Ex demnächst über Unterhalt reden, weil ich so gut wie kein Einkommen mehr hab. Wir haben uns drauf geeinigt, keine rechtlichen Schritte mehr einzuleiten, da wir beide fix und fertig wurden durch diesen ganzen Scheiß. Mag ja sein, dass das dennoch wieder aufflammt, jetzt, wo sich mein Einkommen so drastisch "ändert"... ich möchte jedoch fair an die ganze Sache rangehen, also ich hab ein paar Fragen:
1. Üblicherweise wird ja das Gesamtjahreseinkommen, also inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, zur Ermittlung des unterhaltsrelevanten, monatlichen Einkommens verwendet... in den OLG Leitlinien steht, glaub ich mich zu erinnern, das Altersvorsorgeaufwendungen (wie Lebensversicherungen z.B.?) ebenfalls Berücksichtigung finden. Also bei mir ist's so, dass mein Arbeitgeber für mich eine Direktversicherung abgeschlossen hat. Die Beiträge werden vom AG halbjährlich vom Urlaubs- und Weihnachtsgeld "einbehalten"...
Inwiefern findet das denn jetzt Berücksichtigung?
2. Ich habe noch vor der Trennung bei meinem AG ein zinsloses Darlehen aufgenommen, dass ich nun mit 100€ mtl. zurückzahle... Das Darlehen ist schriftlich "nicht Zweckgebunden", ich benötigte das Geld aufgrund der Prozesskostenvorrauszahlung meines Anwalts und die Prozesskosten meiner Ex.
Mein Anwalt stellte mir darüber hinaus eine Rechnung für die Prozesskosten (die Vorauszahlung deckte nicht alles) und diese kann ich jetzt in monatlichen Raten á 200€ zurückzahlen.
Weiterhin ist mein Girokonto weitüberzogen aufgrund der ganzen Trennungsscheiße, neuer Haushalt etc... also mir fehlt's an allen Ecken und Enden...
Inwiefern finden diese monatlichen Belastungen (AG-Darlehen, Anwaltsrechnung) Berücksichtigung in der Unterhaltsberechnung? Wenn überhaupt *urgs* Und wenn, habt Ihr mir vielleicht nen Verweis auf die OLG Leitlinien?
Ich danke Euch sehr, auch schon im Vorraus...
TabSel
du musst zwei Arten Schulden unterscheiden. Die während der Ehe, von beiden gemachten und die nach der Trennung bis zum Scheidungstermin.
Wichtig ist, während der Ehe kann jeder für den anderen Verträge unterschreiben. Heisst, wenn Du einen Schuldschein unterschreibst, ist Deine Frau mit haftbar. Was nicht bei Gütertrennung oder entsprechendem Ehevertrag gilt.
Die gemeinsamen Schulden können vom Gehalt abgezogen werden. Das ist Sache wie ihr das absprecht. Die Gerichte in NRW ziehen erst die Schulden ab und berechnen dann den KU und darauf hin den EU. Du kannst von der Gegenseite verpflichtet werden diese Schulden (gemeinsam) zu tilgen oder zu übernehmen. Vorsicht: Die Gegenseite können auch die Kinder sein, in Form des Verfahrenspfleger oder des Gerichtes.
Die Schulden die während der Trennungsphase entstehen, kann als Passiva in den Vermögensausgleich gestellt und die Ex zu 50% dran beteiligt werden.
Ich denke das ist es im Groben.
Die Direktversicherung wurde bei mir auch in den Vermögensausgleich mit einbezogen in Höhe ihres Wertes zum Termin der Scheidung. Du kannst, so habe ich gehört, sie auch in den Versorgungsausgleich aufführen, so dass Ex bei Zuteilung ihren Anteil abbekommt.
Moin TabSel,
Direktlebensversicherungen sind Vorsorgeaufwendungen gem 10.1. der unterhaltsrechtlichen Leitlinien der süddeutschen OLGs. Ebenso sind Direktlebensversicherungen in den Versorgungsausgleich einzubeziehen. Also ggf. kündigen, Kredite abbezahlen und nach der Scheidung neu abshcließen.
