Hallo
Nehmt es mir nicht übel, aber bei der Vielzahl an Regelungen bezogen auf Unterhalt - gepaart mit meiner Geschichte hätte ich mal eine Frage.
Nehmen wir einmal an ich bekomme Ende Juli das alleinige Sorgerecht für meine Kleine - welche Schritte in Bezug auf Unterhalt müßte ich dann und wo einleiten.
Mein Anwalt macht Urlaub und ich will hier nich 3 Wochen nichtstuend dasitzen,...
Derzeit wird vom Heim dafür gesorgt das Mama eine eigene Wohnung ca. 50 km von hier weg bekommt und ich befürchte dort wird sie wegen ihrer Unfähigkeit mit Geld umzugehen und wegen ihres gleichgültigen Lebensstils auch nicht lange bleiben - sprich: Sie wird sich aus den Staub machen!?
Ich erhalte derzeit Unterhaltsvorschuß, da Mama ihr Einkommen des letzten halben Jahres (Lehre) dort nicht angegeben hat und auch sonst keinen Cent bis jetz gezahlt hat. Derzeit ist sie wieder arbeitslos, da sie die 3. Lehrstelle nun auch gefeuert hat!?
Um inhaltlich den Sachverhalt zu verstehen, überfliegt mal kurz meine Geschichte (Link in der Signatur) ansonsten bin ich für jede Hilfe dankbar.
Gruß, Stefan
Ich denke, das du wahrscheinlich nicht viel tun kannst.
Solange die KM kein irgendwie geartetetes Einkommen hat, kannst du zwar versuchen von ihr was zu bekommen ,aber das wird ziemlich unfruchtbar sein.
Das Kind hat z.B. das Recht auf einen Titel, den sie unterschreiben muß. Aber wo nichts ist, ist halt auch nichts zu holen.
Trotzdem kannst du natürlich versuchen sie auf Unterhalt zu verklagen, schließlich unterliegt sie ja einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Vielleicht bringt es ja rigendwas.
Eine Möglichekit gäbe es noch, aber da hab ich keine Ahnung, ob es dazu schon irgendwann mal ein Urteil gab. Laut Gesetz können auch die Großeltern zum KU herangezogen werden, wenn der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig ist. Aber ob es je so ein Urteil gab ?????
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Muckebruder,
du wirst auch nach einem Urteil Unterhaltsvorschuss vom JA erhalten, selbst wenn die KM nicht mehr "greifbar" ist.
Was ich an deiner Stelle unbedingt machen würde, ist einen vollstreckbaren Titel erwirken, auch wenn die Aussicht auf Erfolg nicht rosig ist. Sollte die KM irgendwann zur Vernunft kommen und sich in einer Arbeit halten können, hast du was in der Hand. Denk dran, es ist deine Pflicht, für deine Tochter den KU zu erkämpfen.
Ich drücke dir die Daumen, dass du das alleinige Sorgerecht (mit allem) erhältst. :thumbup:
Fördere dann jedoch auch den Umgang der Kleinen mit der Mutter (innerhalb vertretbarer Grenzen, versteht sich!), das schuldest du deiner Kleinen. Sie wird, wenn sie ihre Mutter kennt, ein wenig besser durchs Leben finden. Kein Mensch wird für immer so gedankenlos und "verstrahlt" bleiben, ich hoffe, dass diese KM sich bald eines Besseren besinnt.
Alles Liebe und Gute
Wolfsfrau
Denk dran, es ist deine Pflicht, für deine Tochter den KU zu erkämpfen.
Im Kämpfen bin ich gut (geworden),...
Fördere dann jedoch auch den Umgang der Kleinen mit der Mutter,...
Ich fördere ja schon wie ein Blöder. Sie hat traumhafte Umgangsvereinbarung die ALLE nach IHREM Willen aufgestellt worden und trotzdem KOMMT SIE NICHT. Mag sein das meine Kleine noch etwas zu klein ist, aber komischerweise fängt sie sofort an zu weinen und klammern sobald sie einen grünen Bus sieht (Heimbusse sehen auch so aus) - da weiß ich dann auch wie intensiv sich Mama um sie kümmert,...
Danke für deine Antwort. Werd mich mal in die Spur machen und mich zwecks Titel informieren,...
Gruß, Stefan
