Hallo zusammen,
ich habe diese Seiten in den letzen Monaten als passives Mitglied aufmerksam verfolgt und mir die eine oder andere Info holen können. Gute Seite 🙂 . Hut ab! Bin also jetzt nun auch offiziell registriert ...
OK, Hut wieder drauf. Ich habe ein Problem:
Meine Exe hat mich nach der Trennung (obwohl ich bereits KU bezahlt habe) noch auf KU verklagt. Im Urteil steht nun das ich den KU monatlich zu zahlen habe. Das mach ich auch. Der KU wird immer in den ersten 5-6 Tagen des Monats von mir überwiesen. Jetzt macht mich der Anwalt der Exe bei jeder sich bietenden Gelegenheit an und aus dem letzten Schreiben von ihm droht er mir. Ich solle dafür sorgen, daß der KU am 1. des Monats bei seiner Mandantin auf dem Konto ist, sonst lässt er pfänden.
Mit welcher Grundlage? Lt. Urteil soll ich den Unterhalt monatlich zahlen, mehr nicht. Ich könnte also theoretisch auch am Ende des Monats bezahlen. Oder bin ich falsch gewickelt?
Wer weiß Rat?
Gruß
Thomas
Moin Lone Daddy,
Willkommen bei Vatersein.de
Also wenn der Unterhalt tituliert ist, steht auch mit dabei, wann er zu zahlen ist. Z.b. bis zum 3. Werktag des Monats. Das taucht im Urteil
sicherlich irgendwo auf.
Daran solltest du dich natürlich dann halten. Drohen würde ich mir erst mal nicht lassen, aber prüfe es nach. Der Unterhalt wird immer
im voraus für den folgenden Monat gezahlt.
Vielleicht lieferst du uns noch ein paar Eckdaten. Alter Kind(er), Unterhaltstitel usw.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Moin Thomas,
es macht wenig Sinn, hier ein Fass aufzumachen; die Art der Unterhaltsgewährung und auch der Zeitpunkt ist in >>>§ 1612 BGB<<< eindeutig geregelt, so dass dies im Urteil nicht explizit wiederholt werden muss.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Martin,
da hast du allerdings Recht. Aber man lernt ja nie aus. 😉
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Servus Thomas,
spricht aus Deiner Sicht nichts dagegen, dass der Unterhalt am 1sten eines Monats auf dem Konto Deiner Ex ist, dann halte Dich einfach daran. Nur wenn es tatsächlich Schwierigkeiten hier für Dich gäbe solltest Du tätig werden.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo,
das ging aber flott 🙂 .
ich habe das Urteil mehrmals durchgelesen es steht definitv nur drin, daß ich den KU monatlich nach DDT zu zahlen habe.
Ich denke, das ist so in Ordnung wenn ich in den ersten 4-5 Tagen vom Monat das Geld überweise. da muß man nicht schon am 1. dicke Backen machen.
Eckdaten: Trennung erfolgte im August 08, meine Jungs sind jetzt fast 7 und fast 4. Umstände waren so, daß ich abends von der Arbeit heimgekommen bin und die Wohnung war ausgeräumt (incl. Wertsachen) und ein Zettel lag auf dem Tisch. Madam hat sich von ihrer Mutter eine Wohnung suchen lassen und hat die Konten geplüntert und war weg. Jetzt status quo sucht sie bei jeder Gelegenheit den Streit. Natürlich auf PKH! Weil das geld ist ja verprasst. Meine Jungs habe ich seit dem Auszug nur sporatisch gesehen. Bin ja ein furchtbarer Unmensch, der immer nur seine Mitmenschen quält. Hab eine wilde Odisee hintermir. Von Jugendamt bis Kinderschutzbund. Aktuell sind mir gerade bei einem gerichtlichen Gutachten, ob die Kinder wirklich Angst vor mir haben. Ich glaube eher meine Exe leidet unter PAS.
Gruß
Thomas
Servus Thomas,
ich habe das Urteil mehrmals durchgelesen es steht definitv nur drin, daß ich den KU monatlich nach DDT zu zahlen habe.
Ich habe ein Urteil in dem steht:
"Dass der Unterhalt nach § 1612 Abs. 3 BGB monatlich im voraus zu zahlen ist, begründet keine Kalenderfälligkeit im Sinne § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB" (Palandt, § 286, RdNr. 22).