Schulden, sofern ehebedingt können abgezogen werden. Dies umfasst auch Schulden, die in Folge von Hausratersatzbeschaffungen oder durch RAs entstehen (sog. Trennungsfolgekosten). Nicht anerkannt werden wird das Gitokonto, da hier eine Differenzierung der Trennungskosten von den Kosten der Lebensführung nicht eindeutig machbar ist. Versuchen würde ich es aber bzw. Umschulden und dadurch die Anerkennung erleichtern.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
ähhh... also ich bin ja nun schon geschieden... Der Zugewinnausgleich ist somit "erledigt", bzw. nicht verhandelt worden... jajaja, ich weiß, 3 Jahre Frist, darum geht's aber nicht...
es geht ausschließlich um den laufenden Unterhalt... kann ich da "rechtens" die Arbeitgeberdarlehenstilgung 100€ und die Anwaltsrechnungsrate 200€ vom relevanten Einkommen abziehen? Wenn ja, vor KU-Abzug oder danach?
Das Girokonto ist ja nunmal auch wegen "Hausratsersatzbeschaffung" im Soll, aber das läßt sich wirklich nicht mehr auseinanderklabüstern, was denn jetzt genau wofür und warum und überhaupt... ich will ja einen Kompromiss mit Exe anstreben... ich will Ihr nur mal klar machen, dass ich Ihr wie bisher nicht mehr Unterhalt zahlen kann, also ich müßte, sondern dass es "eng" wird und dass ich ein Recht drauf hätte, gewisse Dinge, Kredite etc., in die Berechnung einfließen zu lassen, wobei ich ja auch nicht jeden Cent umdrehen will... Sie bekommt jetzt 250€ Erziehungsgeld, und ich hab Schulden ohne Ende und zahl Ihr mehr Unterhalt als ich müßte, und das will ich Ihr mal klar machen... aber eben ohne gerichte, sondern so, dass Sie es verstehen könnte, wenn sie wollte... versteht das wer?
ähhh... also ich bin ja nun schon geschieden... Der Zugewinnausgleich ist somit "erledigt", bzw. nicht verhandelt worden... jajaja, ich weiß, 3 Jahre Frist, darum geht's aber nicht...
es geht ausschließlich um den laufenden Unterhalt... kann ich da "rechtens" die Arbeitgeberdarlehenstilgung 100€ und die Anwaltsrechnungsrate 200€ vom relevanten Einkommen abziehen? Wenn ja, vor KU-Abzug oder danach?
Das Girokonto ist ja nunmal auch wegen "Hausratsersatzbeschaffung" im Soll, aber das läßt sich wirklich nicht mehr auseinanderklabüstern, was denn jetzt genau wofür und warum und überhaupt... ich will ja einen Kompromiss mit Exe anstreben... ich will Ihr nur mal klar machen, dass ich Ihr wie bisher nicht mehr Unterhalt zahlen kann, also ich müßte, sondern dass es "eng" wird und dass ich ein Recht drauf hätte, gewisse Dinge, Kredite etc., in die Berechnung einfließen zu lassen, wobei ich ja auch nicht jeden Cent umdrehen will... Sie bekommt jetzt 250€ Erziehungsgeld, und ich hab Schulden ohne Ende und zahl Ihr mehr Unterhalt als ich müßte, und das will ich Ihr mal klar machen... aber eben ohne gerichte, sondern so, dass Sie es verstehen könnte, wenn sie wollte... versteht das wer?
Nicht nur Schulden als Scheidungsfolgekosten werden anerkannt. Ich frage mich sonst warum die Reparatur des Autos meiner Ex anerkannt wurde (vor AG Moers) als Schulden, genauso wenig wie eine Zuwendung wegen Urlaub. Scheint wohl wieder länderspezifisch zu sein.
Wenn Du mehr zahlst als Du musst, kannst Du Pech haben und Du wirst das weiterhin zahlen müssen. EInmal zugesagt, für immer zugesagt, ich kenn die Paragraphennummer nicht. Das ist kein Entgegenkommen, das ist Heldentum, oder auch Dummheit ;o).
Wie gesagt, wenn das Arbeitgeberdarlehen während der Ehe abgeschlossen wurde, und ihr nicht in Gütertrennung lebtet, dann ja. Und zwar vor dem KU.
Bei dem Anwaltsdarlehen sehe ich keine Chance.
Geh doch mal zur Schuldenberatung! Die haben teilweise echt Ahnung und "da wirst Du geholfen".
