wer kommt für meine...
 
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wer kommt für meine kinder auf (UH),kindesvater zahlt nicht , bin verheiratet

 
(@ela67)
Schon was gesagt Registriert

Ich bin mutter von 4 Kindern :winkewinke: :winkewinke: :winkewinke: :winkewinke:  :waescheab:,21m-14w,11m,7w, der 11 und die 14 järige bekommen keinen Unterhalt vom Erzeuger da er nicht auffindbar ist , unterhaltsvorschuss von 72 momaten wurden bereits gezahlt , nun ist es so das ich neu verheiratet bin , ein traum von einem mann :amor: und der beste papa für meine kinder !!! da er aber nicht der leibliche vater der kinder ist , frage ich mich , ob für 2 der kinder unterhalt zusteht und wer dafür aufkommt? Die kinder haben einen unterhaltstitel durch das jugendamt gegen den erzeuger!
Mit dem gehalt meines mannes ist es nicht einfach , immerhin hat er eine frau mit 4 kindern geheiratet , welch eine zumutung bei den gehätern und der zukunfts aussicht!!!
alles liebe aus der vor eifel
wünscht ela  🙂


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2006 16:06
 Uli
(@Uli)

Liebe ela,

herzlich willkommen bei vatersein.de!

Ich fürchte mal, dass es nicht gut für Dich/euch aussieht. Mit Deiner Wiederverheiratung entfällt der Unterhaltsvorschuss. Somit wird wohl Dein neuer Mann für Deine Kids mit aufkommen müssen. Das ging mir ca. 10 Jahre lang auch so. Der 1. Mann meiner Ex zhalte auch nur sehr unregelmäßig und bisweilen garnicht. Da musste ich selbstverständlich mit einspringen.

LG Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2006 16:13
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Zusatzfrage: Wenn Titel bestehen, warum wird nicht vollstreckt?

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2006 16:22
(@ela67)
Schon was gesagt Registriert

der kindes vater ist nicht  auffindabar :gunman:, titel liegt beim jugendamt vor, unterhaltsvorschuss ist geleistet worden , habe aber gehört das , wenn das einkommen des neuen ehepartners zu gering ist , da der regelsatz nicht erreicht wird, das es ein sozial geld gibt was es ausgleicht , liege ich da richtig!??? :question:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2006 16:34
(@lilli)
Rege dabei Registriert

Hi ela67,

probiere es doch mal bei der Familienkasse. Da gibt es den Kinderzuschlag, den du beantragen kannst, wenn das Familieneinkommen gering ist. Der Kinderzuschlag wird max. 36 Monate gezahlt und beträgt bis zu 140 € pro Kind und ist einkommensabhängig.
Lass dich doch da mal beraten.

Grüsse
lilli


Leben ist das, was passiert,
während Du eifrig dabei bist,
andere Pläne zu machen.
(John Lennon)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2006 16:55
(@magenta21)
Schon was gesagt Registriert

ich würde an deiner stelle auch mal den alg-2 anspruch prüfen lassen. den kindergeldzuschlag erhältst du nur, wenn du aufgrund der kinder in´s alg-2 fallen würdest. (zumindest wurde mir das mal so erklärt)

sofern der bedarf der familie ohnehin höher ist, müsstest du vermutlich so oder so zur arge...


AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2006 18:26