Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage, erläutere zunächt die Situation in Stichpunkten:
Kind, 20 J., beendet in 6 Monaten die Ausbildung.
Kann der KU für die letzten 6 Monate einmalig abgefunden werden? So hätte das Thema KU endlich (und früher) ein Ende.
Danke für Eure Infos!
Hallo,
prinzipiell kann man sich einigen worauf man will. Allerdings ist zu beachten, dass auf Unterhalt nicht verzichtet werden kann. Das spielt dann eine Rolle, wenn das Kind das Geld verbraucht und H4 beantragt. Dann wirst Du Unterhalt zahlen müssen, obwohl Du ihn eigentlich schon gezahlt hast.
Gezahlter Unterhalt gilt als verbraucht, d.h. auch wenn Du eine große Überzahlung geleistet hast, so kann der Unterhalt für die nachfolgenden Monate trotzdem gefordert werden.
Rechtlich gesehen gibt es Untiefen, die aber keine Rolle spielen müssen, wenn Du ein gutes Verhältnis zu Deinem Kind hast und die Unterhaltsfrage mit der Einmalzahlung abgeschlossen ist.
VG Susi
Moin,
auch wenn ich es verstehen kann, würde ich wegen der vielen Unwägbarkeiten und (und auch ohne eine echten Verschulden des Kindes) Situationen, dass dieser Unterhalt als nicht gezahlt bewertet werden kann, würde ich Dir dringend raten, den KU ganz normal jeden Monat zu überweisen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
