Hi,
ich möchte versuchen eine Diskussion über den Rechtsgrundsatz zu starten:
Wer sich scheiden lässt hat Schuld an der Arbeitslosigkeit des Partners?
M.E. ist die im Streit mit Artikel 2 GG und dem Grundsatz, die Schuld an der Scheidung wird heute nicht mehr zu erörtert im Schiedungsverfahren.
Unter der Annahme dass ein Mann sich scheiden lässt weil die Ehegemeinschaft durch die Frau nicht mehr unterstützt wurde (die arbeitslose Frau hat nahezu alle Arbeit und Verantwortung dem arbeitenden Mann aufgehalst, sie wäre früher "schuld an der Scheidung" gewesen :gunman:) ist der Grundsatz "Wer sich scheiden lässt hat Schuld an der Arbeitslosigkeit des Partners" unzulässig da hiermit angenommen wird dass immer der scheidende Mann Schuld hat an der Scheidung. Die Schuldfrage jedoch wird heutzutage in einem Scheidungsprozess gar nicht mehr erörtert. Damit wird dem sich scheidenden Ehemann gar keine Möglichkeit mehr gegeben zu beweisen dass er nicht Schuld hat an der Scheidung und dementsprechend keine Schuld an der folgenden Arbeitslosigkeit des Partners.
Kennt jemand entsprechende Urteile die diesen Fragenkomplex erörtern? Bitte keine Kommentare dass ich mich nun mal scheiden lasse und damit nunmal Schuld habe und doch bitte meinen Pflichten nachkommen soll, das ist doch eine sehr einfache Sicht der Dinge (§2 GG).
"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Zu deiner Fragestellung wirst du keine Urteile finden, denn sie ist schlicht und einfach falsch.
Nicht durch die Scheidung ist jemand Schuld an der Arbeitslosigkeit oder anderem des ehemaligen Partners, sondern ein Unterhaltsanspruch ergibt sich aus der für die Jahre vorher gelebten und meist beidseitig beschlossenen Rollenverteilung in der Ehe.
Habt ihr euch zu Beginn der EHe darauf geeinigt, dass ihr beide voll oder teilzeitweiterarbeitet und euch die Kindererziehung gleichberechtigt teilt, dann wird ein Unterhaltsanspruch anders ausfallen, als wenn ihr beide gelebt habt "Frau dabeim bei den Kindern, Mann arbeitet".
Ebenso, wenn ihr gemeinsam beschließt 700 km vom Arbetisplatz der Frau wegzuziehen, in einer Situation, die ihr den einfach Wechsel einer Stelle nicht so einfach macht (da Beamtin).
Hat also nichts mit der Scheidung zu tun, sondern mit den eheprägenden Einkommensverhältnissen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
