Ich bin verheiratet, wir haben 2 Kinder (2 und 5), meine Ehefrau ist nicht berufstätig.
Ich habe außerdem einen nicht ehelichen Sohn (11), für den das JA eine neue Unterhaltsberechnung angestellt hat.
Bei der Berechnung meines Einkommens wurden 150 € Werbungskosten und der KV-Beitrag einkommensmindernd berücksichtigt.
Ich habe dem Mitarbeiter des JA darauf hingewiesen, dass ich auch die KV-Beiträge für meine Frau monatlich zahle (Privat KV, ca. 200 Euro). Dies ist bei der Berechnung meines Einkommens aber nicht berücksichtigt worden. Ist das so korrekt?
Hallo pappe.
Auch in anonymen Internet sind Höflichkeitsformeln gern gesehen und erhöhen oft die Bereitschaft sich mit einer Fragestellung auseinanderzusetzen.
Ob die berechnung so korrekt ist läßt sich so nicht beurteilen. Leigt z.B. bei 3 Kindern ein mangelfall vor bleibt die aktuelle Ehefrau gänzlich unberücksichtigt, da die Kinder im Rang vor ihr stehen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Tja pappe,
warum sie ignoriert werden, wohl deshalb damit du mehr KU zahlen kannst. Welche Stufe wurde denn ausgerechnet?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
das JA kommt auf 3130 Euro...das bedeutet gerade so Stufe 6.
Ach ja, ich habe auch noch ein Darlehen zu tilgen (15000 Euro).
Da wurde mir lapidar vom JA gesagt, das könne man eh nicht berücksichtigen,
ohne sich über den Grund des Darlehens zu informieren.
Stimmt das so?
pappe
Tach pappe,
Ich denke mal, das liegt daran, dass zunächst mal deine Frau für ihre KV selbst zuständig ist und nicht du. Dass du so nett bist das für sie zu bezahlen, ist dem JA und deinem Kind egal.
Du bist ihr ggf. zum Unterhalt verpflichtet und kannst das bei der Einstufung in der DT berücksichtigen aber ansonsten sind alle Zahlungen darüber hinaus an deine Frau dein Privatvergnügen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
aber eben diese Unterhaltsverpflichtung gegenüber meiner Frau
wird an keiner Stelle der Berechnung erwähnt... !?
Wie soll meine Frau ihre KV zahlen, wenn sie kein Einkommen hat?
Grüße
pappe
Naja das Jugendamt heißt ja auch Jugendamt und nicht Amt für allgemeine Gerechtigkeit.
Deren (vermeintliche) Aufgabe ist es, soviel Unterhalt für ihre Klientel wie möglich raus zu holen.
Das heißt i.d.R. die stellen irgendwelche Maximalforderungen und überlassen es dir dich dagegen zu wehren.
Diese Leute sind auch weder für besondere Kompetenz, noch für ausgeprägte Aufrichtigkeit bekannt aber dass muss man erstmal lernen.
Gleiches gilt übrigens auch für gegnerische Anwälte.
Aber zum Glück gibt es ja uns, damit du auch ohne Schaden klug werden kannst.
Bist du mit den Grundlagen der DT vertraut?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Aber zum Glück gibt es ja uns, damit du auch ohne Schaden klug werden kannst.
Das klingt ja schon mal prima. Hier bin ich wohl richtig.
Also von der Düsseldorfer Tabelle weiss ich nur, dass es 3 bzw. 4 Altersstufen
für die Kinder gibt und außerdem die Einkommensstufen für die Unterhalts-
pflichtigen. Passende Zeile, passende Spalte...fertig ist der Unterhalt.
Du siehst, meine Kenntnisse zur DT sind bescheiden.
Grüße
pappe
Also, das ist zwar noch nicht viel aber schon mal soweit richtig.
Du findest die aktuelle übrigens hier.
Entscheidend ist die Zuordnung in die richtige Zeile.
Du bist 3 Kindern und (nachrangig) einer Frau, also 4 Personen unterhaltspflichtig. Das sind 1 mehr als die Standardannahme der DT.
Das heißt also schon mal Zeile 5 statt Zeile 6.
Danach müsstest du 335,- minus halbes KG von 77,- = 258,-€ für deinen Sohn bezahlen.
Außerdem liegst du ja wirklich knapp über dem Grenzwert, d.H. du müsstest ggf. prüfen ob du die 30,-€ noch weg bekommst.
Anrechenbar sind typischerweise bis zu 4% Altersvorsorge und 5% Erwerbskosten.
Alles Andere zählt nicht.
Andererseits macht das auch nur 14,- € Unterschied.
Bei über 3.000,- Netto sollte das aber eigentlich drin sein für deinen Sohn.
Was hat das JA denn gefordert?
Also wenn die nach Zeile 6 fordern solltest du den Hinweis auf Zeile 5 geben, und evtl. versuchen die 31,- € weg zu rechnen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
vielen Dank für deine Einschätzung und Tipps.
Ich werde morgen das Schreiben des JA heraussuchen und
die Forderungen aufschreiben.
