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Was passiert, wenn ich den Unterhaltsanspruch nicht anerkenne?

 
(@magnet)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Hab ein Schreiben, des JA bekommen und soll die Vaterschaft und den Unterhaltsanspruch anerkennen.

Was passiert, wenn ich nur die Vaterschaft anerkenne und nicht den Unterhaltsanspruch? Was passiert denn?

Vielen Dank

Magnet


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2008 13:17
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Magnet,

dann wird das JA eine Vaterschaftsfestellungsklage anstrengen und du zur Abgabe eienr Blutprobe gezwungen weden. Nach erfolgreicher Feststellung der Vaterschaft wirst du wohl erneut aufgefordert den KU berechnen zu lassen und zu zahlen (übrigens rückwirkend). Solltest du dieser Aufforderung dann nicht nachkommen wird das JA eine weitere Klage einreichen, diesmal auf KU.

Soltlest du nur die Vaterschaft anerkennen wird der Weg zu einer Unterhaltsklage eben schnellerbeschritten.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2008 13:23
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

  und nicht den Unterhaltsanspruch?

Und was versprichst du dir davon?

Sofern du der biologische Vater bist, bist du auch so oder so zu Unterhalt verpflichtet..da fürt kein Weg drumherum..

Eizigste was dir das höchstens beschert, wäre bei einer Klage, da noch weitere Kosten auf dich zu kommen...

Würdest du dich dann weiterhin wehren gegen den KU könnte gar schlimmstenfalls dir eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung drohen..

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2008 15:01