Unterhalt an 18 Jäh...
 
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Unterhalt an 18 Jährige /Ausbildung 2 x abgebrochen

 
(@wusel)
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Guten Tag an alle,

meine Tochter, 18, hat eine zweite Ausbildung begonnen und nun ist diese wieder aus eigenem Verschulden abgebrochen worden. Nun stehen auch nur noch meine beiden anderen kinder, 10 und 16 auf der Lohnsteuerkarte. (Also scheinbar erhält sie auch kein Kindergeld)  Muss ich denn nun noch weiterhin Unterhalt an die 18 - jährige zahlen? Sie wohnt bei der Mutter (sind 6 Jahre geschieden), es liegt kein Titel vor.

Wäre echt nett, wenn mir hier jemand helfen könnte.

Liebe Grüße
wusel


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2013 19:41
(@friese)
Rege dabei Registriert

Guten Abend wusel,

ich kann Dir gerne mal ein paar Dinge nennen, wie ich sie weiß.

Eltern schulden ihren Kinder nur eine Ausbildung. Sollte Deine Tochter jetzt Unterhalt von Dir fordern, muss sie Dir schon ihre Bedürftigkeit nachweisen. Für's Nichtstun hat sie keinen Anspruch auf KU, sie hat eine eigene Erwerbsobliegenheit. Sollte sie noch einen Anspruch auf KU haben, ist ihre Mutter mit im Boot.

Was waren denn das für Ausbildungen und warum wurden die beendet? Hast Du KU gezahlt während dieser Zeit, und die Mutter? Bekam Tochter eine Vergütung, die Du von Deinem KU abgezogen hast? Was hat Deine Tochter jetzt vor und wie ist euer Verhältnis? Vielleicht kannst Du ja ganz vernünftig mit Deiner Tochter reden, wie sie sich das mit KU vorstellt, denn aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass die oben aufgeführten Punkte von einem Gericht nicht immer so gesehen werden.
Sei froh, dass kein Titel besteht, eigentlich kannst Du ab sofort die Zahlungen einstellen.

Grüße Friese


AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2013 20:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Wusel.

So wie Frieda schon sagte, dadurch dass es keinen Titel gibt, kannst du die Zahlung sofort einstellen.
Dann muss deine Tochter selbst aktiv werden und dir ihre Bedürftigkeit samt stringenten Ausbildungsaktivitäten nachweisen, zuzüglich Nachweisen über das Einkommen der Mutter.
Das ist ein hoher Berg über den sie rüber müsste.

Je nachdem, wie euer Verhältnis ist, kannst du den Hahn einfach zu drehen und entspannt abwarten was passiert oder du gehst auf sie zu und berätst sie in Fragen ihrer Zukunft und wie du sie dabei unterstützen kannst.
Und das sollte dann nicht nur raus gepresstes Geld sein.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2013 21:09
(@friese)
Rege dabei Registriert

Hi Beppo,

die Frieda heißt Friese  😉

Grüße


AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2013 21:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Oops.  :redhead:


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2013 21:35
(@wusel)
Schon was gesagt Registriert

Danke für eure raschen Antworten.

Die Ausbildungen waren beide im gastronomischen Bereich.
Bei der ersten passte ihr eine Kollegin nicht, bei der zweiten gab es Sachen wie, dass sie sich geweigert hat, im Dunkeln Leergut nach draussen zu bringen, im Regen könne sie nicht zur Arbeit kommen, sie müsste vom Arbeitgeber abgeholt werden, usw usw. Laut telefonischer Auskunft vom AG, überhaupt keine Bereitwilligkeit. Einfach untragbar für den AG eben.  Dazu muss ich sagen, dass sie sich vorher auch über mehrere Jahre in  psychologischer Betreuung befand, also betreutes Wohnen sozusagen für schwer erziehbare Jugendliche. Die Mutter hat sie dann wieder zu Hause aufgenommen, was meiner Meinung nach nie hätte passieren dürfen. Sie klaut, lügt und betrügt usw. Gut, das tut nichts zur Unterhaltssache.

