Ich bin mutter von 4 Kindern :winkewinke: :winkewinke: :winkewinke: :winkewinke: :waescheab:,21m-14w,11m,7w, der 11 und die 14 järige bekommen keinen Unterhalt vom Erzeuger da er nicht auffindbar ist , unterhaltsvorschuss von 72 momaten wurden bereits gezahlt , nun ist es so das ich neu verheiratet bin , ein traum von einem mann :amor: und der beste papa für meine kinder !!! da er aber nicht der leibliche vater der kinder ist , frage ich mich , ob für 2 der kinder unterhalt zusteht und wer dafür aufkommt? Die kinder haben einen unterhaltstitel durch das jugendamt gegen den erzeuger!
Mit dem gehalt meines mannes ist es nicht einfach , immerhin hat er eine frau mit 4 kindern geheiratet , welch eine zumutung bei den gehätern und der zukunfts aussicht!!!
alles liebe aus der vor eifel
wünscht ela 🙂
Liebe ela,
herzlich willkommen bei vatersein.de!
Ich fürchte mal, dass es nicht gut für Dich/euch aussieht. Mit Deiner Wiederverheiratung entfällt der Unterhaltsvorschuss. Somit wird wohl Dein neuer Mann für Deine Kids mit aufkommen müssen. Das ging mir ca. 10 Jahre lang auch so. Der 1. Mann meiner Ex zhalte auch nur sehr unregelmäßig und bisweilen garnicht. Da musste ich selbstverständlich mit einspringen.
LG Uli
Moin,
Zusatzfrage: Wenn Titel bestehen, warum wird nicht vollstreckt?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
der kindes vater ist nicht auffindabar :gunman:, titel liegt beim jugendamt vor, unterhaltsvorschuss ist geleistet worden , habe aber gehört das , wenn das einkommen des neuen ehepartners zu gering ist , da der regelsatz nicht erreicht wird, das es ein sozial geld gibt was es ausgleicht , liege ich da richtig!??? :question:
Hi ela67,
probiere es doch mal bei der Familienkasse. Da gibt es den Kinderzuschlag, den du beantragen kannst, wenn das Familieneinkommen gering ist. Der Kinderzuschlag wird max. 36 Monate gezahlt und beträgt bis zu 140 € pro Kind und ist einkommensabhängig.
Lass dich doch da mal beraten.
Grüsse
lilli
Leben ist das, was passiert,
während Du eifrig dabei bist,
andere Pläne zu machen.
(John Lennon)
ich würde an deiner stelle auch mal den alg-2 anspruch prüfen lassen. den kindergeldzuschlag erhältst du nur, wenn du aufgrund der kinder in´s alg-2 fallen würdest. (zumindest wurde mir das mal so erklärt)
sofern der bedarf der familie ohnehin höher ist, müsstest du vermutlich so oder so zur arge...
