Hallo, jetzt will ich mich auch mal über den Unterhalt informieren, weil das mit dem anderen Problem könnte sich noch etwas in die Länge ziehen.
Also meine Situation ist recht "Bescheiden". Ich habe mich vor 2 Monaten selbständig gemacht (Onlinehandel-Erotikshoponline) das ganze läuft zur Zeit echt mies, wie soll ich auch den Shop aufbauen während mir das Leben davon läuft 🙁 also wird es wohl mit der Selbständigkeit nichts werden (Mangelnde Lagerräume usw. das ganze wurde auch geplant das meine Frau mich unterstützt)
Ich habe zwar noch anspruch auf Förderung (4 Monate lang 1580 Euro Existenzgründerzuschuß) aber es wird wohl darauf hinauslaufen das ich wieder arbeiten gehe (Laut Arbeitsamt eine Belastung von 4 Std. Täglich ist möglich (Amtsarzt hat das auch schon bescheinigt)
Ich werde also in etwa 900-1000 Euro Netto Einkommen haben, meine Frau hat zur Zeit 900 Netto (Sie ist jetzt das 11. Jahr im selben Betrieb, hat also durchgehend gearbeitet)
Wenn ich jetzt noch einen kleinen Kredit abzahle 60 Euro pro Monat dann dürfte ich etwa bei 850 Euro liegen.
Was passiert jetzt? Ich hab nicht mehr und werde auch nicht mehr verdienen. Welcher Betrag wird dann vom Sozialamt angesetzt? Muß ich für den Betrag dann haften? Ich meine wenn die jetzt meiner Frau jeden Monat 400 Euro und den Kindern je 200 Euro geben dann kann ich ja den Betrag NIE abstottern. Oder ist in dem Fall das so das ich erst zahlen muß wenn ich mehr verdiene?
Ich rechne mich auch nicht ARM, der Verdienst wird nicht höher sein-ländliches Gebiet (Niedrige Mieten/niedrige Löhne)
Danke für Antworten
...weil das mit dem anderen Problem könnte sich noch etwas in die Länge ziehen.
:question: Wenn die Trennung verschoben ist, woraus konstruierst du eine Unterhaltspflicht :question:
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ups, das ist jetzt wohl falsch verstanden worden. Das Thema Kinder ist nicht geklärt, also trennen werden wir uns ganz sicher. Jetzt wollt ich wissen was im Falle einer Trennung passiert wenn sie die Kinder erhält und ich in diesem Fall alleine bleibe.
Ahhhhhhhhhsoooooooooooooooo...
Naja, dann bist du KU-pflichtig mind. für den Regelsatz gem. DT. Bei den von dir genannten Beträgen wird für KU nicht viel Raum vorhanden sein und die obliegende gesteigerte Erwerbsobliegenheit ist schwer durchsetzbar, da amtsärztlich eine verminderte Erwerbsfähigkeit bescheinigt wurde. Knifflig wird's, wenn du tatsächlich mehr arbeitest und deine Ex davon weiß.
Ansonsten richte dich für lange Zeit darauf ein, dass du wie viele viele viele Väter auf lange Sicht mit dem SB klar kommen musst.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Also mir bleiben dann um die 850 Euro zum leben und wie sieht es aus mit dem Geld das ich NICHT zahlen kann? Also meine EX kriegt ja dann Geld vom Amt für die Kinder, wird das dann bei mir als Schulden gerechnet und ich muß dann wenn ich tatsächlich etwas Geld habe das abbezahlen? Oder gilt hier das Prinzip wo nichts zu holen ist hat das Amt auch keine Ansprüche. Rein Theoretisch ich erbe in 15 Jahren Geld muß ich dann die Schulden abbezahlen?
Bzw. meine Ex ist bereit auf Unterhaltsansprüche zu verzichten?! Geht das überhaupt?! Ich würde auch eine Summe von 15000 Euro bei meiner EX als Vorschuß anführen können, ich übernehme dafür alle Verpflichtungen aus dem Haus und den Krediten.
