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Darf Jugendamt Unterlagen an Anwalt weiterleiten?

 
(@knuddelmaus)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

alle Unterlagen die dem Jugendamt eingereicht werden mußten wurden mit dem Hinweis streng vertraulich versehen. Nun hat Ex anstatt des Jugendamtes einen Anwalt eingeschaltet. So viel ich weiß kann nur Jugendamt oder Anwalt gegen einen tätig werden.

Frage: Dürfen diese als vertraulich eingestuften Unterlagen an einen Anwalt übergeben werden, da das Jugendamt nicht mehr tätig ist?

Vielen Dank!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2005 14:41
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Knuddelmaus,

erst mal weiss ich nicht worum es geht, aber ich tippe auf Steuerbescheinigungen bzw. Gehaltsabrechnungen zwecks Kindesunterhalt.
Soweit ich weiss, darf das Jugendamt die Unterlagen nicht so einfach an einen Anwalt weitergeben, ich bin aber kein Jurist.
Das Jugendamt kann gegen dich nicht "vorgehen", genausowenig wie ein Anwalt. Beide müssen schon den Weg übers Gericht gehen.
Sollte es um die Titulierung des Kindesunterhaltes gehen, so kannst du das freiwillig bei jedem Jugendamt tun. Überlege nur was du titulieren willst (z.B. statischer / dynamischer Unterhalt, Begrenzung bis zum 18. Lebensjahr), hier helfen dir die zahlreichen Beiträge auf www.vatersein.de sicherlich weiter. Vorteil wenn du titulierst ist, dass dann kein Klageanspruch mehr gegeben ist und du somit Kosten sparst (Anwalts- und Gerichtskosten). Aber VOR einer Titulierung nachdenken, WAS du titulieren lassen willst.

Sollte es nicht um den Kindesunterhalt gehen, wäre es hilfreich mehr zu erfahren.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2005 01:26
(@knuddelmaus)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Schmusepapa,

vielen Dank für Deine Antwort! Es geht um KU. Da Ex bereits Gehaltslisten etc. vor 1 Jahr einforderte und diese Auskunftspflich nur alle 2 Jahre besteht, wäre dies ggf. interessant wenn das JA keine Unterlagen weiterreichen darf. Vielleicht weiß ja jemand wie vertraulich diese Daten behandelt werden müssen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2005 14:19
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das JA darf die Unterlagen weiterreichen. Dies würde ein von der Ex bauftragter RA auch dürfen. Beide isnd "nur" Interessenvertreter. Allerdings scheint mir das 2-Jahres-Interval gebrochen. Hierauf würde ich das JA ggf. hinweisen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2005 14:23
(@knuddelmaus)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Deep Thought,

was meinst Du damit daß ggf. das Intervall gebrochen ist? Und welche Folgen hätte dies?

Vielen Dank!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2005 15:31
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

gegenüber der Kindesmutter gibts nix mit "vertraulich". Sie darf die Unterlagen beim JA einsehen, sich Kopien machen und diese an einen RA weitergeben. Sie hätte auch selbst zur Auskunft auffordern können, dann wären die Unterlagen direkt an die Kindesmutter auszuhändigen gewesen.

Wenn der RA nun erneut Auskunft verlangt, wäre das etwas anderes. Dann könntest Du auf die 2-Jahres Frist hinweisen und argumentieren, dass Du entsprechende Unterlagen bereits dem JA übermittelt hast.

Gruss
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2005 16:29