M.E. ist sie auch gar nicht in der Lage eine Ausbildung zu machen, sondern müsste direkt arbeiten.
Das Verhältnis ist nicht sehr angenehm, schon aus den genannten Gründen. Hilfe wurde ihr meinerseits über Jahre angeboten, ist  jedoch immer nur ausgenutzt worden, Versprechungen ihrerseits wurden nie einghalten. Mehrmals ist mir auch die Mutter in den Rücken gefallen, da sie finanziell natürlich besser dasteht, wenn die Tochter bei ihr wohnt.
Wenn sie Geld von mir bekommen hat, gibts dann ein piercing usw.
1000€ hat sie bekommen zum 18 Geburtstag, angespart über die Jahre. Wo die geblieben sind, keine Ahnung.

Nun hat sie über einen Anwalt KU gefordert.
Ob sie mom arbeitslos gemeldet ist o.ä., weiss ich nicht.

Ehrlich gesagt, weiss ich auch wirklich überhaupt nicht, in welche Richtung eien eventuelle Ausbildung bei ihr gehen sollte. Also, ich meine wegen einen fruchtenden Gesprächs..
Ausserdem zahle ich ja auch noch KU für die anderen beiden, irgendwas muss ich ja auch noch zu  beissen haben und sehe irgendwie nicht ein, dieses o.g. Nichtstun zu unterstützen.

Bin ich denn verpflichtet, dem Anwalt direkt meinen Verdienst offenzulegen, oder sollte ich ihm dies erst darlegen?

Liebe Grüße
wusel

.......und ganz lieben dank!! für eure Meinung und das weitergeben eures Wissens


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2013 21:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zuerst sollte der RA selbst Auskunft über den bisherigen und momentanen Ausbildungsverlauf geben.

Wenn ich dich recht verstanden habe, macht sie im Moment ja gar keine.

Dann hat sie Auskunft über ihre Ausbildungsvergütung zu geben und über das Einkommen ihrer Mutter.
Letzteres allerdings nicht zwingend vor deiner Auskunft.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2013 22:07
(@friese)
Rege dabei Registriert

Hi wusel,

so wie Du das geschildert hast, rate ich Dir, ab sofort keinen KU mehr zu zahlen! Es ist sehr schwer, zuviel gezahlten Unterhalt zurück zu bekommen. Es kann Dir erst mal nichts geschehen.

Ein Anwalt kann viel schreiben und auch viel fordern. Und ich weiß selbst, man ist dann erst mal eingeschüchtert. So ging es mir, bevor ich Hilfe in diesem Forum bekam.

Deine zwei anderen Kinder, leben die bei der Mutter? Hat Deine Ex selbst ein Einkommen? Deine vollj. Tochter wäre außerdem im 4. Unterhaltsrang, hätte sie noch einen Anspruch, was ich stark bezweifle. Beide Ausbildungen wurden von Deiner Tochter mutwillig bzw. selbst verschuldet abgebrochen.

Grüße Friese


AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2013 22:29
(@wusel)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend,
 
bin ich denn verpflichtet, dem Anwalt sofort Auskunft über meine Verdienstverhältnisse zu geben? (zu verbergen hab ich nix).
Würdet ihr mir raten, dem Anwalt meine Meinung zu schreiben oder um ein Gespräch zu bitten?

Ja, die beiden jüngeren Kinder leben bei der KM und KM hat auch ein eigenes Einkommen. Das muss dann ja im Falle des Falles einbezogen werden, so wie ich weiss.

Mit euren Tips konnte ich das WE halbwegs ruhig verbringen. Vielen Dank noch mal.

wusel


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2013 23:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin wusel,

bin ich denn verpflichtet, dem Anwalt sofort Auskunft über meine Verdienstverhältnisse zu geben? (zu verbergen hab ich nix).
Würdet ihr mir raten, dem Anwalt meine Meinung zu schreiben oder um ein Gespräch zu bitten?

Du bist grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet - so, wie jemand grundsätzlich verpflichtet ist, Einkommen zu versteuern. Allerdings hat auch Deine Tochter grundsätzliche Verpflichtungen - unter anderem die, ihre Unterhaltsberechtigung nachzuweisen und eine eventuelle Ausbildung zielstrebig zu absolvieren. Beides ist bisher nicht ersichtlich.

