Guten Abend, ich habe eine Frage bezüglich des Kinderfreibetrag. ich bin Verheiratet und habe einen 11 jährigen Sohn und aus erster Ehe zwei 20 jährige Söhne die beide Studieren, einer hat ein Wg Zimmer,einer wohnt bei der Oma. Die Mutter ist wohl nicht leistungsfähig. Bisher habe ich für beide einen halben Kinderfreibetrag. Steht mir nach neuer Rechtssprechung nicht der ganze Freibetrag zu? Gruß Karl Otto
Hallo Karl-Otto,
Einfach mal bei der KM anfragen, ob sie den Kinderfreibetrag braucht.
Gruß
Ole
***never give up***
Braucht Sie ,schon aus Prinzip
Hallo Karl-Otto,
Ich zitiere hier "Lexikon-familienrecht.de":
Jeder, der Kinder hat, hat Anrecht auf einen steuerlichen Kinderfreibetrag. Viele, die einen solchen Freibetrag auf der Steuerkarte eingetragen haben, fragen sich oft, ob sich diese Freibetrag überhaupt auf die zu zahlende Steuer auswirkt. Tatsächlich bringt der Kinderfreibetrag häufig steuerlich überhaupt keinen Vorteil.
Der Grund dafür ist ganz einfach: die meisten Eltern, die Kinder haben, lassen sich einerseits den Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen und beziehen andererseits das Kindergeld. Beide staatliche Leistungen dienen dazu, die Eltern zu entlasten. Grundsätzlich hat man aber nur ein Recht auf eine dieser beiden Entlastungen. Wer also Kindergeld bezieht, bei dem wird das Kindergeld steuerlich berücksichtigt, und der Kinderfreibetrag hat dann keine Wirkung mehr.
In den allermeisten Fällen ist es günstiger, Kindergeld zu beziehen. Erst ab einem Jahres-Brutto von etwa 50.000,00 Euro fährt man günstiger, wenn man auf den Bezug von Kindergeld verzichtet und stattdessen den Kinderfreibetrag voll in Anspruch nimmt.
Verteilung des Freibetrags
Vor diesem Hintergrund ist es in den allermeisten Fällen egal, welcher der beiden getrennt lebenden Eheleute nun den Kinderfreibetrag bekommt. Trotzdem gibt es auch dafür natürlich eine gesetzliche Regelung. Ab dem Jahr, das auf die Trennung erfolgt, erhalten die getrennt lebende Eheleute jeder für jedes Kind einen halben Kinderfreibetrag. Eine Übertragung des halben Kinderfreibetrags auf dem anderen Ehegatten ist - anders als beim Zusammenleben - dann nicht mehr möglich.
Gruß
Ole
***never give up***
Wenn die KM Barunterhaltspflichtig ist (weil Kinder volljährig) und nicht leistungsfähig (oder willig) kann der Freibetrag komplett auf den allein zahlenden Vater übertragenwerden. Dazu ist das Einverswtändnis der KM nicht nötig.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Karl Otto,
Wenn die KM Barunterhaltspflichtig ist (weil Kinder volljährig) und nicht leistungsfähig (oder willig) kann der Freibetrag komplett auf den allein zahlenden Vater übertragenwerden. Dazu ist das Einverswtändnis der KM nicht nötig.
Aber bitte die Sache vorher mit deinen eigenen Daten durchrechnen. Ich hab' die Einzelheiten zwar nicht mehr parat, aber wenn man den vollen Steuerfreibetrag hat, dann wird wohl auch das volle Kindergeld gegengerechnet, und es gibt daher wohl Situationen in denen es unterm Strich schlechter ist, wenn man den vollen statt nur den halben Freibetrag hat.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Guten Morgen,
das Kindergeld geht komplett an die Kinder und ich zahle pro Kind freiwillig 400 Euro. Bräuchte nur Stufe 3 zu bezahlen. Die Mutter hat keinen Kontakt zu den Kindern
Vielen Dank
Karl- Otto
Hi K-O,
das macht nichts, das KG wird trotzdem gegengerechnet, weil es ja statt Unterhalt an die Kinder geht.
Da es hier um Volljährige geht, kommt der "Trick", nur den Freibetrag BEA zu übertragen nicht in Betracht. Entweder vollen KFB mit vollem Freibetrag BEA und volles Kindergeld gegenrechnen oder halben KFB mit halbem Freibetrag BEA und halbes Kindergeld gegenrechnen.
Gruss von der Insel
Aber bitte die Sache vorher mit deinen eigenen Daten durchrechnen. Ich hab' die Einzelheiten zwar nicht mehr parat, aber wenn man den vollen Steuerfreibetrag hat, dann wird wohl auch das volle Kindergeld gegengerechnet, und es gibt daher wohl Situationen in denen es unterm Strich schlechter ist, wenn man den vollen statt nur den halben Freibetrag hat.
Stimmt genau! Hab ich selbst genauso erlebt.
Nachdem mein Einkommen vor acht Jahren unter ca. EUR 40.000 p.a. gefallen war.
Kann gut sein, dass diese Grenze heute bei etwa 50 Riesen pro Jahr liegt.
Malachits Tipp, mit spitzem Bleistift und den eigenen Zahlen zu rechnen kann ich zu 100% unterschreiben.
Schönen Sonntag 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Da der Fred einfach nur Kinderfreibetrag heißt, hänge ich mich mal mit drauf.
Bekommt das Kindergeld eigentlich der, der den Kinderfreibetrag eingetragen hat oder hat das nichts miteinander zu tun?
Meine Ex möchte nämlich "das Kindergeld auf sich übertragen" lassen. Kann sie das überhaupt allein? und wenn sie das macht, gehen die Kinder dann von der Steuerkarte runter?
Das KinderGELD bekommt immer der, bei dem die Kinder leben. Ein KinderFREIBETRAG bekommt jeder Elternteil, bzw im Steuerbescheid bekommt jeder Elternteil sein Kind berücksichtigt. Die Eintragung auf der Steuerkarte hat nur geringe Auswirkungen lud SolidaritätsZuschlag und Kirchensteuer
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Danke !
@LBM:
wie ich grade schon in einem anderen thread schrieb:
Das KinderGELD bekommt immer der, bei dem die Kinder leben.
das mag vielleicht in der Praxis meistens so sein, kann aber auch anders geregelt werden. Bei mir: Wohnsitz von Kind eins bei mir, Kind zwei bei Mutter. Jeder hat einen Freibetrag. Kindergeld fuer beide geht an die Mutter. Habe das beim Finanzamt so als Wunsch geäussert, und nach einigem Rumblättern in ihren Vorschriftenbüchern hat es die Finanzfrau entsprechend "eingestellt".
viele Grüsse
Azurit
