Hallo,
ich habe folgende Frage. Das Jugendamt, welches für meinen Sohn zuständig ist (Sachsen) verlangt nun das ich 122 Euro Unterhalt an die Kindsmutter zahlen soll. In der Berechnung berücksichtigen Sie nicht die anteiligen Kitakosten für meine Tochter, mit der ich und deren Mutter in einem Haushalt leben. Ich verstehe dies nicht so ganz, denn schließlich habe ich eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit um meinen Kindern Unterhalt zahlen zu können. Würde meine Tochter nicht betreut werden können, könnte ich nicht meiner Arbeit nachgehen und eine Unterhaltszahlung an meinen Sohn wäre obsolet. Die Mutter meiner Tochter ist nicht mit mir verheiratet, aber die Hauptverdienerin. Eine Betreuung durch sie ist ausgeschlossen. Mit dem Hinweis auf berufsbedingte Ausgaben, kam lediglich das die Unterhaltsleitlinien dies nicht hergeben würden. Ich kann mir dies aber aus den oben genannten Gründen nicht vorstellen. Aus diesen Leitlinien geht auch hervor, dass der Kitabeitrag Mehrbedarf des Kindes darstellt (Aber der ist ja nur bei Trennung geltend zu machen) und das ein pauschaler Selbstbehalt für diesen Mehrbedarf in Höhe von 1300€ abzuziehen sei. Soviel habe ich jedoch nie verdient. Versteht mich nicht falsch, ich zahle gerne für meinen Sohn, aber irgendwie klingt die Berechnung nicht logisch für mich. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Liebe Grüße
Hallo,
deine beiden Kinder sind gleichgestellt. Damit steht der Mehrbedarf hinter dem Unterhalt für beide Kinder.
Ist die Berechnung überhaupt korrekt und berücksichtigt beide Kinder?
Sophie
und das ein pauschaler Selbstbehalt für diesen Mehrbedarf in Höhe von 1300€ abzuziehen sei. Soviel habe ich jedoch nie verdient.
Das heisst, Du bist für Mehrbedarf (keine berufsbedingten Aufwendungen!) nicht leistungsfähig, die Mutter des Kindes muss ihn alleine tragen und entsprechend wird bei Dir auch nichts abgezogen.
Edit: Aus Deinem Beitrag wird nicht ganz klar, welchen Unterhalt Du leisten sollst - KU oder BU? Wenn es sich um KU handelt, dann siehe Post von AS, da spielt der Mehrbedarf des einen Kindes gar keine Rolle, bevor nicht der Barunterhalt für beide Kinder gedeckt ist. Aus Deinem Beitrag wird dann aber auch nicht klar, ob ggf. eine saubere Mangelfallberechnung durchgeführt wurde, die beide Kinder berücksichtigt.
Bei BU siehe meinen Einwand.
Gruss von der Insel
Hallo Martin,
wenn du magst, dann sag' uns doch mal ein bisschen detaillierter, wie die Berechnung des Jugendamtes aussieht, denn ...
Ist die Berechnung überhaupt korrekt und berücksichtigt beide Kinder?
... man sollte sich nicht unbedingt darauf verlassen, dass unsere Jugendämter hier stets eine hundertprozentig korrekte Berechnung abliefern.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