Du findest es hier http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1752.html
Trotzdem hat es aus meiner Sicht keinen Wert, wegen solchen Sachen zu streiten und damit über das altbekannte Stöckchen zu springen, dass einem die Ex hinhält.
Da wäre es mir schon wichtiger, meine Kinder zu sehen!
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Gebe ich dir vollkommen Recht. Das Problem ist aber das von der Exe und von ihrem Rechtverdeher ganz besonders gesucht wird wie man mir schaden kann. Ihr Rechtsverdeher nimmt das ganze persönlich und nicht rational.
Die liebe Exe hat eine neue Mission (Lebensaufgabe): Mir zu schaden wo es nur geht. Und je gelassener ich das sehe desto mehr Frust kommt in den beiden auf. Das Problem ist aber wer sucht der findet.
Es werden z.B. ständig unwahre Behauptungen aufgestellt, die ich zwar einfach entkräften kann, aber ein geschmäckle bleibt immer dabei.
Kennt jemand den Film "Der Rosenkrieg"? Bald gibts ein weiteren Teil, noch blutiger, noch gemeiner, noch linker ... 🙂
Gruß
Thomas
Mit welcher Grundlage? Lt. Urteil soll ich den Unterhalt monatlich zahlen, mehr nicht. Ich könnte also theoretisch auch am Ende des Monats bezahlen. Oder bin ich falsch gewickelt?
Hallo,
ja, bist du. Unterhaltsansprüche sind im vorhinein zu bezahlen. Somit am ersten eines jeden Monates im vorhinein. Es genügt dazu, wenn am Fälligkeitstag der Überweisungsauftrag an die Bank erteilt wird oder der Scheck der Gegenseite zugestellt wird. Übrigens würde ich wegen so eines Themas überhaupt kein Faß aufmachen, das ist völliger Unsinn. Heb' dir die Energie für wichtige Dinge auf.
/elwu
Keine Angst, ich sehe das mittlerweile sehr gelassen. Das Problem ist halt wenn es der KU nicht am 1. da ist, dann ist die Farbe meiner Augen oder sonst ein Dreck. Wenn die liebe Dame auch sonst Ihren Verpflichtungen so penibel verfolgen würde.
Aktuell habe ich seit einiger Zeit eine ganz tolle Frau wieder an meiner Seite. Und die kann sogar lächeln 😉 tut mit mir Ausgehen, und hat sogar Ziele in Ihrem Leben usw.
Das fuchst meine Exe mordsmässig, daß ich nicht in der Gosse gelandet bin. Jetzt werden halt die Kinder als Werkzeug missbraucht, weil das der einzige Punkt ist wo sie mir noch schaden kann. Bei allem andern wurden ihr so nach und nach die Waffen aus der Hand genommen
Gruß
Thomas
Moin LD,
Das fuchst meine Exe mordsmässig, daß ich nicht in der Gosse gelandet bin. Jetzt werden halt die Kinder als Werkzeug missbraucht, weil das der einzige Punkt ist wo sie mir noch schaden kann. Bei allem andern wurden ihr so nach und nach die Waffen aus der Hand genommen
dann wäre es mir an Deiner Stelle umso wichtiger, hier keinen Angriffspunkt zu bieten. Eine eventuelle Klage auf Zahlung bis zum 3. Werktag eines Monats würde Deine Ex vorhersehbar gewinnen - und hätte dann den Triumph, es Dir mal wieder richtig gezeigt zu haben. Magst Du ihr das gönnen?
Mit einer neuen Partnerin ein tolles Leben zu haben ist doch viel besser als unsinnige Kleinkriege. Vor allem wirkt das länger. Und ja: Sieh zu, dass Du eine verlässliche Umgangsregelung mit Deinen Kindern hinbekommst; notfalls auf gerichtlichem Wege, denn das ist für DICH ein Selbstläufer.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Servus Thomas,
Das Problem ist aber wer sucht der findet.
So ähnlich kenne ich das auch von meiner Ex.
Aber irgendwann ist das übliche Resservoir in dieser Hinsicht erschöpft.
Dann ist entweder Ruhe, oder sie kommen mit Müll von Unterhalb der Gürtellinie.
Erst dann würde ich mich juristisch dagegen wehren.
Bis dahin würde ich das hier:
Und je gelassener ich das sehe desto mehr Frust kommt in den beiden auf.
genießen!
Wie gesagt. Erst der Kampf um die Kinder, dann gaaaaaaanz lange nichts und erst dann Gerangel mit der Ex.
