Hallo miteinander,
bin neu im Forum und habe mich schon etwas "durchgewühlt", speziell bei den Fragen zum Unterhalt.
Habe vor, mich von meiner Frau und Mutter unseres gemeinsamen Sohnes (4 Jahre alt ) zu trennen.
Misstraue etwas den Angaben von unserem zuständigen Jugendamt, unterstelle Aussage(n) zugunsten Mutter.
Wollte gern wissen, in welcher Höhe Unterhaltszahlungen, wenn gefordert, auf mich zukommen.
Nettoeinkommen 1500-1600 € (Ehemann), 13. Monatsgehalt
Nettoeinkommen 1200-1300 € (Ehefrau), Urlaubsgeld 200 €
Haushalt in Sachsen
Kindergeld erhält Mutter
Arbeite Vollzeit, KM seit 2004 Vollzeit
Strebe 50/50 Betreuung an - Kindesunterhalt ?
Unterhalt während Trennungszeit ?
Unterhalt nach Scheidung ? ( "Aufstockungsunterhalt" zwingend ? )
Danke für eure Antworten,
Sven
In den Leitlinien des Oberlandesgerichts Dresden steht:
"Einkommen aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit kann nach Billigkeit ganz oder teilweise unberücksichtigt bleiben."
aber auch:
"Kinderbetreuungskosten sind abzugsfähig, soweit die Betreuung durch Dritte infolge der Berufstätigkeit erforderlich ist. Bei Erwerbstätigkeit und Betreuung von Kindern unter 14 Jahren kann ein Betreuungsbonus abzuziehen sein."
Ist also eine Billigkeitsentscheidung, inwieweit das Einkommen Deiner Frau unberücksichtigt bleibt, oder ob nur die tatsächlichen Betreuungskosten abgezogen werden oder ein Betreuungsbonus. Das kann gutgehen, das kann auch schiefgehen. Geht man einfach mal davon aus, dass es zur Hälfte berücksichtigt wird, und dass Deine Frau das Kind betreut, und dass Du keine wesentlichen Werbungskosten (Fahrtkosten) mehr hast, dann sieht's etwa so aus:
Dein Netto (1550 + 13tes) = 1650
mnus 5% pauschale Werbungskosten = 1567
minus KU 233 = 1334 Euro
Ihr Netto 50% = 660
minus 5% pauschale Werbungskosten = 627
-> Differenz = 707, TU/EU = davon 3/7 = 303
-> insgesamt zu zahlen = TU/EU + KU - Kindergeld-Anrechnung = 303+233-56 = 480,-
Klar wenn Du sagst, hälftige Betreuung, dann sähe es natürlich komplett anders aus, aber genau deswegen ists ja manchmal so schwierig mit der hälftigen Betreuung, weil dieser Beutekindgedanke dazukommt. Also wenn Du das wirklich willst, würde ich das entkoppeln vom finanziellen Aspekt, das erhöhlt die Erfolgsaussichten. Aber vielleicht ist es in Sachsen ja auch alles viel relaxter und einfacher als in den alten Bundesländern, weil dieses konservative Familienbild nicht so in den Köpfen steckt.
Vielen Dank für die Antwort.
Habe noch nicht gewußt, dass der KM, wenn's hart auf hart kommt die Vollzeittätigkeit "zurückgerechnet" wird.
Bin vielleicht etwas schwer von Begriff - was genau verstehe ich unter "Beutekindgedanke" ?
Die hälftige Betreuung strebe ich nicht an, um mich vor Unterhaltszahlungen zu drücken, sondern weil ich mein Kind liebe und es so oft wie möglich bei mir haben möchte...
Und da ist gleich wieder das nächste:
Wie erreiche ich, dass ich meinen Sohn mindestens die Hälfte der Zeit bei mir habe...?
Hälftige Betreuung einklagbar ? Erfolgsaussichten ?
Danke für eure Antworten
Sven
Bin vielleicht etwas schwer von Begriff - was genau verstehe ich unter "Beutekindgedanke" ?
Es gibt durchaus finanzielle Motive, ein Kind alleine betreuen zu wollen, weil da einiges zusammenkommen kann mit KU und Kindergeld und "überobligatorisches Einkommen" und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende etc., und wenn du mit der hälftigen Betreuung Erfolg haben willst, musst Du Dich einfach diesbezüglich in Deine Frau reinversetzen.
Danke pappasorglos,
für deine Antworten.
Werde mich im Forum weiter durch die Beiträge über das Wechselmodell lesen und versuchen, mit der Mutter unseres Sohnes zu einer Lösung zu kommen.
Schön, dass es dieses Forum gibt.
Sven
