Erneute Auskunftspf...
 
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Erneute Auskunftspflicht innerhalb der 2 Jahre

 
(@taddy)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Gemeinde,

jetzt flattert eine neues Schreiben vom RA meiner EX.

Die Situation ist so, dass ich bereits KU und TU zahle. Allerdings ist das Trennungsjahr rum und sie ist nun verpflichtet für sch selbst zu sorgen. Sie hat auch eine Teilzeitstelle angetreten.

Also mit obigem Schreiben teilt mir ihr RA mit, dass sie nun einen neuen Arbeitsvertrag hat und fordert mich (erneut) auf, Auskunft über meine Einkommensverhältnisse zu erteilen.

Meine Fragen:

1. Was bedeutet eigentlich der Satz: "Meine Mandantin ist nicht verpflichtet, Teilleistungen entgegen zu nehmen"?
2. Da die letzte Auskunft erst ein Jahr her ist, muß ich doch gar nicht erneut mein Einkommen offen legen, oder? (Am Einkommen hat sich zwar nicht viel getan, ausser einer Tariferhöhung, aber ich habe für den Abschluß eines Projektes eine Sonderzahlung bekommen, von der die EX aber nichts wissen kann).
3. Mein Anwalt meint, dass ich die Auskunft ruhig erteilen sollte, das kommt sowieso raus mit der Sonderzahlung und dann muß ich später quasi nachzahlen. Stimmt das? Das wage ich zu bezweifeln. Denn wenn erst nach 24 Monaten eine erneute Auskunft fällig wird, werden doch "nur" die letzten 12 Monate abgefragt, oder? (Die Sonderzahlung fällt dann nicht mehr in den Zeitraum)

Was meint ihr dazu?

Grüße
taddy


Grüße
taddy

Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2011 14:23
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Taddy,

nun ja, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt sind zwei paar Schuhe (wie hier jüngst diskutiert).
Von daher wäre die erneute Aufforderung vor Ablauf der zwei Jahre ok, wenn es jetzt als Grundlage für nachehelichen Unterhalt dienen soll.

Wenn Ex aber jetzt mehr arbeitet als zum Zeitpunkt Eurer TU-Berechnung - dann sollte TU-seitig doch keine Erhöhung zu erwarten sein, oder war die Sonderzahlung sooooo fett ?

Was steht denn im Schreiben genau ?
Hat Ex dem Scheidungsantrag zwischenzeitlich zugestimmt ?

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2011 15:37
(@taddy)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo United,

des is aber blöd! Ja, sie arbeitet zwar mehr, aber netto macht das kaum einen unterschied. Sie hat nämlich dadurch ihre Tätigkeit im örtlichen Verein aufgegeben. Dort hat sie neben einer kleinen Aufwandsentschädigung noch ein paar Euro für Trainerstunden bekommen... Egal.

Die Prämie war schon üppig, aber das haben wir uns verdient. Der Kunde war hoch zufrieden, so eine Abnahme habe ich auch noch nicht erlebt.

Bei der Scheidung hat sich noch nichts weiter getan. Ich bin der Aufforderung des Gerichts nachgekommen und habe denen die geforderten Unterlagen zugeshickt. Jetzt warte ich gespannt auf die Terminfestsetzung. Die EX ist jetzt im Urlaub und hat den Kleinen bei mir "abgeladen" - sie denkt wohl, damit kann sie mich ärgern 😉 soll sie ruhig denken!

Grüße
taddy


Grüße
taddy

Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2011 18:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde es erstmal so versuchen, dem RA schreiben, dass du seiner Mandantin ja schon am xx. vollständige Einkommensauskunft gegeben hast.

Erst wenn der Richter das fordert, würde ich liefern.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2011 18:19
 sky1
(@sky1)
Rege dabei Registriert

Hallo Taddy,

mein Fall ist so, ich zahle nur KU und jetzt soll zusätzlich ein Mehrbedarf für das Kind errechnet werden. Dazu wurde ich wie Du vor Ablauf der 2 Jahre aufgefordert wegen dem Mehrbedarf aktuelle Unterlagen der letzten 12 Monate incl. letztem Steuerbescheid aufs Tischenchen zu legen. Mein RA schrieb meiner heEx, hier zieht noch immer § 1605. Sie mögen bitte los rechnen, wobei der geforderte Mehrbedarf gerichtlich noch nicht bestätigt worden ist. Seiher kam nichts mehr (> 7 Wochen).
Ich wurde inzwischen zu 3 verschiedene Themen vor Gericht gezogen, 2 sind bereits gewonnen  :phantom:
Mein Fazit: Der RA der Gegenseite schreibt unverschämt viele frome Wünsche nieder, ich denke Polemik muß ein Teil des Studiums gewesen sein, entscheiden tut jedoch einzig die Richter/in.


Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.

Gruß Sky

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2011 18:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin taddy,

man muss sich grundsätzlich von der Annahme freimachen, ein gegnerischer Rechtsanwalt hätte einem irgendwas zu sagen. Er kann natürlich fordern, was er will (genauso wie ein Strauchdieb, wenn er mein Portemonnaie oder meine Armbanduhr haben will), aber eine Verpflichtung zur Lieferung des Geforderten besteht in den meisten Fällen nicht. Daran ändern auch bombastische Briefbögen oder die Androhung einer Klage nichts: Nur die Einschaltung eines Gerichts kann (nicht muss!) einen rechtsverbindlichen Anspruch begründen; beispielsweise auf Einkommensauskunft.

Wie Beppo und andere schon schrieben: Bestenfalls mit einem Zweizeiler antworten, dass die Auskunft bereits zum XX.XX. erteilt wurde.

Grüssles
Martin

PS: Kann es sein, dass die Ex über Umwege, die sie nicht offenlegen möchte, von Deiner Prämienzahlung erfahren hat? Grundsätzlich gibt es von der 2-Jahres-Auskunftsregelung nämlich die Ausnahme "erhebliche Einkommenssteigerung", die nicht selten mit "mehr als 10 Prozent übers Jahr gerechnet" definiert wird.


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2011 18:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

...und wenn die Einkommenssteigerung zu hoch ist, fällt sie auch unter den Tisch, weil nicht eheprägend.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2011 18:55
(@taddy)
Zeigt sich öfters Registriert

Na klasse! Aber so einen Anwalt der Gegenseite habe ich wohl auch erwischt. Er hats wohl nicht nötig, mir zu sagen, wieso er die neue Auskunft haben will. Mein Anwalt ist ein ganz ruhiger, aber damit geht er mir manchmal auf den S..enkel. Er meint manchmal, dass er mir keine Antwort geben muß auf Fragen, die sich (seiner Meinung nach noch) nicht stellen. Aber dafür gibts ja heutzutage Internet und dieses Forum!

Jetzt mal eine generelle Frage: Dürfen die Anwälte nicht miteinander reden? Ich stelle die Frage, weil vor einiger Zeit es nötig gewesen wäre, wenn beide Anwäte ein kurzes Telefonat geführt hätten, dann hätten sie sich einiges an Korrespondenz sparen können. Muß ich wohl nicht verstehen. Das kostet einen haufen Geld und bringt uns alle nicht weiter!

Oder habe ich da zwei "Besondere" erwischt, oder ist das generell so?

@ brille
Im Prinzip kann es sein, dass sie sich das auch selbst denkt. Immerhin waren wir lange genug verheiratet (und wenn ich mir genau überlege, sind wir das ja leider noch immer). Es gab in der Vergangenheit Sonderzahlungen, aber nicht in dieser Höhe. Daher, Beppo, gehe ich mal zunächst davon aus, dass es als "eheprägend" betrachtet werden wird, wenns raus kommt :-(.

Ciao
taddy


Grüße
taddy

Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2011 19:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin taddy,

trotz allem: Klappe halten und einfach nichts tun ist oft einfacher als man denkt. Und ja: Auch der eigene Anwalt muss nicht ständig aufspringen oder umgehend aktiv werden, nur weil es den Mandanten gerade irgendwo juckt.

Stell Dir einfach vor, der Postbote würde Dir morgen einen Zettel in den Briefkasten stecken, auf dem steht: "Zeig mir sofort Deine Gehaltsabrechnungen, sonst verklage ich Dich!" - würde Dich das um den Schlaf bringen?

Ob man sich ständig aufregen und über jedes Stöckchen springen will, das die Gegenseite einem hinhält, entscheidet man vor allem selbst.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2011 20:44
(@taddy)
Zeigt sich öfters Registriert

Ja danke!
Das mit dem Springen habe ich nicht so, bin dafür wohl nicht gut genug dressiert ;-))

Grüße
taddy


Grüße
taddy

Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2011 17:41