Hallo!
Hat jemand Erfahrung damit wie man einer Beistandschaft 'Beine' macht?
Selbige ist hier in FFM eine pure Katastophe - da passiert seit einem Jahr effektiv gar nix.
Der Vater der Kinder der Frau (wir sind beide zum 2. mal Verheiratet) vertritt die Ansicht es sei halt doof soviel zu arbeiten um den Mindestunterhalt für die Kinder aufbringen zu können. Zudem sei ja jetzt eine neue Geldquelle (also ich) im Haus und er fühle sich da nicht mehr zuständig (wobei er natürlich meint das sind SEINE Kinder - halt aber nur nicht wenns ums Zahlen geht).
Die Beistandschaft ist an dem Thema über 1 Jahr drann, passiert ist effektiv nichts, ausser das der KV bei Rückfragen durch die KM mal wieder ein Schreiben bekommt in dem er auf seine gesteigerte Erwerbsobliegenheit hingewiesen wird (ist auch doof - da müsste man ja seine Hobbies einschränken) mit Hinweis auf Klage bei nicht Nachweisen von Bewerbungsbemühungen.
Der KV ignoriert diese Schreiben konsequent - und es passiert nichts, ausser vielleicht wieder ein solches Schreiben.
Was nun ?
Konsequenter weise zahlt bei einer eigenen Klage ja die KM sämtliche Kosten, obwohl es um den Unterhalt der Kinder geht - also ist das auch keine wirkliche Option.
Ich bin ja mal gespannt - im November endet der Titel für die aktuellen 2.50 EUR - ob dann die Beihilfe plötzlich ganz überrascht darüber ist und davon ja gar nichts gewusst hat (Obwohl sie die Urkunde selber haben und schon mehrfach darauf hingewiesen wurden).
Kann man nur sagen: Frankfurt ist das Paradies der zahlungsunwilligen Väter !
Hi habakuk,
warum beantragen die Kinder nicht VKH?
Da ihr bereits geschieden seid, besteht keine notwendige Prozessstandschaft mehr und die Kinder können (vertreten durch die Mutter) selbst klagen.
Gruss von der Insel
Naja,
so einfach ist das nicht.
Zuersteinmal bin ich zwar geschieden - und jetzt mit der Mutter der betroffenen Kinder verheiratet. Entsprechend geht es um ihren Ex.
Das mit der PKH hatten wir uns auch erst so vorgestellt, es gibt da wohl aber das nette Detail das in diesem Fall eben nicht die Kinder klagen, sondern die Mutter, und der (fehlende) Unterhalt als Einkommen der Mutter betrachtet wird.
Entsprechend gibt es also nur dann PKH, wenn die Mutter selber entsprechend wenig verdient, und die Mutter zahlt im Endeffekt sogar noch die Reisekosten des ach so armen Kindsvaters (denn seine schwarzen Einkünfte gibt er ja bei seinem PKH Antrag nicht an).
Wo da die Logik ist ist mir auch nicht klar.
Hi habakuk,
dieses "Detail", dass der Kindesunterhalt durch den Betreuungselternteil im eigenen Namen geltend gemacht werden muss, nennt sich gesetzliche Prozessstandschaft und gilt nur bis zur Beendigung der Trennung - also Rechtskraft der Scheidung, 1629 III BGB.
Ab dann klagen die Kinder in eigenem Namen und werden nur durch die Mutter vertreten. Dabei kommt es zunächst einmal nur auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Kinder an.
Aber: die Kinder haben ein Recht auf Prozesskostenvorschuss als Unterform des Sonderbedarfs gegen beide Elternteile, also auch gegen den betreuenden. Wenn die Mutter also so viel Einkommen und Vermögen hat, dass sie die Prozesskosten ohne Verletzung der Selbstbehalte aufbringen kann, muss sie dieses Geld den Kindern zur Verfügung stellen. Wenn das nicht oder nur ratenweise geht, wird VKH bewilligt. Es gibt Gerichte, die prüfen das strenger und andere lascher.
Und irgendwo ist es ja auch fair, dass man sich nicht hinter dem mittellosen Kind verstecken kann, wenn genug Geld vorhanden ist.
Gruss von der Insel
Hm,
also genau diese 'Logik' kann ich eben nicht erkennen.
Die Mutter soll für das Durchsetzen der Unterhaltsansprüche der Kinder aufkommen.
Wo ist da bitte auch nur jedwede Logik dahinter - das besagte Mutter nicht nur mehr Unterhalt aufbringen muss, sondern jetzt auch noch zusätzlich zahlen soll? Der 'Sonderbedarf' richtet sich ja dann wieder ausschließlich gegen den Elternteil der ohnehin schon alleine betreut und praktisch alleine bezahlt.
Wo das jetzt 'fair' ist kann ich nicht erkennen.
Gruß
Habakuk
Moin habakuk,
Wo das jetzt 'fair' ist kann ich nicht erkennen.
das deutsche Familienrecht nimmt an keiner Stelle für sich in Anspruch, "fair" zu sein; insofern ist es müssig, die eigenen Erwartungen an dieses Postulat zu knüpfen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
ich versteh nicht ganz Dein Problem. Nichts ist
in Deutschland einfacher, als den KU durchzusetzen,
Leistungsfähigkeit natürlich vorausgesetzt.
Wenn das aus Steuergeldern alimentierte Inkassobüro
namens Beistandchaft nicht effektiv genug arbeitet, beende
doch diese und nehmt Euch einen Profi.
Unabhängig von der Frage der Prozesskostenhilfe ist überhaupt
nicht klar, ob die KM auf Kosten sitzenbleiben wird. Denn wenn der
Anspruch unzweifelhaft besteht und der Kindsvater nicht zahlt,
ist der Prozess vermeidbar und jeder RA wird beantragen, dem
KV die kompletten Kosten des Verfahrens aufzubürden. Darüber
entscheidet dann der Richter.
Und auch wenn die Kosten des Verfahrens hälftig geteilt werden, so
hat dann die KM einen Titel, außerdem ist die Nachzahlung ab
Inzugversetzung fällig.
In jedem Fall und überall auf der Welt muss man seine
Ansprüche durchsetzen, wenn man auf einen unwilligen
Gegenpart stößt. Und hier ist die KM der Kinder in der Pflicht,
wer auch sonst? Für nichtbetreuende Umgangselternteile
gibt es übrigens in Fragen des Umgangsrechts nichts Vergleichbares
wie es die Beistandschaft im Falle von KU gibt.
LG,
Mux
