Guten Morgen und ein Frohes Neues Jahr,
ich bräuchte nochmals eine Einschätzung zur finanziellen Abwicklung der KiTa-Kosten. 🙂
Folgende Situation gibt es bei uns:
Kind und ich als Mutter leben mit einem neuen Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Das Kind wird ab 01.02.17 in eine 20 Std.-Betreuung in die KiTa gehen.
Gemeinsames Sorgerecht mit dem KV besteht nicht, ebenso kein Kontakt, Mindestunterhalt wird aber pünktlich gezahlt.
Zur Berechnung des Eigenanteiles ist mein neuer Partner jetzt aufgefordert worden, sein Einkommen darzulegen und sich an den Kosten zu beteiligen aufgrund eheähnlicher Wohnverhältnisse. Die Auskunft bekamen wir vom örtlichen JA und der KiTa.
Ist das rechtens so?
Er ist doch nicht der KV und hat damit nichts zu tun oder sehen wir das falsch? Gilt hier tatsächlich das Jahreseinkommen des Haushaltes, in dem das Kind aufwächst oder die Summe der Einkommen von Mutter und KV?
Liebe Grüsse und Danke für die Hilfe.
Wenn der Tag nicht dein Freund war, so war er dein Lehrer.
Hallo,
was steht denn in der Kita-Satzung?
Anstelle deines Partners würde ich schriftlich erklären, dass ich nicht mit dem Kind verwandt bin und deswegen keine Rechenschaft über meine Einkünfte ablegen muss.
Und das sie eine Rechtsgrundlage schriftlich benennen sollen auf deren Grundlage er diesem Kind unterhaltspflichtig sein soll.
Ich weiss dass die Gemeinden teilweise nach dem Haushaltseinkommen gehen um die nichtehelichen Eltern gemeinsam zu veranlagen. Allerdings ist dein Partner nicht der KV. Und das sollte deutlich gemacht werden.
Sophie
Servus und ergänzend:
meine Erachtens zielt die Anfrage darauf hin, Dir eine gewisse Haushaltsersparnis und somit mehr Einkommen zu generieren...nichtsdestotrotz Sophies Ratschläge umsetzen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
es geht nicht um eine Haushaltsersparnis sondern um die Tatsache, dass man nicht verheiratete Eltern nicht besser stellen will als verheiratete.
Leben also die Eltern zusammen, dann sollen sie auch gemeinsam für die Kita-Kosten aufkommen. Im konkreten Fall leben die Eltern aber nicht zusammen, deshalb sollte wie von AnnaSophie vorgeschlagen reagiert werden.
VG Susi
Hallo,
vielen Dank für die Tipps. 🙂
Ich werde jetzt die Vaterschaftsanerkennung zu den Berechnungsgrundlagen dazulegen sowie eine Erklärung meines Partners, dass er nicht der KV ist.
Mal sehen, wie sich das JA dann verhält.
In den Richtlinien hier in der Gemeinde ist von Eltern in einem gemeinsamen Haushalt die Rede. Das trifft einfach nicht zu.
Wenn der Tag nicht dein Freund war, so war er dein Lehrer.
In den Richtlinien hier in der Gemeinde ist von Eltern in einem gemeinsamen Haushalt die Rede. Das trifft einfach nicht zu.
Also wenn da in etwa steht, dass bei Eltern in einem gemeinsamen Haushalt das Haushaltseinkommens zur Berechnung des Eigenanteils an den Kita-Kosten zugrunde gelegt wird, dann lautet die Antwort schlicht und einfach, dass die Eltern nicht in einem gemeinsamen Haushalt wohnen. Die Erklärung Deines Partners tut zwar nicht weh, aber sie braucht es einfach nicht!
Normalerweise müsste doch in der Kita-Satzung noch etwas dazustehen, wie eben bei getrennt lebenden Eltern der Eigenanteil berechnet wird. :puzz:
toto
