Ganz kurze Frage. Das Jobcenter tritt zur Zeit an mich ran wegen Unterhaltszahlungen für die Mutter meines Kindes. Sie bezieht Hartz 4.
Nun wurde mir zugetragen dass ich für die Mutter keinen Unterhalt zahlen müsste wenn wir nie in einer Wohnung gewohnt haben. Sprich nie einen Eheähnliche Gemeinschaft gebidet haben.
Ist das so richtig?
Dann würde ich nämlich auf den nächsten Brief des JC eine entsprechende Antwort schreiben.
Vielen Dank für die Info und Gruß
Moin,
nein, dass ist falsch.
Der Betreuungsunterhalt für die Mutter ist auch dann zu zahlen, wenn nicht gemeinsam eine Wohnung bewohnt wurde. Der Betreuungsunterhalt ist als "Ersatz" dafür anzusehen, da sie einer Arbeit nicht nachgehen kann, da sie euer gemeinsames Kind betreut.
Also ist die Forderung des Jobcenters berechtigt.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Servus Canis!
Nun wurde mir zugetragen dass ich für die Mutter keinen Unterhalt zahlen müsste wenn wir nie in einer Wohnung gewohnt haben. Sprich nie einen Eheähnliche Gemeinschaft gebidet haben.
Von wem wurde das zugetragen?
Das mag vielleicht für den Ehegatten-Unterhalt gelten, zum jetzigen Zeitpunkt ist aber Betreuungs- (=BU) und Kindesunterhalt (=KU) maßgebend. Zumindest um den KU wirst Du nicht drum rum kommen, wenn Du leistungsfähig bist, gips noch BU obendrauf.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Ich kann es leider nicht genau beurteilen ab wann das Jobcenter das fordert da der Brief für mich nicht sehr verständlich geschrieben war und dort auch noch keine Forderungen sondern bisher nur das erste Schreiben gekommen ist indem von mir die Abgabe der Gehaltsabrechungen der letzten 12 Monate gefordert wird.
Die KM war schon Arbeitslos und in Hartz IV als wir zusammen gekommen sind. Das heißt sie hat im Prinzip keinen Arbeitsausfall in diesem Sinne und hatte auch nicht vor wieder in dem von ihr erlernten Beruf zu arbeiten.
Derzeit kümmert sie sich um eine Umschulung.
Unterhalt für das Kind zahle ich selbsverständlich seit der Trennung nach der DDT. Mich wunderte eben der Unterhalt für die Mutter.
Mein Kleiner geht mitlerweile auch zu einer Tagesmutter, aber die Mutter trotzdem weiterhin nicht arbeiten obwohl es ihr möglich wäre. Und sei es nur ein Minijob. Aber das ist eine andere Geschichte.
Heißt auch wenn wir nie eine Eheähnliche Gemeinschaft gebildet haben bin ich auch der Mutter zu Unterhalt verpflichtet während der ersten 3 Jahre, auch wenn sie arbeiten gehen könnte, es aber nicht tut?
Es ist auch nicht so dass ich kein Geld bezahlen möchte, aber zum einen ist auch bei mir trotz Vollzeit Job das Geld knapp und zum anderen ändert es durch Hartz IV auch nichts am Geld was der Mutter zur Verfügung steht.
Im übrigen finde ich es eine Frechheit dass das Kindergeld welches für das Kind sein soll im vollen Umfang dem Hartz IV Satz angerechnet wird, aber so sind leider unsere Gesetze...
Ich ja und was für eine Selbsterhalt habe ich als arbeitender Mann? Ich meine mal erwas von 1150 Euro gelesen zu haben, bin mir aber nicht mehr sicher.
Laut Fachbereich Jugend und Familie sind es aber nur 1080 Euro. Welcher Betrag ist der richtige und was sollte ich Unternehmen wenn der angegebene Betrag vom JA falsch ist?
Vielen Dank
Vielen Dank Susi 🙂
