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Unterhaltspflicht bei Arbeitslosigkeit

 
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo zusammen,

habe ich eben entdeckt:

Unterhaltspflicht auch bei Arbeitslosigkeit
Wer arbeitslos ist, ist damit nicht automatisch von der Unterhaltspflicht befreit. Das Oberlandesgerichts Koblenz hat entschieden, daß der Betroffene zumindest einen Teil des Arbeitslosengeldes für Unterhaltszahlungen zur Verfügung stellen muss, und zwar dann, wenn er nicht oder nicht intensiv genug nach einem neuen Job sucht. Dabei müsse er sich notfalls auch auf Stellen bewerben, für die er überqualifiziert sei, so die Richter.
Dabei müsse er sich notfalls auch auf Stellen bewerben, für die er überqualifiziert sei, entschieden die Richter (Az.:13 UF 337/05).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Unterhaltsklage einer geschiedenen Ehefrau statt. Der Ex-Ehemann hatte Unterhaltszahlungen unter anderem mit der Begründung verweigert, er sei arbeitslos und daher nicht leistungsfähig. Das OLG ließ im Gegensatz zum Familiengericht in Koblenz, das die Klage zuvor abgewiesen hatte, diese «Entschuldigung» nicht gelten.
Die Richter hielten dem Ex-Mann vor, er müsse sich ein so genanntes fiktives Einkommen anrechnen lassen. Er habe sich zwar auf insgesamt 72 Stellen erfolglos beworben, gleichwohl jedoch nicht ausreichend um Arbeit bemüht. Insbesondere bemängelten die Richter, dass er sich nur auf Stellen beworben habe, die seiner beruflichen Qualifikation entsprachen. Als er die Aussichtslosigkeit dieser Bewerbungen bemerkte, hätte er sich auf Stellen mit geringeren Anforderungen bewerben müssen, so das OLG.

Quelle:  www.NRWinfothek.de

Gruß
Tina


Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2006 16:16
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Tina,

ist ja merkwürdig - google liefert zu diesem Az ein anderes Urteil:

Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 19.9.2005 (AZ: 13 UF 337/05, NJW-RR 2005, 1675) einen Verzicht auf nachehelichen Unterhalt einer Ausländerin, der gegenüber einem Elektroingenieur abgegeben worden war, zwar für wirksam gehalten, da die Parteien zunächst voll erwerbstätig bleiben wollten und die Frau über ausreichende Sprachkenntnisse verfügt habe, um den Inhalt des Unterhaltsverzichts zu begreifen. Allerdings missbrauche der Ehemann, der sich nicht ausreichend um eine Erwerbstätigkeit bemüht hatte, die ihm vertraglich eingeräumte Rechtsmacht, wenn er sich nunmehr auf den Unterhaltsverzicht berufe, obwohl die Frau aufgrund der Betreuung des gemeinsamen Kindes über keine nennenswerte Einkünfte und keinerlei Vermögen verfügt.

Das OLG Koblenz selbst bietet unter dem Az diese Entscheidung nicht an. Wichtig zu wissen wäre, ob es um KU oder TU/EU ging. Aber dem OLG Koblenz ist eh keine Rechtsverdrehung abstrus genug, um hieraus ein Urteil im Namen des Volkes zu konstruieren.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2006 16:28
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Deep,

ich fand auch merkwürdig, daß nicht differenziert von KU oder EU geschrieben wurde.

Hm merkwürdig, merkwürdig......1 Az.....mehrere Urteile?

LG
Tina


Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2006 16:51
 Uli
(@Uli)

Liebe Tina,

ich merke, Du hörst auch NRW-Lokalradio. Ich hatte es auch gerade eingestellt und nach Deeps kleinen Hinweis auch wieder gelöscht.  :redhead:

Ich hatte vorher versucht, das Urteil auf der Seite des OLG Koblenz zu finden. Es gilt dort offensichtlich als nicht veröffentlichungswürdig, weshalb es dort nicht ausgewiesen wird.

Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2006 17:01
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Uli,

ich selbst habs heute gar nicht gehört. Micha rief mich an, die haben den Sender in der Firma laufen 🙂

Stört mich ja jetzt schon, daß es so eher verwirrend ist.

LG
Tina


Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2006 17:58