Vorunterhalt
 
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Vorunterhalt

 
(@ridgeback)
Schon was gesagt Registriert

Hi an Alle,
hat jemand schon mal etwas von "Vorunterhalt" gehört.
Mein Freund teilte mir gerade mit, dass seine Noch-Ehefrau von ihm Vorunterhalt verlangen könnte. Sie wohnt noch bei ihm und sie trennen sich gerade, d.h. sie sucht gerade eine Wohnung und nimmt beide Kinder mit, sie möchte auch dem großen Sohn nicht die Freiheit lassen, selbst zu entscheiden wo er leben möchte, der Sohn ist 10 Jahre alt. Aber nun zu dem eigentlichen Problem.
Sie möchte der kleinen Tochter, sie ist 1 Jahr alt und fängt gerade an zu laufen, Schuhe kaufen und da sie selbst keine Einkünfte hat, soll mein Freund die bezahlen. Wobei ich dazu sagen muß, dass seine Frau das Konto von ihm sowie auch das Geld von dem Sohn vom Konto genommen hat, also alle beide Konten platt gemacht. Sie selbst geht nicht arbeiten und läßt sich von ihrem Mann aushalten. Hat sie denn ein Anspruch auf Vorunterhalt. Sie wohnt doch bei ihm und bekommt zu essen bzw. wohnt umsonst in der Wohnung. Mein Freund trägt alle Ausgaben.

LG
Ridgeback


LG
Ridgeback

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2011 00:51
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das was sie meint ist Trennungsunterhalt. Ihr stehen, sofern die Kinder bei ihr bleiben, für beide Kinder Kindesunterhalt zu und für sich, sofern er noch leistungsfähig ist, 3/7 vom um den Kindesunterhalt verbleibenden Netto. Berücksichtigungsfähig sind ehebedingte Kredite, die er weiter trägt.

Sofern er aber sowieso noch alles von seinem Konto bezahlt und sie so gesehen noch gemeinsam wirtschaften und die Trennung eine bloße Absichtserklärung ist, bekommt sie auch keinen Unterhalt.

Wenn der 10jährige mit Papa mit möchte, dann muss ER sich durchsetzen. Er ist ja genauso sorgeberechtigt wie sie.

Gruß, LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2011 01:00
(@ridgeback)
Schon was gesagt Registriert

Hi Lausebackesmama,

mein Freund wurde von seiner Anwältin beraten und von ihr mitgeteilt, dass er für dieses Jahr ca. 138 Euro mtl. an Unterhalt zahlen müsse. Meint sie dieses Geld würde ihr sofort zustehen? Ich dachte, dieses Geld würde ihr erst dann zustehen, wenn sie ausgezogen ist.

Wegen seinem Sohn versucht er ja auch mit ihr vernünftig zu reden, zumal ich bei ihm, sobald sie ausgezogen ist, einziehen werde und ich gehe, bedingt durch meine Kids nur 5 Stunden am Tag arbeiten und könnte mich um alle Kinder kümmern. Zumal sein Sohn nicht gerade ein gutes Verhältnis mit der KM hat. Wir müssen einfach abwarten, wie er sich letztendlich entscheidet. Aber leider ist es so, dass die KM nicht ehrlich allen gegenüber ist. So z.B.: der Sohn war jetzt 2 1/2 Wochen mit den Großeltern in Urlaub, danach wollten beide gemeinsam mit dem Sohn über die bevorstehende Trennung reden und ihm einräumen, dass er selbst entscheiden dürfe, wo er leben möchte. Nun hat die KM in dieser Zeit mit dem Kind über diese Trennung am Telefon gesprochen, ohne dass der KV bescheid wußte. Jetzt ist der Sohn wieder aus dem Urlaub seit gestern abend zu Hause und somit kam alles raus.
Leider ist die KM auch dem Kind gegenüber nicht ehrlich, sie hat ihm wohl Versprechungen gemacht, die sie aber ihm gegenüber nicht einhalten wird.
Über solche verhaltensweisen bin ich als selbst Mutter dreier Kinder sehr traurig, dass man Kinderherzen so kaputt machen möchte. So werde ich auf jedenfall nicht mit meinem Mann umspringen, nur weil ich mich von ihm trennen will.