Dann schon lieber Zeit ganz angenehm mit der neuen Partnerin "verschwenden".
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Also bis dahin besten Dank für die Infos. Werde halt dann in den nächsten Tagen einen Dauerauftrag einrichten. bin ja gespannt was dann kommt 🙂
Aber eins habe ich noch: Muß ich mich jetzt nach der 2010er DDT richten oder wie läuft das. Bisher zahl ich nach der 2009er.
Das Urteil hieß letzten Sommer ungefähr so: Hiermit wird der Kindsvater verknackt nach der DDT2009, Stufe soundso, soundsoviel €€€ abzudrücken.
Mittlerweile gilt ja die 2010er. Muß ich das dann von mir aus anpaßen oder erst auf Anforderung/neues Urteil/Ermahnung?
Gruß
Thomas
Servus LoneDaddy,
Hmmm..... eigentlich hat ja keiner einen höheren Unterhalt von Dir verlangt. Es ging ja nur um das Datum der Überweisung.
Steht im Urteil ein fester Betrag, dann bleibe doch erst mal dabei.
Warte ab, ob noch was kommt und lege nach Möglichkeit einen Spargroschen dafür zurück.
Die DDT ist ja immerhin kein Gesetz, sondern nur ein Konstrukt, an dem sich alle orientieren.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo Thomas,
Das Urteil hieß letzten Sommer ungefähr so: Hiermit wird der Kindsvater verknackt nach der DDT2009, Stufe soundso, soundsoviel €€€ abzudrücken.
Erfolgt dort tatsächlich eine Festsetzung ausdrücklich nach der DT 2009? Würde mich sehr wundern. Guck mal lieber nach dem genauen Wortlaut. Ich würde eher so etwas erwarten wie: "Unterhalt wird festgesetzt laut Zeile so-und-so der Düsseldorfer Tabelle", oder eher noch die Formulierung "so-und-so-viel Prozent des Mindestunterhalts", und dann als zusätzliche Erläuterung: "das sind derzeit laut DT 2009 so-und-so-viel Euro".
In letzterem Fall bist du nämlich verpflichtet, Änderungen der DT unaufgefordert zu berücksichtigen, d.h. dir könnte demnächst eine Nachforderung ab Januar blühen. Kannst dich natürlich erst mal dumm stellen und bei dem alten Zahlbetrag bleiben, aber das machst du auf eigenes Risiko - Michaels Hinweis mit dem Spargroschen ist bei dieser Vorgehensweise sehr ernst zu nehmen.
Der übliche (und üble) Hinweis zur DT 2010: Da sich die Regelungen zur Standard-Anzahl der Unterhaltspflichtigen geändert haben (nur noch zwei statt bislang drei), würdest du nach aktuellem Recht i.d.R. um eine Zeile günstiger eingestuft werden als nach der DT 2009. Im Gegensatz zu den höheren Zahlbeträgen selbst wird diese Änderung zugunsten der Zahlesel natürlich nicht von der oben geschilderten Dynamik erfasst. Bevor du also "stur" nach neuer Tabelle zahlst, solltest du dir überlegen, ob und wie du diese Änderung durchsetzen kannst.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Der übliche (und üble) Hinweis zur DT 2010: Da sich die Regelungen zur Standard-Anzahl der Unterhaltspflichtigen geändert haben (nur noch zwei statt bislang drei), würdest du nach aktuellem Recht i.d.R. um eine Zeile günstiger eingestuft werden als nach der DT 2009. Im Gegensatz zu den höheren Zahlbeträgen selbst wird diese Änderung zugunsten der Zahlesel natürlich nicht von der oben geschilderten Dynamik erfasst. Bevor du also "stur" nach neuer Tabelle zahlst, solltest du dir überlegen, ob und wie du diese Änderung durchsetzen kannst.
OK, ich schau mal ganz genau wie das formuliert ist. Das was @malachit gschrieben hat schnalle ich aber nicht ganz. Was ist ein Std-Unterhaltspflichtiger? Wenn ich nämlich die Chance hätte günstiger eingestuft zu werden, würde ich das auch nutzen und meinen Jungs lieber irgendwie DIREKT was zukommen lassen. Weil da weiß ich, daß ich nicht die Tabak und Rotweinindustrie unterstütze sondern meine Jungs.
Konkret zahle ich für den Kleinen 199€ und für meinen Großen 240€. Das sind die Beträge aus der 2009er Tabelle.
