Wegfall von UVG bei...
 
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Wegfall von UVG bei Neuverheiratung?

 
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Also, ich bin ja jetzt mal gespannt. Es gibt nette Foren usw. und da kam folgende Frage:

"Außerdem konnte ich bei einer Bekannten mitbekommen, dass UVG-Leistungen eingestellt werden, sobald man neuheiratet. Der Kindsvater arbeitet kaum, verdient demnach auch nicht genug. Es würden somit 266 Euro in der Kasse fehlen. Auch mit der Änderung der Steuerklassen, würde dieser Betrag nicht wieder hereingeholt werden können.

Ist dies korrekt? Sehr ungerecht meiner Meinung nach, da wir schon zum jetztigen Zeitpunkt für ALLE Kosten der Kinder aufkommen..."

Zitat aus: http://www.gutefrage.net/frage/neuheirat---namensaenderung-kinder---wegfall-uvg#answer71442887

Ihr als Experten habt doch bestimmt da ne Ahnung.


A life lived in fear is a life half lived

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2013 19:29
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Hexyl,

je der Vorschuß wird nichtmehr gezahlt, wenn der Elternteil bei dem die Kinder leben heiratet.

Knackpunkt ist die Formulierung "alleinerziehend"

Unterhaltsvorschuß

Im UVschg wird festgelegt, dass der betreuende Elternteil, ledig, geschieden verwitwet oder dauerhaft getrennt lebend vom Ehemann oder Lebenspartner sein muß.

LG Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2013 20:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau.
Die Mutter kann so viel verdienen oder Vermögen haben wie sie will.
Sie bekommt trotzdem UVG.
Erst wenn ein Mann da ist, der für das Kind aufkommen könnte, entfällt  das.
Auch wenn er ein armer Schlucker ist.

Entspricht also zu 100% der Familienrechtslogik.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2013 20:43
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Tolle Logik. Würde für uns bedeuten, die EX meines Partners sollte schnellstens heiraten, damit zumindestens der UV weg fällt.  :knockout:

Normaler Unterhalt muss weitergezahlt werden.  :rofl2:


A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2013 21:18
(@Inselreif)

das wird sogar taggenau berechnet und so schnell wie die Rückforderung kommt, kann man gar nicht gucken.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2013 14:00
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Das kann ich mir vorstellen. in Forderungen sind Ämter im allgemeinen sehr schnell, nur wenn man etwas will, eher langsam  🙂


A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2013 14:31