Nur wie soll er sich denn durchsetzen. Er war ja schon bei einer Anwältin um Rat zu bekommen. Dann ist er auf das Jugendamt gegangen, aber die haben ihm nicht wirklich geholfen. Sie meinten nur, er müsse gemeinsam mit seiner Frau zu einer Beratungsstelle gehen und da eine Lösung finden. Wobei seine Frau da nicht mitspielen wird. Sie sagt dann in diesem Gespräch ja, sie macht alles für das Kindeswohl und hinterher wird es doch anders gemacht.
Schade, dass Mann bei so etwas keine richtige Unterstützung von Amtswegen hat. Kämpfen wird er auf jeden Fall, da er seine Kinder, auch die Kleine einjährige Tochter, gerne bei sich aufwachsen lassen möchte.
Aber so viel ich weiß ist, dass wenn die KM nicht zustimmt, er keine Rechte bzw. Handhabe hat, dass das Kind bzw. die Kinder bei ihm bleiben können. Oder sehe ich das Falsch?


LG
Ridgeback

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2011 02:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Sobald sie nachweislich Unterhalt fordert, steht er ihr auch zu.
Er muss dann nur alle anderen Zahlungen einstellen.
Der Betrag von 138,- ist aber Blödsinn. Den gibt es nicht. Den soll er sich belegen lassen und RAin feuern,wenn sie das nicht kann.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2011 08:20
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus,

Aber so viel ich weiß ist, dass wenn die KM nicht zustimmt, er keine Rechte bzw. Handhabe hat, dass das Kind bzw. die Kinder bei ihm bleiben können. Oder sehe ich das Falsch?

Ja, das siehst Du falsch!

Sofern beide Eltern über das Sorgerecht verfügen, sind natürlich beide Gleichberechtigt und die Kinder könnten sowohl beim Vater als auch bei der Mutter leben.

Eine ganz andere Geschichte ist es natürlich mit der tagtäglichen Rechtsprechung dazu.
Dann stimmt Deine Vermutung beinahe schon wieder.
Ein Großteil der deutschen Familiengerichte vertritt nach wie vor die Ansicht, dass Kinder zur Mutter gehören und Väter als Zahldeppen den besten Dienst leisten.

Somit sorgen sie dafür, dass täglich Menschen wie Du bei vatersein.de eintreffen.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 11.07.2011 10:28
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

eine Art Vorunterhalt gibt es tatsächlich, auch wenn das Trennungsjahr (noch) nocht begonnen hat.
Ein Ehepartner, der nichts verdient hat einen Anspruch auf eine Art Taschengeld, welches meist mit 5 % des Nettoeinkommens veranschlagt wird.
Das steht sogar irgendwo im BGB, findet aber praktuisch kaum Bedeutung, denn in einer intakten Ehe wird es keinen Streit darüber geben und in einer kaputten Ehe wird bald TU zu zahlen sein. Und meist gibt es ja ein Haushaltskonto, über das die Frau mehr oder wneiger frei verfügen kann (Dannw ird das wirtschafsgeld und das Taschengeld von einem Konto bezahlt). Juritsich ist aber Wirtschaftsgeld und Taschengeld nicht das gleiche, und wenn sie noch nicht getrennt sind, könnte sie auf das Taschengeld einen Rechtsanspruch erheben, der u.U. auch einklagbar sein dürfte.

Gruß, PP


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Geschrieben : 11.07.2011 12:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

aber nur dann ,wenn die Dame keinen Zugang zum Konto hat.

Also Vollmachten entziehen, falls gemeinsames Konto Dispo auf Null und neues Konto anlegen, auf das dann das Geld geht. Die Frau auffordern sich ein eigenes Konto einzurichten und der Dame dann darauf ihr Taschengeld überweisen.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 11.07.2011 13:08
(@ridgeback)
Schon was gesagt Registriert

Hi an Alle,

danke für eure Infos, die helfen uns sehr.
Ich konnt meinen Freund endlich letzte Woche davon überzeugen, dass er ihr die Vollmachten von seinem Konto bei der Bank löschen läßt. Und beim Online-Banking hat er ihr die Kennung geändert. Bis dato hat sie aber immer treu und brav alles ausgegeben, was an Gelder auf dem Konto war. Sogar an das gesparte Urlaubsgeld, dass auf ihrem Konto deponiert war, für den diesjährigen Sommerurlaub hat sich bis auf 400 Euro platt gemacht. Da war aber das Geld von meinem Freund drauf, der eine Versicherung ausgezahlt bekommen hatte. Nun gut, er hat sich von diesen 400 Euro, 200 Euro genommen und die übrigen Kröten ihr drauf gelassen.

Soviel zu dem Thema Geld.

Nochmals, vielen Dank, bin mal gespannt, wie das weitergeht.


LG
Ridgeback

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2011 19:33