Ein Anwaltsbrief löst hier keine Verpflichtungen aus; man kann ihn sogar ignorieren. Rechtlich ist er nichts anderes als wenn Dein Nachbar schreibt "gib mir 1.000 Euro" - auch da würdest Du ja nicht einfach Dein Portemonnaie zücken. Nur auf eine Klage durch ein Gericht müsstest Du reagieren. Angesichts der geschilderten Sachverhalte wird der Anwalt seiner Mandantin derzeit aber kaum zu einer Klage raten; sein Schreiben ist vermutlich eher ein "auf den Busch klopfen", ob Du aus lauter Schiss vor einem Gerichtsverfahren auch so bezahlst.

Ein Gespräch mit einem gegnerischen Anwalt ist entbehrlich und unüblich. Ich würde dem Herrn schriftlich in einem Zweizeiler kurz mitteilen, das Dir derzeit keine unterhaltsauslösenden Sachverhalte bekannt sind und Du die geforderten Auskünfte gerne erteilen wirst, sobald Dir solche Sachverhalte mitgeteilt und belegt wurden. Ein Anlass für vorauseilende Resignation oder eine Verbeugung vor den Prinzessinnen-Attitüden einer 19-Jährigen besteht nicht.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2013 13:01




(@wusel)
Schon was gesagt Registriert

hallo an alle,

hab dann heute Post vom Anwalt bekommen, dass alleine wegen der fehlenden Einkünfte der Tochter Unterhaltsrecht bestehen würde und ich meine Einkünfte nun unbedingt nachweisen solle.

Ich hatte auf den ersten Brief zurückgeschrieben, dass ich keine unterhaltsauslösende  Situation erkenne und diese mir doch bitte nachgewiesen werden soll.

Ach mänsch, muss ich mir nun doch auch einen Anwalt nehmen?
Was sagt ihr? 

Echt eh, sie sitzt zu Hause und dreht Däumchen, stampft mit dem Fuss auf und will Kohle.  :question:

LG an Euch!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2013 17:44
(@Inselreif)

Hi wusel,

Wieso willst Du Dir jetzt einen Anwalt nehmen? Willst Du zusätzliche Kosten haben?
@brille schrieb Dir doch schon alles, was man dazu sagen kann:

Ein Anwaltsbrief löst hier keine Verpflichtungen aus; man kann ihn sogar ignorieren. Rechtlich ist er nichts anderes als wenn Dein Nachbar schreibt "gib mir 1.000 Euro" - auch da würdest Du ja nicht einfach Dein Portemonnaie zücken. Nur auf eine Klage durch ein Gericht müsstest Du reagieren.

Da noch weiter drauf einzugehen, ob mit oder ohne Anwalt, bringt nur dann etwas, wenn Du das Nichtstun Deiner Tochter kampflos mit Unterhalt honorieren möchtest. Dann kannst Du auch gleich Dein Einkommen offenlegen und Unterhalt zahlen, ohne Dich lange zu streiten.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2013 17:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin wusel,

hab dann heute Post vom Anwalt bekommen, dass alleine wegen der fehlenden Einkünfte der Tochter Unterhaltsrecht bestehen würde und ich meine Einkünfte nun unbedingt nachweisen solle.

ich habe Dich doch bereits vor ein paar Tagen gefragt, was Du bei einer entsprechenden Anfrage Deines Nachbarn machen würdest. Du hast zwar nicht geantwortet, aber die vorhersehbare (und richtige) Antwort lautet "nichts". Das würde auch gelten, wenn der Nachbar "fehlende Einkünfte" als Begründung nennen würde.

Echt eh, sie sitzt zu Hause und dreht Däumchen, stampft mit dem Fuss auf und will Kohle.   :question:

Dann lass sie das doch einfach machen - solange, bis ihr der Fuss wehtut. Deine Tochter ist volljährig und für ihr Einkommen selbst verantwortlich. "Tochter sein" ist kein unterhaltsauslösender Sachverhalt; wenn sie keine Ausbildung macht und nicht studiert, muss sie sich eben eine Putzstelle suchen, anderer Leute Kinder hüten, Pommes braten oder wasauchimmer. Not your business.

