Wenn zuviel Unterha...
 
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Wenn zuviel Unterhalt bezahlt wurde, was dann?

 
(@entsetzt)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

momentan steht die gerichtliche Entscheidung an ob EX BU von mir bekommt (rückwirkend, da sie wieder arbeitet).
Meine Frage:
Ich habe seitdem BU gefordert wurde den bislang freiwillig bezahlten KU als Gesamtunterhalt bezahlt zur Verrechnung bis der tatsächliche BU beschlossen ist. So hat es gleich meine Anwältin der Gegenseite mitgeteilt.
Wenn nun entschieden wird, dass ich keinen Unterhalt zu leisten habe, kann ich dann den daraus resultierenden Überschuß zurückverlangen?

Gruß

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2010 20:28
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Du kannst es versuchen, da das Geld aber zwischenzeitlich ''verbraucht''ist, stehen die Chancen schlecht bis unmöglich.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2010 21:06
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Entsetzt,

vergiss es.
Ich habe noch nie von einem Beschluss gehört, der zu hohe Unterhaltszahlugen zurückfordert oder zumindest anrechnet.
Und was willst du mit einem Titel, den Mami nicht bedienen kann?

Mann zahlt nicht zuviel! Und wenn man einen Titel und Angst vor einer Pfändung beim Arbeitgeber hat, kann man sich einfach trösten: Das Geld ist nicht weg. Es gehört einfach nur Jemanden anders.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2010 22:26
(@entsetzt)
Rege dabei Registriert

Hallo,
Mama kann bedienen; sie verdient jetzt wieder min. € 2.500,-- netto.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2010 02:10
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus entsetzt,

trotzdem, vergiss es! Es wird sich armgerechnet, das Geld ist bereits verbraucht (sog. Entreicherung) und notfalls wird noch gelogen, dass sich die Balken biegen.
Der streit darum kostet am Ende mehr als die Sache ursprünglich wert war.

Dann hast Du evtl. Recht aber die Kohle hat Dein Anwalt....

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2010 09:37
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

das gleiche hab ich auch. Theoretisch, könntest du. Aber praktisch.... hmm.....

Selbst wenn du einen Anspruch hättest, ist das Geld bereits verbraucht. Und ich denke mal, an
Argumenten wird es "ihr" nicht mangeln.

Mein Anwalt erklärte mir, dann angeblich nach neuem FamG, der zuviel gezahlte UH zurück-
verlangt werden könnte. (Zumindest Theoretisch).

Wie das allerdings in der Praxis funktionieren soll, ist mir schleierhaft.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2010 11:53
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

auch ein Gericht wird vorhersehbar argumentieren, dass "zuviel" Unterhalt höchstens aufgrund früherer Festlegungen oder Vereinbarungen gezahlt werden und dass Veränderungen von Unterhaltsvoraussetzungen und -zahlbeträgen sich nur in der Zukunft auswirken können.

Auch ein Arbeitnehmer verlässt sich schliesslich darauf, dass die Kohle aus seiner Lohntüte "seins" ist - und der Arbeitgeber nicht irgendwann mit Verweis auf rückwirkende Tarifverträge (die es in der Realität natürlich nicht gibt) einen Teil davon wieder haben will.

Theoretisch kann man darüber Streit anfangen; praktisch wird man voraussichtlich auf den Kosten sitzenbleiben und hat dann schlechtem Geld noch gutes hinterhergeworfen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2010 12:20
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich denke auch, dass das Gericht argumentiert, dass der Vergleich / bzw. das Urteil, solange greift,
bis es durch das Gericht abgeändert wird. Die Kohle vom Unterhalt wird definitiv verbraucht sein.
Ich denke auch, das "wenn überhaupt" dafür ein neues Faß aufgemacht werden müsste.

Ich denke, wenn man alleine den Streitwert und die zu erwartenden Kosten gegenüberstellt, wird
deutlich, ob man das möchte, oder nicht.

Das Gericht wird das "vermutlich" nur wenig interessieren. Und wenn man dann doch etwas unternimmt,
verdient das Gericht schön mit.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2010 12:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich will ja nicht sagen, dass ich die Chancen für sehr hoch halte, aber wie gesagt besteht die Chance zur Rückforderung seit 1.9.2009.

Wenn das dann aber nie einer fordert, wird das natürlich auch nie was.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2010 13:11
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

auch wenn ich vielleicht haue kriege... Ich werde es bei meinem Unterhalts - Abänderungsprozess
im August einfordern.

Der Schluss bleibt zwar momentan noch offen, jedoch versuchen werde ich es. Und ich habe
Pfändungsschutz beantragt.

Ich bin ja mal gespannt.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2010 13:56




(@entsetzt)
Rege dabei Registriert

Ich will ja nicht sagen, dass ich die Chancen für sehr hoch halte, aber wie gesagt besteht die Chance zur Rückforderung seit 1.9.2009.

Wenn das dann aber nie einer fordert, wird das natürlich auch nie was.

Gruss Beppo

Hallo,
wo steht das mit der Möglichkeit der Rückforderung? Paragraph?

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2010 18:16
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi
Ich habe dazu nur  das gefunden

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2010 18:31
(@yonder)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe mal irgendwann, irgendwo gelesen, dass zuviel gezahlter Unterhalt nicht zurückgefordert werden kann; er gilt als verbraucht.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2010 23:08
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

es geht eigentlich um die sog. Entreicherung.

Diese war bis zum 31.08.2009 so möglich und beliebt. Mit dr Überführung des FGG in das FamFG ist das nicht mehr ganz so einfach möglich, wie >§ 241 FamFG< sagt.

Bitte auch >das< zu Punkt 8 lesen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2010 23:15