Moin,
nein, das sind jeweils eigenständige Ansprüche. Wenn der KU steigt, dann müsstest Du parallel auf Abänderung des BU klagen. Aber da ihr euch verglichen habt, ist eine Abänderung nur möglich, wenn der Vergleich entsprechende Klauseln enthält.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin LD,
So und dann bekommt die die Exe ab April 2010 noch 220€ BU. Der BU ist über einen Vergleich entstanden.
Wenn ich dann mehr KU zahlen soll, gibts doch dann für die Exe weniger. Schließlich kann man kein Geld verteilen was nicht da ist ...
das ist ein Irrtum; eine solche Rechnung gibt es nur, wenn Dir nach Abzug des (aktuellen!) Kindesunterhalts und sonstiger anrechenbarer Dinge weniger als 1.220 EUR im Monat verbleiben würden. Falls nicht, sind der KU und der BU zwei vollkommen unabhängige Baustellen, die - jede für sich - nach dem Buchstaben des Gesetzes bzw. dem von Dir unterschriebenen Vergleich zu bedienen sind.
Wobei wir hier immer energisch von Unterhaltsvergleichen abraten; die von Dir beschriebene Situation ist einer der Gründe dafür. Offensichtlich hast Du dieses Forum zu spät gefunden.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Nochmals besten Dank für die infos. :thumbup:
Der Vergleich ist auf dem Mist von meinem RA gewachsen. Zuerst hat es mal ein Urteil gegeben wo ich 330€ BU abdrücken hätte sollen. Konnte dann aber dann noch meine Weiterbildung und einen Darlehen (beides vor der Trennung angeleiert) einbringen und in einem Vergleich auf 220€ TU runterhandeln.
Leider ist das so, daß die Scheidung erst vollzogen wird wenn das Umgangsrecht mit den Jungs geklärt ist. Das heißt wenns dumm läuft, kann ich noch ne weile TU bezahlen ... ;( . Obwohl die Exe durchaus stundenweise einem Job nachgehen könnte. Der Kleine ist im Kiga und der Große in der Schule. Jeweils mit erweiterten Betreuungszeiten. Die Mutter der Exe wohnt in der Nähe, ist in Rente und weiß nicht wie sie den Tag rumkriegen soll. Man kann mir nicht erzählen, daß man als Krankenschwester keinen Teilzeitjob bekommt. Argument der Exe: Ich hab kein Auto, deshalb kann ich nicht ins Geschäft ... :rofl2:
Aber bevor wir total vom Thema abkommen. Muß ich von mir aus den Unterhalt an die neue DDT anpassen oder erst auf Anforderung? Das ist mir so nicht ganz klar?
Gruß
Thomas
Moin
Da du offenbar einen, wenn auch merkwürdig formulierten, dynamischen Titel hast, musst du den Betrag aus eigenem Antrieb anpassen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