[Editiert am 22/11/2005 von dummgelaufen]
Hallo, jetzt will ich mich auch mal über den Unterhalt informieren, weil das mit dem anderen Problem könnte sich noch etwas in die Länge ziehen.
Falsche Reihenfolge! Zuerst Trennungsmodalitäten und Verbleib der Kinder, dann Unterhalt. Bist du deine Kinder denn schon los?
Welcher Betrag wird dann vom Sozialamt angesetzt? Muß ich für den Betrag dann haften? Ich meine wenn die jetzt meiner Frau jeden Monat 400 Euro und den Kindern je 200 Euro geben ...
Ich denke deine (ex) Frau verdient 900 € netto? Wieso sollte das Sozialamt ihr jetzt 400 € zahlen??? Und wieso zahlt das Sozialamt deinen Kinder 200 €, wenn die Kinder offiziell noch in euerem Haus wohnen und über ihren Verbleib noch gar nicht entschieden wurde ???
Wenn deine Ex jetzt mit den Kindern schon weg ist und du findest das in Ordnung so, dann zahlst du für die Kinder Unterhalt. Wenn dein Einkommen und/oder Vermögen nicht reicht, gehen die Ansprüche der Kinder an das Land über, das Land zahlt Vorschuß und holt ihn sich zu Recht bei dir zurück, wenn du wieder zahlen kannst.
Bzw. meine Ex ist bereit auf Unterhaltsansprüche zu verzichten?! Geht das überhaupt?!
Wenn es um die Kinder geht: Die haben immer einen Anspruch.
Ich würde auch eine Summe von 15000 Euro bei meiner EX als Vorschuß anführen können,
Ich wäre mir an deiner Stelle nicht so sicher, daß du da irgendwas hin- und herverrechnen kannst. Oder hast du noch soviel Geld auf Lager ? Dann zahl Unterhalt!
Also auf "Lager" hab ich kein Geld. Ich bin wie gesagt Selbständig und kann diese Selbständigkeit nach der Scheidung nicht mehr aufrecht erhalten (Dafür habe ich Beweise, ich gebe das Geschäft also nicht mutwillig auf) Ich habe 3 erlernte Berufe, wovon ich bei jedem davon erst frühestens März/April wieder einen ausüben kann (Saisonal anders nicht möglich)
Ich habe auch vom Amtsarzt und dem Arbeitsamt Bestättigungen, das ich nicht mehr voll Leistungsfähig bin bzw. maximal 4 Std. arbeiten kann.
Das Gehalt würde dann wirklich in der Höhe von 800-900 Euro liegen. Somit müßte den Kindes Unterhalt es der Staat übernehmen. Für meine Frau weiß ich nicht wer da dann zahlen wird?! (Sie hat mit Kindergeld und Einkommen+ Wohngeld in etwa 1600-1700 Euro zur Verfügung)
Das aufrechnen mit den Schulden die wir durch Kredite bei meinen Eltern haben, würde in diesem Fall so aussehen, daß sie keine Zinsen, bzw. keine Tilgung machen muß dafür wird mir aber das Geld "Gutgeschrieben" (Wenn sowas möglich ist)
Meine Frage ist auch mehr in die Richtung, was wird mir als Schulden angerechnet? Wenn ich sagen wir mal in 20 Jahren erbe, meine Frau dann wieder verheiratet ist und die Kinder selbst Geld verdienen ich also keinem mehr Unterhalt schuldig bin, muß ich dann das Geld was die Ämter meiner Frau gegeben haben zurück zahlen? Ich bin ja jetzt NICHT zahlungsfähig....welchen Betrag erhält meine Frau dann als Unterhalt? Wird die gesammte Summe dann bei mir aufgerechnet und ich muß das Geld irgendwann zurück zahlen?
[Editiert am 26/11/2005 von dummgelaufen]