Denkst Du, dass Du es schaffst, diesen Anwaltsbrief zu lochen, abzuheften und einfach gar nicht darauf zu reagieren? Dann kann der Anwalt überlegen, ob er seiner Mandantin zu einer (aussichtslosen) Klage rät - oder ob er sie auf ihre Eigenverantwortung hinweist. Möglicherweise auch auf den Umstand, dass man ohne Anwalt mit den Angehörigen reden kann, von denen man Geld möchte...

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2013 18:19
(@wusel)
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hallo und zuerst danke für eure Hilfe.

also, der anwalt schrieb doch tatsächlich, dass doch allein wegen der fehlenden einkünfte der tochter unterhaltsbedarf besteht.

ich hab natürlich schiss, denn ein gerichtsverfahren wollt ich nicht noch mal gerne bezahlen, wie schon wegen der km, die mich wegen 10 euro fehlenden uh verklagt hatte.

ich bin echt nicht verpflichtet, meine unterlagen rauszurücken, bevor die mir beweisen, warum die drauf kommen, dass bedarf besteht?

sollte denn der anwalt doch so dreist sein und eine stufenklage beantragen, das gericht den lügen glauben und ich wieder die arschkarte haben?

wenn sie doch wenigstens was machen würde, die tochter meine ich, arbeiten oder ausb., dann würde sie auch was bekommen. aber, so.....!?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2013 21:37
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Wusel,

Bedürftigkeit wird im BGB wie folgt definiert:

§ 1602 Bedürftigkeit
(1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

Ausbildung, Krankheit oder Erziehungszeiten können dazu führen, dass jemand "nicht im Stande ist", sich selbst zu unterhalten ...
... "Rumchillen" gehört nicht dazu.

Wenn Du tatsächlich erneut antworten möchtest, dann wäre jetzt sogar ein Zweizeiler zu viel Arbeit ...
... evtl. drei Worte:
"Wieso fehlen Einkünfte ?"

Besten Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2013 11:11
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ergänzend:

Andererseits ist jedoch nach der Rechtsprechung schon eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung abzulehnen, wenn feststeht, dass die begehrte Auskunft den Unterhaltsanspruch oder die Unterhaltsverpflichtung unter keinem Gesichtspunkt beeinflussen kann.

(www).rechtsanwaltdrpalm.de/auskunft.htm

LG

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2013 13:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin wusel,

ich hab natürlich schiss, denn ein gerichtsverfahren wollt ich nicht noch mal gerne bezahlen, wie schon wegen der km, die mich wegen 10 euro fehlenden uh verklagt hatte.

die Angst vor einem Gerichtsverfahren ist immer ein schlechter Ratgeber. Grundsätzlich kann in D jeder jeden wegen allem verklagen; auch Dein Nachbar Dich, weil Du Dein Auto falsch geparkt hast oder Deine Musik zu laut ist. Und ja: Auch Deine Tochter kann Dich verklagen, weil Du ihr nicht das Herumchillen finanzierst. Nur: Dann wird das gerichtlich geklärt - mit dem vorhersehbaren Ergebnis, dass sie nicht gehindert ist, ihren Unterhalt selbst zu erwirtschaften. Wenn Du stattdessen lieber das Portemonnaie öffnest und in vorauseilender Resignation "Unterhalt" bezahlst, bekommst Du diese Kohle nie wieder zurück. Und das wird teurer als ein Gerichtsverfahren.

Schon allein das Erteilen der verlangten Auskünfte ohne einen unterhaltsauslösenden Grund ist ein Signal an die Gegenseite namens "ich habe die Hosen voll, bitte tut mir nichts!" Und das solltest Du niemandem geben. Deshalb schrieb ich Dir dieser Tage ja bereits:

Denkst Du, dass Du es schaffst, diesen Anwaltsbrief zu lochen, abzuheften und einfach gar nicht darauf zu reagieren? Dann kann der Anwalt überlegen, ob er seiner Mandantin zu einer (aussichtslosen) Klage rät - oder ob er sie auf ihre Eigenverantwortung hinweist. Möglicherweise auch auf den Umstand, dass man ohne Anwalt mit den Angehörigen reden kann, von denen man Geld möchte...

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2013 13:29