(Ist das richtig: 11 Jahre, Stufe 5 - > Unterhalt 387 - 75 = 312 Euro?)
Aber bis hierhin fühle ich schon mal richtig gut beraten!!
Viele Grüße & gute Nacht
pappe
Ich habe dem Mitarbeiter des JA darauf hingewiesen, dass ich auch die KV-Beiträge für meine Frau monatlich zahle (Privat KV, ca. 200 Euro). Dies ist bei der Berechnung meines Einkommens aber nicht berücksichtigt worden. Ist das so korrekt?
Wenn der gesamte Beitrag (=Du+Deine Frau einsch. Pflegeversicherung) nicht über dem gesetzlichen ist (=gesamt ca 620€, Arbeitnehmeranteil = 310€), dann würde ich genau darauf hinweisen und auf der Anrechnung beharren. Wenn nicht, würde ich vorschlagen stattdessen den gesetzlichen Beitrag anzusetzen. Zahlt Dein Arbeitgeber denn den Arbeitgeberanteil auch für Deine Frau?
da hast du mal wieder wahr!
An was du alles denkst.
In diese Rechnung sollte man dann auch gleich die PKV Beiträge der Kinder einbeziehen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi pappe
damit Du schnallst was Pappasorglos und Beppo gerade bequatscht haben: für Dich würde das bedeuten, dass Du in Stufe 4 rutschen wirst.
Und hast Du keine priv. Altersvorsorge?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo zusammen.
Bevor ich euch gleich Details aus der Berechnung aufschreibe, hier
noch ein paar Zusatzinfos:
I) Meine Frau ist verbeamtet. Eine Zuzahlung zum PKV-Beitrag
durch den Arbeitgeber erfolgt nicht.
II) Als private Altersvorsorge habe ich eine Lebensversicherung
abgeschlossen. Sind diese Beiträge, bzw die genannten 4%,
anrechenbar...?
Viele Grüße
pappe
Nimms mit rein.
Die ganze PKV und die AV.
Dann müssen die sich wehren, wenn es denen nicht gefällt.
Nur wie gesagt, der mögliche Gewinn wäre 14,- € / Monat, welche du an deinem Sohn sparen könntest.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ähm, von Stufe 6 nach 4 sind es bei mir:
Kind 11J: 336-294=42
Kind 12J: 391-343=48
wieso 14? Ausserdem sollen auch mal die JÄ'er "lernen" wie man auf ein bereinigtes Netto kommt - wenigstens ab und zu mal.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
@oldie, von 6 auf 5 kommt er sowieso, dadurch, dass er 3 Kinder und eine Frau hat.
Damit bringt ihn das Andere nur noch von 5 auf 4. Damit sind das 14,- €
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
ich wollte noch flott die JA-Berechnung des anrechenbaren monatlichen Nettoeinkommens nachschieben:
durchschnittliches Nettoeink. 3432,20
abzügl. 5% Werbungskosten 150,00
abzüglich Krankenkasse 143,28 (Beiträge für meine PKV; allerdings wurde hier nur 80% berücksichtigt!?!)
-------------------------------------------------------------
anrechenbares Nettoeinkommen 3138,92
Zitat:
"Aufgrund dieses Einkommens sind Sie der 6. Einkomensgruppe der Düsseldorfer Tabelle zuzuordnen. Daraus ergibt sich ein monatlicher Unterhaltsanspruch in Höhe von 128% des Mindestbetrages der jeweiligen Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle, was derzeit einem Betrag in Höhe von 336 Euro entspricht. Eine Kopie der Berechnung haben wir beigelegt:
Tabellenunterhalt DT 6/2 413 Euro
abzüglich Kindergeld 77 Euro
-------------------------------------------------
336 Euro"
Zitat Ende---
Unterhaltspflichtig bin ich nach der Aufstellung des JA gegenüber K1, K2 und K3. Von meiner Frau ist nicht die Rede.
Frage:
Wie sollte ich nun reagieren? Ein Antwortschreiben/ Widerspruch verfassen und
a) auf die aus meiner Sicht gemachten Fehler bei der Berechnung des Unterhalts hinweisen
oder
b) eine eigene, reguläre Berechnung anstellen, die zur Einordnung in Stufe 4 führt?
Viele Grüße
pappe
Hi
na ich versuche mich mal:
durchschnittliches Nettoeink. 3432,20
abzügl. 5% Werbungskosten 150,00 (Maximalbetrag)
abzüglich Krankenkasse 179,10 (habs mal hochgerechnet ggf korrigieren)
priv Altersvorsorge 4% vom Brutto wenn in dieser Höhe geleistet (kapitalbildende Lebensversicherung wird anerkannt siehe BGH XII ZR 211/02 vom 11.05.2005)
Bitte überprüfe und berechne mal alles und stell dann das Ergebnis hier ein, und gebe mal Deinen OLG-Bezirk an.
Dann bist Du prinzipiell 4 Berechtigten unterhaltsverpflichtet, wenn auch in zwei Rängen. Doch das hat mit der Einstufung nichts zu tun.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
