KU, Sebstbehalt und...
 
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KU, Sebstbehalt und Geschenke an die Kinder

 
(@pleitegeier)

Hi,

weiss jemand wie es aussieht mit Geschenken an den Kindern wenn man durch KU und EU am Selbstbehalt verkehrt? Sind Geburtstagsgeschneke in den Almenten mit inbegriffen? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, wird erwartet bzw. mir zugestanden Geschenke an meine Kinder zu machen wenn ich am Selbstbehalt verkehre? In welcher Höhe?
Wer kennt relevante Urtteile?
"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH

"Motivation ist, wie üblich, SPAREN
ud nicht das Wohl des Kindes"
Pleitegeier, ein Vater der seine Kinder trotz Scheidung liebt und gerne grosszügig wäre wenn er dürfte und könnte

(Meine Alimente werden nur von Harz IV abgezogen, meine Kinder haben davon gar nichts, nur die Sozialkassen unterm Strich - an alle die meinen ich soll doch bitte meinen Pflichten nachkommen!!!!!!)


Zitat
Geschrieben : 21.04.2013 17:21
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es gibt auch dazu keine explizien Urteile. I.a. wird angenommen ,dass mit dem KU alle finanziellen Bedürfnisse des Kindes abgegolten sind, somit auch Geschenke. Die Höhe ist dabei so wenig definiert, wie der Wert der monatlich für Kleidungund Hyginieartikel etc.ausgegeben wird.

Im übrigen sind Geschenke immer freiwillige Gaben, die man machen kann oder auch nicht. Weder kann ein Elternteil, Großeltern oder Freunde gezwungen werden wen auch immer zu beschenken, nochwird je ein Richter festlegen KM muss x€ vom KU für Geschenke verwenden oder KV muss zusätzlich zum KU x€ für Geschenke ausgeben. Würde ja den Sinn eines Geschenkesals Anerkennung, freilwillige Gabe oder Zeichen der Zuneigung ad absurdum führen

Übringes vermisse ich immer noch deine Antwort auf die Frage wie sich der Umgang mit den Kindern gestaltet. Es drängt sich hier das Gefühl auf, dass es nur um Geld geht und nicht darum wie und ob du deine Kinder siehst.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2013 17:39
(@pleitegeier)

gute Frage, will ich meine kinder, aber falsch gestellt, ich muss etwa 1500 euro an flugkosten aufwenden um meine kinder zu sehen, unmöglich wenn man auf 600 euro selbstbehalt heruntergerechnet wird. ich werde dies noch gerichtlich klären lassen


AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2013 20:30