Gibt es noch befris...
 
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Gibt es noch befristete Unterhaltstitel?

 
(@diddi70)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

beim Ändern des Unterhaltstitels ist mir aufgefallen, dass dieser zeitlich unbegrenzt ist -vorheriger war bis zum 18. LJ begrenzt.
Dazu habe ich Folgendes gefunden: http://openjur.de/u/149580.html
Weiß jemand mehr?

Gruß
Diddi70

______________________
Edit: Überschrift auf Wunsch editiert


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.04.2013 12:58
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wodurch wurde er denn geändert?

Wenn er dir vom JA so vorgelegt wurde und du ihn unterschrieben hast, hast du das freiwillig getan.
Gemusst hättest du nicht.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2013 13:27
(@diddi70)
Schon was gesagt Registriert

Ups, kann jemand bitte die Überschrift ändern? Ich meinte natürlich "Gibt es noch befristete Unterhaltstitel"?  😉

Ich musste diesen ändern, da ich mehr zahlen muss. Den alten hatte ich dabei, wie gesagt befristet bis zum 18. LJ. Beim neuen steht nur "ab" und nicht mehr "bis".

Ergeben sich mir daraus Nachteile?
Kann ich den neuen noch abändern?
Oder sind mittlerweile alle unbefristet siehe OLG Hamm?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.04.2013 13:37
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin,

Ergeben sich mir daraus Nachteile?

Ja, natürlich. Der Titel ist über die Volljährigkeit hinaus wirksam. Beliebtes Spiel vieler Exen ist, diesen nicht herauszugeben, obwohl sie selbst barunterhaltspflichtig werden. Du musst dann auf Herausgabe klagen.

Kann ich den neuen noch abändern?

Nein, leider zu spät. Nur wenn der Inhaber damit einverstanden ist. Oder klagen, dies ist aber sinnlos, weil Du das nicht durchbekommst. Beim nächsten Mal drauf achten.

Oder sind mittlerweile alle unbefristet siehe OLG Hamm?

Nein, im Titel steht immer, was Du da reinschreibst. Du kannst auch reinschreiben, dass Du jeden Monat 250 Erdnüsse liefern wirst (als wenig praxistaugliches Beispiel), DU bist da völlig frei, weil Du diesen ja "freiwillig" unterzeichnest. Ein Gerichtsurteil stellt hingegen ein Titel dar, auf den DU keinen Einfluss hast.

LG,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2013 14:01
(@diddi70)
Schon was gesagt Registriert

Na toll, hab ich mir schon so gedacht. Mist.

Trotzdem Danke für die Infos! :thumbup:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.04.2013 14:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Diddy,

ein solcher Titel ist etwas ähnliches wie ein Auto-Kaufvertrag: Wenn Du einen solchen zum Listenpreis abschliesst, musst Du diesen auch bezahlen; selbst wenn Du später erfährst, dass andere Leute für dasselbe Auto 20 Prozent Rabatt herausgehandelt haben. Der Autoverkäufer (oder in Deinem Fall das Jugendamt) ist auch nicht verpflichtet, Dir den "Rabatt" von sich aus anzubieten.

Laut Deinen früheren Posts sind Deine Kinder jetzt 14 und 11 Jahre alt; das Ganze wirkt sich also aktuell noch gar nicht aus, sondern hat noch mindestens vier Jahre Zeit. Vermutlich wird Deine Ex bis dahin noch mindestens einmal eine Einkommensauskunft und eine Titelanpassung verlangen; das sind dann neuerliche Möglichkeiten, die jetzt versäumte Befristung nachzuholen.

Du allein entscheidest, was in einem Titel steht. Du bist auch nicht verpflichtet, die Berechnung oder die Vorlage des JA zu übernehmen. Ggf. schreibst Du ihn einfach selbst auf ein weisses Stück Papier.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2013 14:36
(@diddi70)
Schon was gesagt Registriert

Konnte noch alles abgewendet und geändert werden. Beim nächsten Mal überprüfe ich alles 2x  :thumbup:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.04.2013 19:18