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Darf das Jugendamt mich zu einem Jobwechsel "zwingen"?

 
(@schumai)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag!

Ich habe eine (hoffentlich) ganz einfache Frage.
Darf mich das Jugendamt zu einem Jobwechsel zwingen und/oder darf es von mir verlangen, dass ich ab sofort Quartalsweise belege das ich mich bei anderen Firmen beworben habe?!?

Die Situation ist folgende:

ich verdiene ca 1050,- €  Netto
bin Unterhaltspflichtig und zahle einen Betrag von 111,-€

Und das schrieb mir das Jugendamt:

... "Wenn der Unterhaltspflichtige geltend macht, aus seinen bisherigen laufenden Erwerbseinkünften nicht den vollen Regelbetrag zahlen zu können, so hat er die Verpflichtung, sich einerseits intensiv um eine besser bezahlte Vollzeittätigkeit zu bemühen und andererseits, solange er diese noch nicht gefunden hat ... auch eine Nebentätigkeit auszuüben" ...

zusammengefasst möchte das Jugenamt von mir haben:

- eine kurze tabellarische Übersicht zum schulischen und beruflichen Werdegang
- Bewerbungs- und Antwortschreiben potenzieller Arbeitgeber
- formlose Übersicht, wann und bei wem ich mich mit welchen Ergebnis wo Beworben habe

Ganz nebenbei bemerkt, ich hatte nie darum gebeten mir verminderte Unterhaltszahlungen zu gewähren.

Gibt es tatsächlich eine Rechtsgrundlage für solch eine Handlung vom Jugendamt?

Kann mir jemand helfen?

Vielen Dank!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2007 20:36
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich glaube, das ist Quatsch. Aber:
Wie viele Stunden arbeitest Du?
Wie lange machst Du den Job schon?
Welche Schul / Ausbildung hast Du?
Une wie alt wäre auch nicht schlecht.

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2007 20:54
(@schumai)
Schon was gesagt Registriert

hallo.
also, ich arbeite als fernfahrer mit 60-70 stunden die woche ABER mit Freizeitausgleich. das kann mitunter auch mal bedeuten, dass ich eine woche zu hause bin. den job (bei dieser firma) mache ich ca 1,25 jahre.
ich bin 32 habe eine abgeschlossene berufsausbildung und realschulabschluss.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2007 21:10
(@romyh)
Registriert

Hallo und Nein.

Das Jugendamt ist eine Behörde und hat gar nix zu sagen.

Du arbeitest ja schon Vollzeit.

Gruß, Romy

Oder seh ich das falsch?


AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2007 21:14
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Also Du musst 40 h/ Woche haben. Lass dir das bestätigen. Schick der Tuse das und TElefonier mit ihr, dass Du gerne mal mit einem Freund von Dir vorbeikommen wolltest, der bei der Gewerkschaft arbeitet. Der meint nämlich, dass Du genug arbeitest. Ob ihr 3 euch vielleicht mal unterhalten wollt. Ist bestimmt ein lustiger Anruf.

Fakt ist: sie haben keine Handhabe, wenn Du 40h machst. Oder das Mädel besorgt dir persönlich nen neuen Job (klappt auch bestimmt).

Kriegste das mit der Bestätigung deines Arbeitgebers hin?

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2007 21:28
(@schumai)
Schon was gesagt Registriert

ich arbeite auf alle fälle nicht teilzeit im üblichen sinne.
wörtlich steht im arbeitsvertrag "eine monatliche regelarbeitszeit wird ausdrücklich nicht vereinbart."


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2007 21:33
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Schreib auf deinem PC Ne Bestätigung wie:

Anschrift AG

Anschrift Du

                                          BESTÄTIGUNG

Hiermit bestätigen wir, dass Herr bla regelmässig über 40 Stunden in der Woche für unsere Firma arbeitet.

<Unterschrift mit Stempel>

Das Dingen gibste deinem AG, erklärst ihm deine Situation und entweder er unterschreibt, oder Du musst dir nen neuen Job suchen.

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2007 21:39
(@schumai)
Schon was gesagt Registriert

okay, dass probier ich erst mal.

und das mit den 40h stunden ist echt wichtig???


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2007 21:43
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

JO. Irgend ein OLG hat nen Papa mal zum Nebenjob verknackt, weil er keine 40 Stunden (= vollschichtig) arbeitete.

Falls Du es genau wissen willst, suche in der VS Datenbank oder im Arbeitsschutzgesetz (liest sich gaaanz prima).

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2007 21:59
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn du in deinem erlernten Beruf mehr verdienen könntest und eine Chance hättest, diesen auszuüben, müßtest du das aber tun.


AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2007 10:11




(@bronze)
Registriert

Hiermit bestätigen wir, dass Herr bla regelmässig über 40 Stunden in der Woche für unsere Firma arbeitet.

Morgen,
ich schlage vor, den Satz dahingehend zu ändern

Hiermit bestätigen wir, dass Herr bla im Montasdurchschnitt/Jahresdurchschnitt über 40 Stunden in der Woche für unsere Firma arbeitet.

Und dann noch einen Hinweis, dass eine Tätigkeit als Fernfahrer mit unregelmäßigen Einsatzzeiten auch über die Wochenenden verbunden ist. Dann steht die Nebenjobsuche auch gleich in einem anderen Licht.

Gruß
Till


Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2007 10:27
(@Laura75)

Hallo,
ich meine sogar gelesen zu haben, dass manche Gerichte auf 42,5 Stunden bestehen und so manchen Vater schon einen Nebenjob fiktiv angerechnet haben!

Grüße
Laura75


AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2007 17:29
(@schumai)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag!

Danke für die vielen Antworten!

Habe aber auch einen Anwalt gefragt und der schrieb mir folgendes:

...
"Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die Rechtsauffassung des Jugendamtes richtig ist.

Als Vater eines minderjährigen Kindes sind Sie gesteigert erwerbspflichtig, d.h. Sie müssen notfalls durch eine Nebentätigkeit sicher stellen, dass Ihr Kind einen Unterhaltsbetrag in Höhe des Existenzminimums erhält. Der Regelbetrag entspricht diesem Existenzminimum, so dass Sie versuchen müssen, eine Arbeitsstelle zu finden, um diesen Mindestbetrag sicher zu stellen.

Ihr Kind (vertreten durch das Jugendamt) hat einen Anspruch darauf, dass Sie entweder den Regelbetrag bezahlen oder nachweisen, aus welchem Grund Sie ihn nicht bezahlen können, z. B. wenn Sie keine entsprechende Arbeitsstelle finden. Sie müssen dann Ihre ernsthaften Bewerbungsbemühungen nachweisen."
...

Gruß
Maik


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2007 17:36