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Einbehalt zuviel gezahlten Unterhalts, da EA durch Urteil ersetzt wird?

 
(@supercarsti)
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Hallo Lesende,

seit gestern gibt es hinsichtlich einer Unterhaltsklage meiner Ex ein Urteil des Familiengerichts -dazu habe ich eine Frage:

Vorab: Frau trennte sich am 8.9.04 mit unserem gemeinsamen Kind (jetzt 2 Jahre); Scheidung durch mich eingereicht im Juli 05 (Eheschliessung April 04), läuft. Frau klagtre auf horrenden Unterhalt für sich und Kind.

Bislang musste ich 126 EUR für Kind, 405 (!) für Ex zahlen; das war in einer EA so angeordnet - rückwirkend bis zum Trennungszeitpunkt (09/04).

Nun ersetzt das Urteil die EA: Rückwirkend zum Trennungszeitpunkt wurden die Zahlungen heruntergerechnet: Nun muss ich für Kind 192,- zahlen, für Ex 232. Also mehr fürs Kind und weniger für Ex; unter dem Strich über 100 EUR weniger als bislang.

Aufgrund der differenzierten Rückrechnung ergeben sich derartige Überzahlungen, dass ich für Kind erst wieder ab August zahlen müsste und für die Ex sogar erst wieder ab September.

Ex halt vor einiger Zeit mal mein Gehalt pfänden lassen, weil ich angeblich gem. EA zu wenig gezahlt hatte - nachweisbar gelogen.

Nun dreht sich der Spiess um: Ich habe Ansprüche.

Frage: Kann ich nun einfach meine Überzahlungen einbehalten und erst nach einem Ausgleich wieder zahlen (Urteil ersetzt EA rückwirkend!) - was in die eine Richtung geht (Aufrechnung und Pfändung bei angeblich fehlender Unterzahlung), muss doch logischerweise auch in umgekhrter Richtng funktionieren, oder?

Sämtliche Überweisungen wurden mit dem Verwendungszweck 'gem. EA unter Vorbehalt' gemacht.

Danke für Eure Antworten!!!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2006 15:26
(@fuzzy)
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Hallo Supercarsti,

  • Zum Kindesunterhalt

Meines Wissens nach kann ziviel bezahlter Kindesunterhalt Rückwirkend für 3 Monate zurück verlangt werden, wenn der Kindesunterhalt nicht verbraucht wurde.
Steht so oder so ähmlich im Gesetz, Denke ich.
Steht im Urteil, dass Du den zuviel bezahlten Unterhalt einbehalten darfst?
Kindesunterhalt einfach einbehalten ist nicht, Urteil hin oder her!

  • Zum Ehegattenunterhalt:

Ich denke anders verhält es sich beim Ehegattenunterhalt!

Vielleicht hilf hier ein jusristischer Winkelzug?

  • Zur Lohnpfändung

Nachdem Deine Ex nachweislich gelogen haben soll, besteht hier für Dich die Möglichkeit Deine Ex zu verklagen.
Sie hat nicht nur gelogen sondern auch falsche angaben vor Gericht gemacht, denn nur ein Gerichtsbeschluss kann eine Lohnpfändung veranlassen.
Ich Denke Du hättest hier Anspruch auf Schadensersatz!

Abschließend solltest Du auf alle Fälle Deinen RA zu Rate ziehen!
und noch ein persönlicher Rat!
Unser Staat hat die Kinder unter seinen besonderen Schutz gestellt.
D.h. für Dich: Was für die Kinder zählt, zählt für Dich noch lange nicht!
Leider ist die Gestzsprechung so, dass wenn Du zu Deinem Recht kommen willst, stets dies nur über eine Klage erreichen wirst. Warte ab, bis sich das JA einschaltet. Dann wirst Du sehen, was ich meine.
Gruss
Fuzzy


Ich habs bald geschafft !

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2006 15:40
(@papi74)
Registriert

Hallo,

bei dem zuviel gezahlten KU sehe ich schwarz. Ich gehe mal davon aus, dass dieser als verbraucht gilt und ist daher nicht zurückforderbar.

Bei dem TU/EU sehe ich ebenfalls erhebliche Probleme. Es sei denn du hast bei Deinen Zahlungen immer UNTER VORBEHALT angegeben.

Wenn du jetzt einfach das Geld einbehältst wird Dir Deine Ex erneut eine Pfändung an den Hals jagen.

Ich würde an Deiner Stelle den zuvielten Betrag TU/EU anmahnen aber weiterhin den jetzt zu entrichtenden Betrag zahlen.

Wenn Sie darauf nicht reagiert, dann drücke ihr ne Pfändung rein...

Bespreche das aber alles nochmals mit einem RA.

Viel glück

Papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2006 16:47