Lt. der 2010er Tabelle müsste ich dann 225€ und 272€ zahlen. Richtig?
Gruß
Thomas
Hallo Thomas,
Das was @malachit gschrieben hat schnalle ich aber nicht ganz. Was ist ein Std-Unterhaltspflichtiger?
Standard-Anzahl hatte ich gesagt.
Die DT ging bis 2009 von drei Unterhaltsempfängern aus. Hatte man mehr Mäuler zu stopfen, wurde herabgestuft; hatte man weniger, heraufgestuft. Die Herauf- und Herabstufung gibt es nach wie vor, aber die DT 2010 geht jetzt von zwei Unterhaltsempfängern als Standard aus. Guckst du auf Anmerkung 1 in der Düsseldorfer Tabelle.
In deinem Fall ist das aber leider irrelevant, da du nur den Mindestunterhalt zahlst. Damit kommt eine niedrigere Einstufung für dich nicht in Betracht, weil es nun mal keine "Zeile Null" gibt. Es gehört zu den Ungereimtheiten in den Änderungen vom Jahresanfang, dass gerade Geringverdiener, bei denen es nur zur Zahlung des Mindestunterhaltes reicht, eine Erhöhung der Zahlbeträge um 13% zu tragen haben, während die anderen zumindestens eine Chance haben, mit "nur" 5% Aufschlag davon zu kommen. Dankesbriefe dafür richtest du am besten an den Bundestagsabgeordneten deines Vertrauens.
Und ja, die von dir genannten Zahlen sind seit Januar der korrekte Mindestunterhalt für ein Kind der Altersgruppe "0 bis 5 Jahre" bzw. "6 bis 11 Jahre". Anders gesagt, der sechste bzw. der zwölfte Geburtstag werden teuer.
Deine einzige (geringe) Chance, unter den Mindestunterhalt zu kommen, wäre eine Mangelfallberechnung, d.h. wenn nach Abzug des KU von deinem Einkommen weniger als 900 Euro Selbstbehalt übrigbleiben. Falls du meinst, dass das für dich zutreffen könnte, dann stelle die genauen Zahlen mal hier ein, dann können wir uns das mal ansehen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ok, Danke nun wird das auch klar 🙂
Das ich mein Einkommen offiziell noch weiter drücken kann sehe ich kaum eine Chance. Ist schon alles berücksichtigt wie Kredit, Weiterbildung, usw
Und mit der Formulierung des Urteils schaue ich nochmal nach ...
Hallo Thomas,
Das ich mein Einkommen offiziell noch weiter drücken kann sehe ich kaum eine Chance. Ist schon alles berücksichtigt wie Kredit, Weiterbildung, usw
Schau' dir's trotzdem noch mal überschlägig an. Bislang musstest du rechnen: Bereinigtes Netto minus 199 Euro minus 240 Euro, und dann müssen noch 900 Euro Selbstbehalt verbleiben. Mit der DT 2010 musst du rechnen: Bereinigtes Netto minus 225 Euro minus 272 Euro, und dann müssen noch 900 Euro Selbstbehalt verbleiben. Wobei unsere lieben Familienrichter allerdings häufig so gestrickt sind, dass sie, wenn der Selbstbehalt auf diese Art und Weise unterschritten wird, halt plötzlich Dinge nicht mehr berücksichtigen, die sie vorher noch anstandslos berücksichtigt haben. Oder sich andere miese Tricks einfallen lassen, damit die arme, arme KM auch ja den Mindestunterhalt bekommt ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
So, ich gebe mal den genauen Wortlaut des Urteils wieder:
Der Beklagte wird verurteilt, zu Händen der Klägerin Kindesunterhalt für das gemeinsame Kind X in Höhe von 100% des Mindestunterhalts, derzeit 322€ abzüglich des jeweiligen anrechenbaren Kindergeldes in Höhe von 82€, mithin einen Zahlbetrag in Höhe von 240€ monatlich, fällig jeweils im Voraus zu bezahlen
So und das ganze für den Kleinen und den Großen. Als der Große dann 6 geworden ist. Habe ich dann die Zahlung (von mir aus) auf den nächsten Altersatz angepasst.
So und dann bekommt die die Exe ab April 2010 noch 220€ BU. Der BU ist über einen Vergleich entstanden.
Wenn ich dann mehr KU zahlen soll, gibts doch dann für die Exe weniger. Schließlich kann man kein Geld verteilen was nicht da ist ...
Gruß
Thomas