Wie berechne ich de...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Wie berechne ich den Unterhalt für meine exFrau - da Änderung der LstKl

 
(@jackomo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Forumsleser,

vor einigen Tagen bat mich unser (noch) gemeinsamer Anwalt, das wir ihm zur Berechnung des nachehelichen Unterhaltes, unsere Einkommensunterlagen der letzten 12 Monate zur Verfügung stellen. Bisher hatte ich zwar mit meiner "Frau" eine mündliche Einigung und ich stellte ihr ausreichend Unterhalt (1000 Euro monatlich) zur Verfügung. Naja, meine konkrete(n) Frage(n) an Euch:

Mit Wirkung zum 01.01.2006 habe ich eine geänderte Lohnsteuerklasse, nämlich von LstKlasse 3 mit 1 Kind, habe ich nun LstKlasse 1 mit 0,5 Kind (meine Frau im übrigen auch). Wenn wir also zur Berechnung die letzten Einkünfte nehmen, wird doch ein völlig falsches Bild gemacht!?
Wäre es nicht logischer, wenn wir das Bruttoeinkommen nehmen?

Da ich sowie unser gemeinsames Kind in der Vergangenheit, und auch künftig, privat krankenversichert sind, gehe ich doch richtig davon aus, dass ich diese Kosten abziehen kann, oder nicht?
Ich arbeite als Angestellter aus einem sog. HomeOffice, habe also mein Büro in meiner Wohnung, kann ich auch diese Kosten (anteilig) in Abzug bringen?
Welche steuerlichen vielmehr Unterhaltsrelevanten Auswirkungen hat eigentlich mein Firmenfahrzeug - hier habe ich ja auch Kosten.

Eventuell habt ihr für mich hilfreiche Tipps.

Besten Dank und Gruß, thomas


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2006 15:57
(@Cashcow)

Lass es vom Jahresbrutto berechnen unter Berücksichtigung der neuen Steuerklasse.

CC


AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2006 10:58
(@jackomo)
Schon was gesagt Registriert

und darauf lassen sich dann die RAe ein? Gibt es hier nicht eine logische oder vielmehr gesetzliche Vorgehensweise?

Ich habe keine Lust, mir irgendwann einmal einen Fehler (zumindest diesbezüglich 😉 ) nachsagen zu lassen.

Dennoch vielen Dank und Gruß


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2006 16:38
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo jackomo,

ihr habt beide st.kl I ?

es gibt noch immer die st.-kl. II, und zwar für den, in dessen haushalt das kind lebt, macht zwar nicht sonderlich viel aus, ist aber für deine/eure weiteren berechnungen relevant

nimm´s jahresbrutto, wie bereits empfohlen, und rechne mit der neuen st.kl. (z.b. mit www.nettolohn.de), das jahresnetto, das geteilt durch 12 monate ergibt das zugrundezulegende monatliche netto.

davon kannst du noch diverses in abzug bringen (google mal nach unterhalt und abzugsfähige kosten), vom verbleibenden betrag ist für den KU nach DT auszugehen, den ziehst du ab und übrig bleibt das, den EU "prägende", einkommen.

3/7 der differenz eurer "prägenden einkommen" bekommt dann die Ex
(auf seiten der Ex stellt der KU kein einkommen dar, er geht ja ans kind)

lg wolf


wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2006 17:54